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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9163
VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286 (https://dejure.org/2022,9163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286 (https://dejure.org/2022,9163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2022 - 23 ZB 19.2286 (https://dejure.org/2022,9163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2, § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem tierschutzrechtlichen Verfahren (Wegnahme eines Pferdes)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prüfung und Versorgung der Hufe ist bei Pferden Pflicht!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Rn. 4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173/186 = juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

    Hufversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Zwar kommen grundsätzlich für rein pflegerische Tätigkeiten außerhalb des Eisenbeschlags (Barhufpflege, ggf. auch unter Verwendung alternativer Hufschutzmaterialien) wohl auch qualifizierte Hufpfleger ("Hufheilpraktiker", "Huforthopäden") oder Huftechniker in Betracht (…BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerfG, B.v. 3.7.2007 - 1 BvR 2186/06 - BVerfGE 119, 59).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn zwischen den vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Inhalt der Akten (Gerichtsakte oder beigezogene Akten) zweifelsfrei, d.h. ohne Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung, ein offensichtlicher Widerspruch besteht, der keine unterschiedliche tatrichterliche Würdigung zulässt (…vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2008 - 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355, Rn. 6; B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55, Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Außerdem muss der Kläger darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für ihn günstigeren Entscheidung geführt hätte (…BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12; B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450 - juris Rn. 29;… B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Außerdem muss der Kläger darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für ihn günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12;… B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450 - juris Rn. 29;… B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 11.08

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Entscheidung; Pflegeheim; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn zwischen den vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Inhalt der Akten (Gerichtsakte oder beigezogene Akten) zweifelsfrei, d.h. ohne Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung, ein offensichtlicher Widerspruch besteht, der keine unterschiedliche tatrichterliche Würdigung zulässt (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2008 - 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355, Rn. 6;… B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55, Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Um ernstliche Zweifel entsprechend § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, muss sich die die Zulassung beantragende Partei substantiiert mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 C 16.2602

    Tierschutzrechtliche Anordnungen für Rinder- und Pferdehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Zwar kommen grundsätzlich für rein pflegerische Tätigkeiten außerhalb des Eisenbeschlags (Barhufpflege, ggf. auch unter Verwendung alternativer Hufschutzmaterialien) wohl auch qualifizierte Hufpfleger ("Hufheilpraktiker", "Huforthopäden") oder Huftechniker in Betracht (BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerfG, B.v. 3.7.2007 - 1 BvR 2186/06 - BVerfGE 119, 59).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Außerdem muss der Kläger darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für ihn günstigeren Entscheidung geführt hätte (…BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12;… B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450 - juris Rn. 29;… B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2286
    Außerdem muss der Kläger darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für ihn günstigeren Entscheidung geführt hätte (…BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12;… B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450 - juris Rn. 29; B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 20 B 1446/19
  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2288

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente

    Tatsächlich ist die Begründung des Zulassungsantrags aber erst am 30. Dezember 2019 beim Verwaltungsgerichtshof eingegangen, nachdem der Senat den Bevollmächtigten der Klägerin mit Schreiben vom 27. Dezember 2019 darauf hingewiesen hatte, dass im gegenständlichen Verfahren lediglich die Seite 2 eines Schriftsatzes eingegangen sei, während in einem Parallelverfahren der Klägerin (Az. 23 ZB 19.2286) ein vollständiger Zulassungsbegründungsschriftsatz und in einem weiteren Verfahren (Az. 23 ZB 19.2287) kein Eingang einer Zulassungsbegründung zu verzeichnen sei.

    Rn. 4 Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit Schriftsätzen vom 30. Dezember 2019 und 6. Februar 2020 unter Beifügung des Übermittlungsprotokolls des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (im Folgenden beA) vorgetragen, dass ausweislich dieses Protokolls sowohl im Verfahren 23 ZB 19.2286 als auch im gegenständlichen Verfahren jeweils ein signierter Schriftsatz sowie darüber hinaus eine Anlage eingereicht worden sei.

    Denn während der vollständig übermittelte und vier Seiten umfassende Zulassungsbegründungsschriftsatz im Verfahren 23 ZB 19.2286 eine Größe von 417 KB und die beigefügte Anlage eine Größe von 1125 KB aufwiesen, war der übersandte Schriftsatz im gegenständlichen Verfahren, welcher nach dem Vortrag des Klägerbevollmächtigten bzw. dem im Wiedereinsetzungsverfahren nachgereichten Schriftsatz zufolge sieben Seiten umfassen sollte, lediglich 52 KB groß.

    Rn. 16 Die eingereichte Seite 2 des Schriftsatzes entspricht inhaltlich Seite 2 des Schriftsatzes im Parallelverfahren der Klägerin 23 ZB 19.2286.

  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2287

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Sorgfaltspflichten bei der …

    Tatsächlich ist die Begründung des Zulassungsantrags aber erst am 30. Dezember 2019 beim Verwaltungsgerichtshof eingegangen, nachdem der Senat den Bevollmächtigten der Klägerin mit Schreiben vom 27. Dezember 2019 darauf hingewiesen hatte, dass im gegenständlichen Verfahren kein Eingang einer Zulassungsbegründung zu verzeichnen sei, während in einem Parallelverfahren der Klägerin (Az. 23 ZB 19.2286) ein vollständiger Zulassungsbegründungsschriftsatz und in einem weiteren Verfahren (Az. 23 ZB 19.2288) lediglich die Seite 2 eines Schriftsatzes eingegangen sei.

    Rn. 4 Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit Schriftsätzen vom 30. Dezember 2019 und 6. Februar 2020 unter Beifügung des Übermittlungsprotokolls des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (im Folgenden beA) vorgetragen, dass ausweislich dieses Protokolls sowohl im Verfahren 23 ZB 19.2286 als auch im Verfahren 23 ZB 19.2288 jeweils ein signierter Schriftsatz sowie darüber hinaus eine Anlage eingereicht worden sei.

    Denn während der vollständig übermittelte und vier Seiten umfassende Zulassungsbegründungsschriftsatz im Verfahren 23 ZB 19.2286 eine Größe von 417 KB und die beigefügte Anlage eine Größe von 1125 KB aufwiesen, war der übersandte Schriftsatz im Verfahren 23 ZB 19.2288, welcher nach dem Vortrag des Klägerbevollmächtigten zur Wiedereinsetzung auch das gegenständliche Verfahren betreffen und sieben Seiten umfassen sollte, lediglich 52 KB groß.

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