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| KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16 |
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- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68 Abs 1 GKG, § 32 Abs 1 RVG
Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts: Beschwer der Partei durch einen zu niedrigen Gebührenstreitwert - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 68
Zulässigkeit der Beschwerde der klagenden Partei gegen die angeblich zu niedrige Festsetzung des Gebührenstreitwerts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde der klagenden Partei gegen die angeblich zu niedrige Festsetzung des Gebührenstreitwerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.11.2015 - 90 O 57/15
- KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16
Papierfundstellen
- MDR 2016, 422
- MDR 2016, 637
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02
Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …
- OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des …
- OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12
Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde …
Auszug aus KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16
Eine Beschwer ergibt sich daraus jedoch nicht (…ebenso OLG Köln, B. v. 18.10.2011 - 6 W 226/11 -, juris Rn. 2; a.A. OLG Frankfurt, B. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris Rn. 7)..
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12
Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten
Auszug aus KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16
Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern (B. v. 15.01.2013 - 1 O 103/12 -, juris Rn. 4) dem entgegenhält, Bezugspunkt für das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses der obsiegenden Partei sei nicht eine möglichst hohe Streitwertfestsetzung, sondern eine sachlich zutreffende; ob die Vorstellung der Partei von der nach ihrer Auffassung richtigen Höhe des Streitwerts sachlich zutreffend sei, sei eine Frage der Begründetheit der Streitwertbeschwerde, vermengt es die Frage des Rechtsschutzinteresses mit der der Beschwer. - OLG Stuttgart, 20.08.2012 - 14 W 8/12
Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen …
Auszug aus KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16
Der Senat hält es nicht für zulässig, zur Vermeidung des Ausspruchs der Unzulässigkeit des Rechtsmittels eine andere Person zum Rechtsmittelführer zu erklären, nur weil diese ein gleich gerichtetes Interesse verfolgen könnte (so aber OLG Stuttgart, B. v. 20.08.2012 - 14 W 8/12 -, juris Rn. 5). - VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2433
Infektionsschutzrecht
Auszug aus KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16
Angesichts des klaren und eindeutigen Wortlauts scheidet eine Umdeutung daher aus (BayVGH, B. v. 30.10.2013 - 9 C 12.2433 -, juris Rn. 12). - VGH Hessen, 23.11.1964 - B II 68/64
Auszug aus KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16
Rn. 6 Konnte der Senat diese Frage seinerzeit noch offen lassen, so beantwortet er sie nunmehr dahin, dass der Klägerin aus den genannten Gründen die erforderliche Beschwer fehlt (…ebenso Hartmann, Kostengesetze 45. Aufl., GKG § 68, Rn. 5 m.w.N; Hess. VGH, B. v. 23.11.1964 - B II 68/64 - OLG Neustadt, B. v. 20.04.1964 - 2 W 30/64 - eingehend Schneider, JurBüro 1970, 278, 279;… vgl. auch NK-GK/N. Schneider, § 68, Rn. 37).
- OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 W 4/21
Wertfestsetzung bei fehlender Grundpreisangabe
Über die Beschwerde entscheidet der Senat im Ganzen, weil es sich bei der angefochtenen Wertfestsetzung durch den KfH-Vorsitzenden im Rechtssinne nicht um eine Einzelrichterentscheidung (§§ 66 Abs. 6 Satz 1, 2. Halbs., 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) handelt (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02, NJW 2004, 856 [Juris; Tz. 10]; Senat, Beschluss vom 05.02.2020 - 2 W 2/20; KG, Beschluss vom 01.03.2016 - 23 W 7/16, MDR 2016, 422 [Juris; Tz. 3]). - OLG Rostock, 06.05.2021 - 2 W 6/21
Verfahrenskosten nach Anerkenntnisurteil
Rn. 5 1. Über die Beschwerde entscheidet der Senat im Ganzen, weil es sich bei der angefochtenen Entscheidung durch den KfH-Vorsitzenden im Rechtssinne nicht um eine Einzelrichterentscheidung (§ 568 Satz 1 ZPO) handelt (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02, NJW 2004, 856 [Juris; Tz. 10]; KG, Beschluss vom 01.03.2016 - 23 W 7/16, MDR 2016, 422 [Juris; Tz. 3]; Senat, Beschluss vom 05.02.2020 - 2 W 2/20). - OLG Düsseldorf, 17.04.2023 - Verg 36/21 Rn. 10 2. Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin, mit der sie eine Heraufsetzung des Gegenstandswerts auf bis 29.288.682,83 Euro erstrebt, ist bereits unzulässig, weil sie ausdrücklich im Namen der Antragsgegnerin eingelegt ist, eine Partei aber - jedenfalls in der Regel - nur mit dem Ziele der Herabsetzung des Werts Beschwerde einlegen oder Gegenvorstellung erheben kann (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986, IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737), da sie durch einen zu niedrig festgesetzten Wert nicht beschwert ist (BGH, Beschluss vom 20. September 2018, I ZR 122/17, ZUM 2019, 193 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011, VIII ZB 59/11, BeckRS 2012, 3303 Rn. 6; VGH München, Beschluss vom 20. April 2020, 15 C 20.700, BeckRS 2020, 9511 Rn. 2; KG, Beschluss vom 1. März 2016, 23 W 7/16, BeckRS 2016, 4641 Rnrn.
