Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Haftung der Verantwortlichen eines geschlossenen Immobilienfonds - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung der Verantwortlichen eines geschlossenen Immobilienfonds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 19 O 58/06
- OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
- BGH - II ZR 25/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (35)
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Die Verwendung des Prospektes als Arbeitsgrundlage durch Anlagevermittler spricht auch für dessen kausale Wirkung (vgl. BGH BB 2008, 575ff).Eine nähere Prüfung des Verschuldens ist nur dann geboten, wenn Umstände vorgetragen werden, die das Verschulden ausschließen können (BGH BB 2008, 575ff).
Dementsprechend ist eine Unterrichtung über die Aussetzung der Ausschüttungen in einem newsletter als nicht ausreichend anzusehen (BGH, II ZR 21/06, Urteil vom 3.12.2007, bei Juris).
Im Übrigen müssen die durch Rundschreiben oder Rechenschaftsberichte verbreiteten Kenntnisse negativer Entwicklungen und der gerügte Prospektmangel in einer logisch nachvollziehbaren Relation stehen, um von Bedeutung zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 3.12.2007, II ZR 21/06, bei Juris).
Dies gilt unabhängig von etwaigen späteren gesetzlichen Änderungen (BGH BKR 2008, 163ff).
- OLG Hamm, 28.08.2006 - 8 U 55/05
Haftung auc c.i.c. wegen fehlender Aufklärung zu Risiken eines geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Eine entsprechende Verknüpfung wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).Es handelt sich dabei um ein systemimmanentes Risiko (OLG Hamm, Urteil vom 28.8.2006, 8 U 55/05, bei Juris), das sich bei der gewählten Treuhandkonstruktion allerdings nur im Wege des Regresses realisieren kann (BGH, Teilurteil vom 12.2.2009, III ZR 119/08, bei Juris).
Diese Prüfung hat im Einzelfall nach dem konkreten Vorbringen der Kläger, wie sie statt dessen das Geld angelegt hätte, zu erfolgen (BGH WM 2006, 905ff, OLG Hamm, Urteil vom 28.8.2006, 8 U 55/05, bei Juris).
- BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Eine entsprechende Verknüpfung wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).Es spricht nichts dafür, in einem solchen Fall den Gründungsgesellschafter von seinen Pflichten zu entbinden (vgl. BGH WM 2003, 1818ff).
Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.
- BGH, 12.02.2009 - III ZR 119/08
Haftung der Treuhandkommanditistin eines Kapitalanlageprojekts wegen Verletzung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Auch dies begründet eine Pflicht der Treuhandkommanditistin, unabhängig von dem Verhalten der im Vertrieb eingeschalteten Personen, die Beitrittsinteressenten zutreffend zu informieren und unrichtige Prospektangaben richtigzustellen (vgl. BGH WM 2006, 1621 ff, und Teilurteil vom 12.2.2009, III ZR 119/08, bei Juris).Wenn eine Treuhandkommanditist ihre Pflichten so begrenzt versteht, ändert dies nichts an der Haftung aus den dargelegten Gründen (vgl. BGH, Teilurteil vom 12.2.2009, III ZR 119/08, bei Juris).
Es handelt sich dabei um ein systemimmanentes Risiko (OLG Hamm, Urteil vom 28.8.2006, 8 U 55/05, bei Juris), das sich bei der gewählten Treuhandkonstruktion allerdings nur im Wege des Regresses realisieren kann (BGH, Teilurteil vom 12.2.2009, III ZR 119/08, bei Juris).
- BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07
Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Es geht insoweit nicht um das Außenverhältnis (dazu: BGH WM 2008, 2359, WM 2009, 593ff), sondern um das Innenverhältnis.Da sich der Beitritt der Kläger in der Weise vollzog, dass sie einen Treuhandvertrag abschlossen und die Treuhänderin bevollmächtigt wurde, den Beitritt der Kläger als Treugeber zu bewirken, besteht nach der Rechtsprechung eine eigene Pflicht der Treuhandkommanditistin, unrichtige Prospektangaben von sich aus richtig zu stellen, zumal ohne Mitwirkung der Treuhänderin die Beteiligung gar nicht hätte vollzogen werden können (BGH WM 2009, 593ff).
Diese Haftung des Treuhandkommanditisten setzt keinen persönlichen Kontakt zum Anleger voraus (BGH WM 2009, 593ff).
