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| VGH Bayern, 26.02.2007 - 23 ZB 06.3286 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (34)
- VG München, 29.11.2012 - M 10 K 11.5972
Verbesserungsbeitrag; Begründungserfordernis; Beschrieb und Inhalt einer …
Demgegenüber sind bloße Reparatur-, Ausbesserungs- oder geringfügige Auswechslungsarbeiten am Leitungsnetz in der Regel nicht beitragsfähig (BayVGH, U.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 26).Soweit die Kläger eine fehlende Notwendigkeit einzelner Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen rügen, ist dem entgegenzuhalten, dass dem Einrichtungsträger insoweit ein weites Planungsermessen zukommt und solche Entscheidungen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (§ 114 VwGO) unterliegen (BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 26).
In seinem Beschluss vom 9. Dezember 2003 (23 CS 03.2903 - GK 2004, 118; vgl. auch B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 16 f.) hat der Verwaltungsgerichtshof eingehend zum Ausdruck gebracht, dass der Einrichtungsträger zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahmen nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten Beitragssätzen (für Neuanschließer) verfügen muss.
- VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824
Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6; B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22; siehe auch BayVerfGH, E.v. 6.11.1991 - Vf. 9-VII-90 - VerfGHE 44, 124 = BayVBl. 1992, 80, juris [Leitsatz]). - VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.743
Beitragsrechtliche Abgrenzung der Erneuerung einer Wasserleitung von einer …
In seinem Beschluss vom 26. Februar 2007 führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (23 ZB 06.3286 - GK 2008, Rn. 26) aus: "Bloße Reparatur-, Ausbesserungs- oder geringfügige Auswechslungsarbeiten am Leitungsnetz sind in der Regel nicht beitragsfähig.Eine gegenteilige Bewertung ist auch dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 2007 (23 ZB 06.3286 - GK 2008, Rn. 26) nicht zu entnehmen, der bei einer Gesamtlänge von ca. 24.631 m eine beitragsfähige Erneuerungsmaßnahme unabhängig von der Frage der Verbesserung und dem prozentualen Anteil am Gesamtnetz bejaht.
- VG Ansbach, 12.02.2019 - AN 1 K 18.01267
Beitrag für die Verbesserung einer Abwasserbeseitigungseinrichtung
Unschädlich ist, dass bisher noch keine geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den Verbesserungsaufwand beinhaltenden erhöhten Beitragssätzen erlassen worden ist, da eine derartige Beitragssatzung erst zum Zeitpunkt des Entstehens des Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme vorliegen muss (BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 20 ZB 15.217; B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286, GK 2008/26). - VG Cottbus, 15.01.2024 - 6 K 552/21
Alte DDR- Kanäle, - Pumpwerke und -Klärwerke, Beitragsmaßstab (unwirksam), …
Dahinstehen mag dabei, ob der Beklagte - wie die Kläger sinngemäß geltend gemacht haben - schon deshalb keinen Erneuerungsbeitrag von den Klägern erheben durfte bzw. darf, weil er zum Zeitpunkt der Entstehung eines Erneuerungsbeitrages auf der Grundlage der Erneuerungsbeitragssatzung nicht über eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung verfügte und insoweit nicht nur im Grundsatz einer teilweisen Rechtsprechung für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen in eben diesem Sinne (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 23 CS 01.985 -, juris; Urteil vom 26. November 2001 - 23 CS 01.2215 -, juris; Urteil vom 27. Februar 2003 - 23 B 02.21032 -, juris; Urteil vom 26. Februar 2007 - 23 ZB 06.3286 -, juris; Urteil vom 1. März 2007 - 23 B 06.1668 -. juris; Urteil vom 11. März 2010 - 20 B 09.1890 -, juris) auch für die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen zu folgen (…so etwa Kraheberger in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748), sondern dies auch für die hier in Rede stehende Fallkonstellation zu bejahen wäre, dass ein Einrichtungsträger sich entschlossen hat, den Investitionsaufwand für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung nicht (mehr) über Herstellungsbeiträge und Benutzungsgebühren, sondern nur noch über Benutzungsgebühren zu decken und die bereits gezahlten Herstellungsbeiträge zurückzuerstatten. - VG Cottbus, 07.12.2023 - 6 K 1458/19 Dahinstehen mag dabei, ob der Beklagte - wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung sinngemäß geltend gemacht hat - schon deshalb keinen Erneuerungsbeitrag vom Kläger erheben durfte, weil er zum Zeitpunkt der Entstehung eines Erneuerungsbeitrages auf der Grundlage der Erneuerungsbeitragssatzung nicht über eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung verfügte und insoweit nicht nur im Grundsatz einer teilweisen Rechtsprechung für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen in eben diesem Sinne (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 23 CS 01.985 -, juris; Urteil vom 26. November 2001 - 23 CS 01.2215 -, juris; Urteil vom 27. Februar 2003 - 23 B 02.21032 -, juris; Urteil vom 26. Februar 2007 - 23 ZB 06.3286 -, juris; Urteil vom 1. März 2007 - 23 B 06.1668 -. juris; Urteil vom 11. März 2010 - 20 B 09.1890 -, juris) auch für die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen zu folgen (…so etwa Kraheberger in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748), sondern dies auch für die hier in Rede stehende Fallkonstellation zu bejahen wäre, dass ein Einrichtungsträger sich entschlossen hat, den Investitionsaufwand für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung nicht (mehr) über Herstellungsbeiträge und Benutzungsgebühren, sondern nur noch über Benutzungsgebühren zu decken und die bereits gezahlten Herstellungsbeiträge zurückzuerstatten.
