Rechtsprechung
| OLG München, 22.10.2009 - 23 U 3430/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung: Anspruch eines "hinausgeworfenen" Geschäftsführers einer Zwei-Personen-Gesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abberufung, einstweilige Verfügung, Geschäftsführer, Zwei-Personen-Gesellschaft
Verfahrensgang
- LG Landshut, 11.02.2009 - 1 HKO 3278/08
- OLG München, 22.10.2009 - 23 U 3430/09
Papierfundstellen
- NZG 2010, 185 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 27.11.2019 - 8 U 69/19
Einstweilige Verfügung; Gesellschafterliste, transmortale Vollmacht, …
Ein Verfügungsgrund ist nur dann gegeben, wenn dem Antragsteller ohne die beantragte einstweilige Regelung eine konkrete, schwerwiegende Beeinträchtigung seiner rechtlichen Interessen droht (OLG München, Urteil vom 23.10.2009, 23 U 3430/09, juris; Senat, Urteil vom 03.07.2019, 8 U 27/19). - OLG Hamm, 18.09.2019 - 8 U 35/19
Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH
Ein Verfügungsgrund ist nur dann gegeben, wenn dem Geschäftsführer ohne die beantragte einstweilige Regelung eine konkrete, schwerwiegende Beeinträchtigung seiner rechtlichen Interessen droht (Senat, Urteil vom 03.07.2019, 8 U 27/19; OLG München, Urteil vom 23.10.2009, 23 U 3430/09, juris). - KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Einstweilige Verfügung gegen abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführer: …
Dafür sind ganz gewichtige Umstände zu verlangen (…OLG Stuttgart Urteil vom 26.10.2005 - 14 U 50/05, BeckRS 2007, 2304 Rn. 26), das heißt, dass beim Unterbleiben einer einstweiligen Verfügung eine unzumutbare Beeinträchtigung der Gesellschaft, einzelner Gesellschafter sowie der Rechte Dritter droht (vgl. OLG Jena, Urteil vom 21.10.1998 - 4 U 945/98, NZG 1998, 992 (993)); mit anderen Worten dass ohne die beantragte einstweilige Regelung eine konkrete, schwerwiegende Beeinträchtigung der rechtlichen Interessen der Verfügungsklägerin droht (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 27.11.2019 - I-8 U 69/19, NZG 2020, 986 (991) Rn. 97 unter Bezugnahme auf OLG München, Urteil vom 22.10.2009 - 23 U 3430/09 -, juris Rn. 5). - LG München I, 12.11.2024 - 16 HKO 13692/24
Antragsgegner, Gesellschafterversammlung, Ordnungshaft, Handelsregisteranmeldung, …
Rn. 28 Nach §§ 935, 940 ZPO darf in den hier im Streit stehenden organschaftlichen Fragen nach obergerichtlicher Rechtsprechung eine Regelung zugunsten der Antragstellerpartei zur dann vorgenommen werden, wenn eine konkrete schwerwiegende Beeinträchtigung der rechtlichen Interessen der Antragstellerpartei droht (vgl. hierzu auch OLG München, Urteil vom 22.10.2009, Az. 23 U 3430/09).Hierbei sind nach der Rechtsprechung des OLG München (vgl. OLG München, BeckRS 2009, 28888) strenge Voraussetzungen an die Annahme eines Verfügungsgrundes zu stellen.
- LG München I, 18.10.2024 - 8 HKO 12719/24
Atypische stille Gesellschaft, Abberufungsbeschluss, Gesellschafterversammlung, …
Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der rechtlichen Interessen (vgl. OLG München, BeckRS 2009, 28888) der ASt.
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