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1994, 2192ff, WM 2003, 1086ff, OLG Hamm, Urteil vom 25.2.2009, 8 U 51/07, bei Juris) gehören zu den offenbarungspflichtigen Tatsachen in einem Emissionsprospekt (um die Möglichkeit der Interessenkollision aufzuzeigen) wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern und den Unternehmen, in deren Hand die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben wesentlich liegen.Zumindest die Kosten einer Mietausfallgarantie werden üblicherweise nicht zu den Baukosten gerechnet (BGH NJW 1995, 130ff.).
- BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Es ist eine Prüfung der hypothetischen Vermögenslage der Geschädigten erforderlich (BGH WM 2006, 174ff).Eine Berücksichtigung von Steuervorteilen setzt jedoch voraus, dass der Geschädigte nicht aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruches steuerliche Nachteile hat, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts oder durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (BGH WM 2006, 174 ff).
- BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04
Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Für den Anleger ist es von besonderer Bedeutung, dass er unmittelbar und in verständlicher Form einem Prospekt entnehmen kann, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwandt wird (BGH WM 2006, 905ff.), da ihm ansonsten ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Bestimmung des materiellen Werts der Beteiligung in Abgrenzung zu den nicht wertbildenden, aber zu vergütenden Nebenleistungen fehlt.Diese Prüfung hat im Einzelfall nach dem konkreten Vorbringen der Kläger, wie sie statt dessen das Geld angelegt hätte, zu erfolgen (BGH WM 2006, 905ff, OLG Hamm, Urteil vom 28.8.2006, 8 U 55/05, bei Juris).
- BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.Es kann nicht angehen, dass unzureichende Beschreibungen in einem Prospekt bezüglich Umständen von objektiver Bedeutung schadensersatzrechtlich allein deshalb folgenlos bleiben, weil der Anlageinteressent keinen Anlass gesehen hatte, sich zu dem betreffenden Punkt Informationen geben zu lassen (BGH WM 2006, 668ff.).
- KG, 25.09.2006 - 23 U 107/05
Geschlossener Immobilienfonds: Haftung des Gründungsgesellschafters für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09
Ein solcher Verweis auf die Möglichkeit einer Eigeninitiative verkennt die Aufklärungspflichten bei der Werbung von Anlegern durch Prospekte (KG KGR 2007, 185ff).Rn. 105 Das Verschulden wird indiziert (KG KGR Berlin 2007, 185 ff), höhere Sorgfaltsanforderungen sind angemessen (…Keunecke, Prospekte im Kapitalmarkt, 2. Aufl. 2009, Rn. 798).
- BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
Optimistische Erwartung als Basis einer Anlageempfehlung
- BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07
Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds
- OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07
Haftung des Gründungsgesellschafters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht - …
- BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06
Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns
- BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern; …
- BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04
Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges …
- BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06
Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision
- BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07
Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine …
- BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09
Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB
- BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02
Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
- BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06
Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen …
- BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84
Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben - …
- OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 6 U 84/05
Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag - …
- KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
Kreditfinanzierter Wohnungskauf: Haftung einer finanzierenden Bausparkasse und …
- OLG Hamm, 25.02.2009 - 8 U 51/07
Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter von Publikumsgesellschaften
- OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09
Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei …
- KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft - …
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
- BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds
- BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04
Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen …
- BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als …
- OLG Hamm, 09.05.2007 - 8 U 61/05
Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter einer Publikums-KG
- OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06
Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsschluss bei der Vermittlung von …
- OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 23 U 103/11
Rückabwicklung einer Beteiligung an DG-Fonds Nr. 31 (Haftung des …
Eine entsprechende Verknüpfung wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH, Urteil vom 14.07.2003, II ZR 202, 02 = WM 2003, 1818ff, OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2007, 8 U 61/05, Urteil vom 08.09.2008, 8 U 161/07, zitiert jeweils nach Juris, Senatsurteil vom 10.10.2010, 23 U 42/09 mwN).Rn. 36 a) Der Prospekt entspricht insoweit und abgesehen von der Höhe der ausgewiesenen Zahlung jenem, der bereits die Grundlage früherer Entscheidungen des Senats gebildet hat (DG-Fonds 34, z.B. 23 U 42/09, Urteil vom 10.02.2010).
Rn. 37 Der Senat hat in diesem Zusammenhang in dem vorstehend zitierten Urteil zum DG-Fonds 34 (23 U 42/09) folgendes ausgeführt:.
- OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09
Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen …
An dieser Bewertung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der zu zwei vergleichbaren Fonds ergangenen Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 10.02.2010 (23 U 42/09 betreffend E-Fonds Nr. 34) und vom 16.11.2011 (23 U 103/11 betreffend E Fonds Nr. 31) fest.Rn. 62 Die Revision wird hinsichtlich der Frage, ob es einen Prospektfehler darstellt, dass der Empfänger der Gebühren für Finanzierungsberatung und -vermittlung im Prospekt nicht ausdrücklich benannt wird, zugelassen im Hinblick auf die insoweit abweichenden Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 10.02.2010 (23 U 42/09) und vom 16.11.2011 (23 U 103/11).
- OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 5/11
Prospekthaftungsansprüche gegen Gründungskommanditisten
Rn. 45 Der Senat hat auf Grund einer Vereinbarung der Parteien des Rechtsstreits 23 U 42/09 (mit identischen Beklagten) zur Durchführung eines Pilotverfahrens betreffend den Fonds Nr. 34 am 10.2.2010 entschieden und die Revision zugelassen (Urteil bei Juris).Wie der Senat bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 10.2.2010 (23 U 42/09) auf Seite 14 ff näher dargestellt hat, sind Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne berechtigt, wenn jemand in Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen, ohne Vertragspartner des Anlegers zu sein, in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und der Anleger ihm das auch entgegengebracht hat.
- OLG Frankfurt, 19.03.2012 - 23 U 167/10
Prospekthaftung im weiteren Sinne (Prospektfehler in Form einer unzureichenden …
Rn. 36 Der Senat hat auf Grund einer Vereinbarung der Parteien des Rechtsstreits 23 U 42/09 (mit identischen Beklagten) zur Durchführung eines Pilotverfahrens betreffend den Fonds Nr. 34 am 10.2.2010 entschieden und die Revision zugelassen (Urteil bei Juris).Wie der Senat bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 10.2.2010 (23 U 42/09) auf Seite 14 ff näher dargestellt hat, sind Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne berechtigt, wenn jemand in Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen, ohne Vertragspartner des Anlegers zu sein, in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und der Anleger ihm das auch entgegengebracht hat.
- OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09
Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds
Rn. 49 Der Senat hat auf Grund einer Vereinbarung der Parteien des Rechtsstreits 23 U 42/09 (verklagt waren die Beklagte des vorliegenden Verfahrens) zur Durchführung eines Pilotverfahrens betreffend den Fonds Nr. 34 am 10.2.2010 entschieden und die Revision zugelassen (Urteil bei Juris). - KG, 01.06.2011 - 19 U 90/11
Kapitalanlage: Haftung des Gründungsgesellschafters einer Fondsgesellschaft bei …
Auch in einer solchen Konstellation treffen den Gründungsgesellschafter die vorgenannten Aufklärungspflichten mit den identischen Haftungsfolgen im Falle der Pflichtverletzung, da maßgeblicher Anknüpfungspunkt nicht das Außen-, sondern das Innenverhältnis zwischen Gründungsgesellschafter und beitretendem Anleger ist (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10. Februar 2010 - 23 U 42/09, Tz. 71 - juris). - LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2010 - 9 O 1481/10
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers und Verjährungsbeginn: …
Entscheidend ist nämlich, dass die unvollständige Information dem Kläger die Möglichkeit genommen hat, seine Investitionsentscheidung auf Basis der Kenntnis aller relevanten Umstände zu treffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2010 - 23 U 42/09). - LG Frankfurt/Main, 29.04.2013 - 21 O 615/10
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage (hier: …
So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dessen Auffassung sich die Kammer anschließt, entschieden, dass Vermögensverschiebungen an verflochtene Unternehmen insbesondere dann, wenn dem keine erkennbare Leistung gegenüber steht, in hohem Maße aufklärungsbedürftig sind (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.11.2011, 23 U 103/11, Urt. v. 10.02.2010, 23 U 42/09). - KG, 11.07.2011 - 19 U 13/11
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft …
Auch in einer solchen Konstellation treffen den Gründungsgesellschafter die vorgenannten Aufklärungspflichten mit den identischen Haftungsfolgen im Falle der Pflichtverletzung, da maßgeblicher Anknüpfungspunkt nicht das Außen-, sondern das Innenverhältnis zwischen Gründungsgesellschafter und beitretendem Anleger ist (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10. Februar 2010 - 23 U 42/09, Tz. 71 - juris).
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