Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
TierSchG § 2; VwZVG § 19 Abs. 2
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Zwangsgeldfestsetzung gegen Hundezucht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 21.07.2020 - RN 4 K 19.801
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- VG Regensburg, 21.07.2020 - RN 4 K 19.1105
Tierschutzrechtliche Anordnung für Hundezucht
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Der Bescheid vom 29. Dezember 2016 ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens RN 4 K 19.1105 und des Berufungszulassungsverfahrens 23 ZB 20.2291.Rn. 5 Im Rahmen eines Güterichterverfahrens in dem Verfahren RN 4 K 19.1105 schlossen die Beteiligten am 10. Mai 2017 eine Vereinbarung, wonach der Beklagte eine weitere angekündigte Ortskontrolle durchführen und hierbei noch kein Zwangsgeld fällig stellen sollte.
Das Güterichterverfahren in dem Verfahren RN 4 K 19.1105 wurde am 25. Juni 2019 ohne weitere Ergebnisse abgeschlossen.
Rn. 9 Mit Urteil vom 21. Juli 2020 (RN 4 K 19.1105) hat das Verwaltungsgericht die Nrn. 3.10, 3.11, 3.13, 3.14 und 3.15 des Bescheides des Beklagten vom 29. Dezember 2016 aufgehoben, die Nr. 4.2 insoweit, als darin Auslagen für die Tätigkeit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erhoben werden, und im Übrigen die Klage abgewiesen.
Rn. 17 Mit Beschlüssen ebenfalls vom heutigen Tag (23 ZB 20.2291 u. 23 ZB 20.2286) hat der Senat die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren RN 4 K 19.1105 und RN 4 K 19.800 abgelehnt.
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2291
Tierschutzrechtliche Anordnungen für Betrieb einer Hundezucht
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Der Bescheid vom 29. Dezember 2016 ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens RN 4 K 19.1105 und des Berufungszulassungsverfahrens 23 ZB 20.2291.Rn. 17 Mit Beschlüssen ebenfalls vom heutigen Tag (23 ZB 20.2291 u. 23 ZB 20.2286) hat der Senat die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren RN 4 K 19.1105 und RN 4 K 19.800 abgelehnt.
Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten des streitgegenständlichen Verfahrens sowie die beigezogenen Gerichts- und Behördenakten in den Verfahren 23 ZB 20.2291 und 23 ZB 20.2287 verwiesen.
- VG Regensburg, 21.07.2020 - RN 4 K 19.800
Fälligkeit von Zwangsgeld
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Die Fälligkeitsmitteilung ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens RN 4 K 19.800 und des Berufungszulassungsverfahrens 23 ZB 20.2286.Rn. 10 Mit Urteil vom 21. Juli 2020 (RN 4 K 19.800) hat das Verwaltungsgericht den Beklagten im Zusammenhang mit der Fälligkeitsmitteilung dazu verurteilt, die Vollstreckung aus Nr. 3.7 des Bescheides vom 29. Dezember 2016 einzustellen, und die Klage des Klägers im Übrigen abgewiesen.
Rn. 17 Mit Beschlüssen ebenfalls vom heutigen Tag (23 ZB 20.2291 u. 23 ZB 20.2286) hat der Senat die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren RN 4 K 19.1105 und RN 4 K 19.800 abgelehnt.
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2286
Androhung von Zwangsgeldern gegenüber einer Hundezucht
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Die Fälligkeitsmitteilung ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens RN 4 K 19.800 und des Berufungszulassungsverfahrens 23 ZB 20.2286.Rn. 17 Mit Beschlüssen ebenfalls vom heutigen Tag (23 ZB 20.2291 u. 23 ZB 20.2286) hat der Senat die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren RN 4 K 19.1105 und RN 4 K 19.800 abgelehnt.
- BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
Verfassungsrechtliche Kontrolle verwaltungs- und zivilgerichtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Tagender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist, dass es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme auf die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts nicht ankommt (vgl. BVerfG, B.v. 7.12.1998 - 1 BvR 831/89 - juris Rn. 30 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 3230/91
Mit Auflagen verbundene Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Dass auf diese Weise der Sache nach, insbesondere im Hinblick auf die auf § 16a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG gestützte Anordnung, ein Bestandsbuch zu führen und vorlegen zu können (vgl. VGH BW, B.v. 15.12.1992 - 10 S 3230/91 - juris Rn. 23), die Voraussetzungen des Art. 22 VwZVG, des Art. 37 Abs. 4 Satz 2 2. Halbs. VwZVG oder des Art. 21 VwZVG vorliegen würden, ist - abgesehen davon, dass dies bei einem hier nicht streitgegenständlichen Klageziel der Einstellung der Vollstreckung ansetzen würde - nicht erkennbar. - VGH Bayern, 11.04.2013 - 9 CS 13.20
Beschwerde gegen Sofortvollzug; gewerbsmäßige Hundezucht; Untersagung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Dass und wie die Klägerseite mit ihrem Einwand die Regelvermutung (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2013 - 9 CS 13.20 - juris Rn. 21) von Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (v. 9.2.2000, BANz. Nr. 36a v. 22.2.2000, im Folgenden: AVV) nunmehr widerlegt haben will, wonach regelmäßig von einem gewerbsmäßigen Züchten auszugehen ist, wenn "drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen" gehalten werden, hat sie nicht vorgetragen. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Rn. 21 a) Derartige Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (…vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Rn. 21 a) Derartige Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 04.09.2017 - 10 ZB 16.569
Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts bei Täuschung
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Um ernstliche Zweifel entsprechend § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, muss sich die die Zulassung beantragende Partei zudem substantiiert mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen (vgl. BayVGH, B.v. 4.9.2017 - 10 ZB 16.569 - juris Rn. 6). - VG Regensburg, 21.07.2020 - RN 4 K 19.801
Weitere Zwangsgeldandrohung nach tierschutzrechtlicher Anordnung
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2286
Androhung von Zwangsgeldern gegenüber einer Hundezucht
Dieser Bescheid ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens R 4 K 19.801 und des Berufungszulassungsverfahrens 23 ZB 20.2287.Rn. 16 Mit Beschlüssen ebenfalls vom heutigen Tag (23 ZB 20.2291 u. 23 ZB 20.2287) hat der Senat die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren RN 4 K 19.1105 und RN 4 K 19.801 abgelehnt.
Rn. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten des streitgegenständlichen Verfahrens sowie die beigezogenen Gerichts- und Behördenakten in den Verfahren 23 ZB 20.2291 und 23 ZB 20.2287 verwiesen.
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2291
Tierschutzrechtliche Anordnungen für Betrieb einer Hundezucht
Maßnahmen des Beklagten im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung insoweit sind Gegenstand der Berufungszulassungsverfahren 23 ZB 20.2286 und 23 ZB 20.2287.Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten des streitgegenständlichen Verfahrens sowie die beigezogenen Gerichts- und Behördenakten in den Berufungszulassungsverfahren 23 ZB 20.2286 und 23 ZB 20.2287 verwiesen.
- VG Augsburg, 16.07.2024 - Au 8 E 24.1282
Einstweiliger Rechtsschutz, Fälligkeit eines angedrohten Zwangsgeldes, …
Tragender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist, dass es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme auf die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts nicht ankommt (BayVGH, B.v. 13.1.2021 - 23 ZB 20.2287 - juris Rn. 26 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 7.12.1998 - 1 BvR 831/89 - juris Rn. 30 m.w.N.).
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