- OLG München, 19.06.2024 - 23 W 869/24
Erfolgreiche Streitwertbeschwerde bei einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse …
Rn. 7 1. Zur Entscheidung ist der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG berufen, da der angefochtene Beschluss durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen gemäß § 349 ZPO nicht als Einzelrichter im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 HS 2 GKG getroffen worden ist (KG BeckRS 2016, 4641 Rn. 3). - OLG Rostock, 02.02.2022 - 2 W 15/21
Indizwirkung von parteiseitig geäußerten Wertvorstellungen für die …
Über die Beschwerde entscheidet der Senat im Ganzen, weil es sich bei der angefochtenen Entscheidung durch den KfH-Vorsitzenden im Rechtssinne nicht um eine Einzelrichterentscheidung (§§ 66 Abs. 6 Satz 1, 2. Halbs., 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) handelt (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02, NJW 2004, 856 [Juris; Tz. 10]; Senat, Beschluss vom 06.05.2021 - 2 W 6/21 [Juris; Tz. 5 ]; Senat, Beschluss vom 17.05.2021 - 2 W 4/21 , NJ 2021, 316 [Juris; Tz. 1]; KG, Beschluss vom 01.03.2016 - 23 W 7/16, MDR 2016, 422 [Juris; Tz. 3]). - OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20
Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige …
Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185;… Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10). - OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 W 422/22
1. Die ausdrücklich 'namens und in Vollmacht der Antragsteller' durch …
Es sei dann auch unzulässig, den Antrag umzudeuten und den Rechtsanwalt zum Rechtsmittelführer zu erklären, nur weil dieser zulässigerweise ein solches Interesse verfolgen könnte (KG Berlin, Beschluss vom 1. März 2016 - 23 W 7/16 -, juris; ebenso BayVGH…, Beschluss vom 30.10.2013 - 9 C 12.2433 -, juris Rn. 12). - OLG Karlsruhe, 27.12.2024 - 2 UF 157/24
Beschwerde gegen zu niedrige Festsetzung des Verfahrenswertes
Nur ausnahmsweise kann ein Beteiligter auch einmal durch einen zu geringen Wert beschwert sein, nämlich dann, wenn er mit seinem Anwalt eine wertunabhängige Vergütungsvereinbarung getroffen hat und bei einem höheren Verfahrenswert einen höheren Erstattungsanspruch erzielen würde (wohl h.A.: Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 1. März 2006 - 2 E 324/05 -, Rn. 4, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. September 1991 - 1 S 2086/91 -, Rn. 1, juris;… NK-GK, a.a.O., Rn. 33, beck-online; Toussaint/Toussaint, ebenda; a.A. KG, Beschluss vom 01. März 2016 - 23 W 7/16, BeckRS 2016, 4641 Rn. 4, beck-online; KG…, Beschluss vom 23. April 2024 - 23 W 4/24 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 6 W 226/11, NJOZ 2012, 931, beck-online; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16). - KG, 18.09.2023 - 8 W 31/23
Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung
Die Partei kann sich grundsätzlich nur über eine zu hohe Wertfestsetzung beschweren (…Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, § 68 GKG, Rn 9; BGH WuM 2012, 114; KG AGS 2016, 226 ; OLG Köln MDR 2012, 185). - OLG München, 23.01.2025 - 23 W 1954/24
Sofortige Beschwerde, Kosten des Rechtsstreits, Kostentragung, Rechtsmißbrauch, …
Rn. 8 1. Zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts ist der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG berufen, da der angefochtene Beschluss durch die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen gemäß § 349 Abs. 2 Nr. 6 ZPO nicht als Einzelrichterin im Sinne von § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO getroffen worden ist (BGH NJW 2004, 856; KG BeckRS 2016, 4641 Rn. 3). - OLG Karlsruhe, 27.12.2024 - 2 WF 157/24
Beschwerde gegen zu niedrige Festsetzung des Verfahrenswertes
- OLG München, 19.06.2024 - 23 W 710/24
Klageantrag, Streitwertfestsetzung, Streitwertbeschwerde, Klageerweiterung, …
- OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 W 423/22
Unterlassungsansprüche wegen einer Bild- und Wortberichterstattung …
- KG, 23.04.2024 - 23 W 4/24
Beschwer wegen Heraufsetzung des Streitwerts
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