Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.05.1990 - 23 U 7/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Unternehmer; Zweckgemeinschaft; Voneinander abgrenzbare Teilarbeiten; Herstellung eines Werkes; Schadensursache im Gefahrenbereich mehrerer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gesamtschuldverhältnis zwischen Bauhandwerkern? (IBR 1990, 417)
Papierfundstellen
- BauR 1990, 643
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 57/15
EnEV-Anforderungen sind immer Sollbeschaffenheit!
Rn. 49 Maßgeblich für die Feststellung einer Gesamtschuld mehrerer Werkunternehmer ist die Abgrenzung, ob sie voneinander völlig getrennte Bauleistungen erbringen, ohne dass eine zweckgerichtete Verbindung ihrer Werkleistungen besteht oder ob sie eine Zweckgemeinschaft im Sinne einer Erfüllungsgemeinschaft (hinsichtlich ihrer primären gleichartigen Leistungspflichten) bilden, die darauf gerichtet ist, eine "einheitliche Bauleistung" zu erbringen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.06.2010, 14 U 205/03, BauR 2010, 1613 mit Anm. Schwenker IBR 2010, 1368; OLG Hamm, Urteil vom 14.05.1990, 23 U 7/90, BauR 1990, 643 (Ls); vgl. auch Weise, BauR 1992, 685; Langen, BauR 2011, 381). - OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15
Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter …
Rn. 229 Maßgeblich für die Feststellung einer Gesamtschuld mehrerer Werkunternehmer (bzw. Architekten bzw. Sonderfachleute/Statiker) ist die Abgrenzung, ob sie voneinander völlig getrennte Vertragsleistungen erbringen, ohne dass eine zweckgerichtete Verbindung ihrer Werkleistungen besteht oder ob sie eine Zweckgemeinschaft im Sinne einer Erfüllungsgemeinschaft (hinsichtlich ihrer primären gleichartigen Leistungspflichten) bilden, die darauf gerichtet ist, eine "einheitliche Bauleistung" zu erbringen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.06.2010, 14 U 205/03, BauR 2010, 1613 mit Anm. Schwenker IBR 2010, 1368; OLG Hamm, Urteil vom 14.05.1990, 23 U 7/90, BauR 1990, 643 (Ls); vgl. auch Weise, BauR 1992, 685; Langen, BauR 2011, 381).
dejure.org
Übersicht OLG Hamm
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.