- VG Augsburg, 29.03.2017 - Au 6 K 16.1683
Heranziehung zu Verbesserungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung
Dabei steht dem Einrichtungsträger ein weites Planungsermessen hinsichtlich der Notwendigkeit von Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu, das nach § 114 VwGO verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 26). - VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 634/21
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
Dahinstehen mag dabei, ob der Beklagte - wie die Klägerin sinngemäß geltend gemacht haben dürfte - schon deshalb keinen Erneuerungsbeitrag von der Klägerin erheben durfte bzw. darf, weil er zum Zeitpunkt der Entstehung eines Erneuerungsbeitrages auf der Grundlage der Erneuerungsbeitragssatzung nicht über eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung verfügte und insoweit nicht nur im Grundsatz einer teilweisen Rechtsprechung für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen in eben diesem Sinne (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 23 CS 01.985 -, juris; Urteil vom 26. November 2001 - 23 CS 01.2215 -, juris; Urteil vom 27. Februar 2003 - 23 B 02.21032 -, juris; Urteil vom 26. Februar 2007 - 23 ZB 06.3286 -, juris; Urteil vom 1. März 2007 - 23 B 06.1668 -. juris; Urteil vom 11. März 2010 - 20 B 09.1890 -, juris) auch für die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen zu folgen (…so etwa Kraheberger in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 748), sondern dies auch für die hier in Rede stehende Fallkonstellation zu bejahen wäre, dass ein Einrichtungsträger sich entschlossen hat, den Investitionsaufwand für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung nicht (mehr) über Herstellungsbeiträge und Benutzungsgebühren, sondern nur noch über Benutzungsgebühren zu decken und die bereits gezahlten Herstellungsbeiträge zurückzuerstatten. - VG Ansbach, 01.03.2019 - AN 1 K 18.01037
Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei Gesamtschuldnern
Die Beklagte hat zeitgleich mit dem Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung vom 28. Oktober 2016 auch eine geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (5. Änderungssatzung) mit neuen Beitragssätzen erlassen und in Kraft gesetzt, und damit den Vorgaben der Rechtsprechung Rechnung getragen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 20 ZB 15.217, juris; B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286, GK 2008/26). - OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16
Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche …
Einem Beteiligten ist dementsprechend ein umfängliches Akteneinsichtsrecht einzuräumen; ihm ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zuzumuten, sich durch Akteneinsicht bei der Behörde oder beim Verwaltungsgericht die notwendigen konkreten Kenntnisse zu verschaffen, um substantiierte Einwände zu erheben (vgl. BayVGH…, Urteil vom 23. April 1998 - 23 B 96.3585 - Juris, Rn. 47; Beschluss vom 26. Februar 2007 - 23 ZB 06.3286 - Juris, Rn. 6; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 - Juris, Rn. 14). - VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 727/21
Im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2023 - VG 6 K 1458/19
- VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 1040/21
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 20 B 18.422
Keine Heranziehung zu Verbesserungsbeiträgen bei unwirksamer …
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 1654/20
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 1655/20
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 728/21
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.761
Festsetzung eines Vorausleistungsbeitrags für die Verbesserung und Erneuerung der …
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 3/24
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VGH Bayern, 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082
Herstellungsbeitrag Entwässerung
- VG Augsburg, 06.09.2017 - Au 6 K 16.1281
Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag für eine Entwässerungsanlage
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.133
Verbesserungsbeitrag, Entwässerung, Globalkalkulation, unterschiedlicher …
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
- VG Regensburg, 23.05.2012 - RN 3 K 12.00646
Anschluss einer selbständigen Ortsteilanlage an eine zentrale Anlage als …
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 133/22
Erneuerungsbeitrag, im Anschluss an 6 K 1458/19 u 6 K 50/22, Zweckverband Calau
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 50/22
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung/Teilerneuerung, …
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 57/22
Erneuerungsbeitrag, im Anschluss an 6 K 1458/19 u 6 K 50/22, Zweckverband Calau
- VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.742
Vorläufiger Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
- VG Ansbach, 25.02.2014 - AN 1 K 13.00434
Bekanntmachung von Planunterlagen bei VES-EWS mit festem Beitragssatz; …
- VG Ansbach, 25.02.2014 - AN 1 K 13.01124
Bekanntmachung von Planunterlagen bei VES-EWS mit festem Beitragssatz; …
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
- VG Würzburg, 17.10.2018 - W 2 K 18.25
Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids
- VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.790
Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitrag
- VG Augsburg, 11.02.2025 - Au 8 K 23.1328
Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgungsanlage, Erhebung einer …
- VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 1 S 12.00111
Vorausleistung/Verbesserungsbeitrag; keine evidenten Satzungsmängel
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