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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15388
VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100 (https://dejure.org/2023,15388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2023 - 23 ZB 23.100 (https://dejure.org/2023,15388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - 23 ZB 23.100 (https://dejure.org/2023,15388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Tierschutzrechtliche Fortnahme von Greifvögeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenständige Beurteilung der Behörden hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG

  • rechtsportal.de

    Eigenständige Beurteilung der Behörden hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (25)

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2019 - 11 ME 218/19

    Anbindehaltung; Mastrinder; Tierschutzleitlinien

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Zwar mögen die Empfehlungen zur Anbringung von Sichtblenden und Kunststoffummantelungen in dem genannten Gutachten des BMEL und in den Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen, welchen vorliegend als sog. antizipierten Sachverständigengutachten Beachtung im Rahmen der Konkretisierung der aus der Generalklausel des § 2 TierSchG folgenden Anforderungen zukommt (vgl. NdsOVG, B.v. 29.7.2019 - 11 ME 218/19 - juris Rn. 6 f.), nicht als unbedingte und in jedem Fall zu beachtende Verpflichtungen zu verstehen sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 7 B 11571/20

    Veräußerungsanordnung sowie Haftungs-und Betreuungsverbot für Hunde - Möglichkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Ebenso kommt es nicht auf Verschulden an (…Hirt/Maisack/Moritz/Felde, a.a.O., § 16a Rn. 22 m.w.N.;… Lorz/Metzger, a.a.O., § 16a TierSchG Rn. 20; OVG RLP, B.v. 4.2.2021 - 7 B 11571/20.OVG - BeckRS 2021, 3787 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass dessen Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil es entscheidungserheblich von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist (BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 5 N 40.16 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2291

    Tierschutzrechtliche Anordnungen für Betrieb einer Hundezucht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Rn. 38 Bei dieser Sachlage durfte das Landratsamt aus der für die vorliegende gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme maßgeblichen ex-ante-Sicht im Zeitpunkt seiner Entscheidung (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, a.a.O., § 16a TierSchG Rn. 26;… Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 16a Rn. 19; BayVGH, B.v. 13.1.2021 - 23 ZB 20.2291 - juris Rn. 25) davon ausgehen, dass die Fortnahme und anderweitige Unterbringung zur Verhütung weiterer Gefahren von Leiden und Schäden für die Tiere erforderlich war.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 40.16

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Darlegung der Zulassungsgründe; ernstliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (…BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 5 N 40.16 - juris Rn. 9).
  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Gleiches gilt für gutachterliche Stellungnahmen, die erst während eines gerichtlichen Verfahrens von einer beteiligten Behörde eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - NJW 2020, 1093 = juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Solche sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (…vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 32 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (…vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Solche sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16;… B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 32 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (…vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100
    Es ist zwar möglich, die von dem beamteten Tierarzt getroffenen Feststellungen substantiiert durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften oder dort beschäftigten Fachtierärzten in Frage zu stellen (vgl. NdsOVG, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid; …

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden …

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg - …

  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag; …

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines …

  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …

  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 24 B 99.2709

    Polizei- und Ordnungsrecht: Platzverweis für einen Drogenhändler

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von …

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 23 CS 19.2486

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Anordnungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes auch bezüglich der …

  • VG Bayreuth, 13.12.2022 - B 1 K 22.466

    Greifvogelauffangstation, Haltereigenschaft, Fortnahme und anderweitige …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1727

    Zur ausreichenden Darlegung von Zulassungsgründen, Tierhaltungs- und …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 81 Eine Bindungswirkung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Die Einstellung des Strafverfahrens oder ein Freispruch steht daher der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

    Rn. 88 Etwas anderes gilt nur, wenn das Gutachten selbst von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unauflösbare Widersprüche aufweist, Zweifel an der Sachkunde und Unparteilichkeit aufwirft und im Hinblick auf die gutachterlich zu treffenden Feststellungen und deren Herleitung und Begründung unvollständig ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 14;… B.v. 12.3.2020 - 23 CS 19.2486 - juris Rn. 26; B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 14;… Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl., 2019, § 15 Rn. 18; Hettich, NuR 2020, 518/521 f.).

    Einer erneuten Begutachtung bedarf es nicht, wenn das Gericht die vorliegenden Gutachten auf Schlüssigkeit geprüft (…vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - juris Rn. 9;… Hettich a.a.O. S. 521) und für genügend erachtet hat oder das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O.).

    Vielmehr ist die in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG vorausgesetzte erhebliche Vernachlässigung bereits dann anzunehmen, wenn einzelne Anforderungen aus § 2 TierSchG für einen längeren Zeitraum und/oder in besonders intensiver Form verletzt worden sind und hierdurch für das Tier die Gefahr von Leiden, Schmerzen oder Schäden droht (…Hirt/Maisack/Moritz/Felde, a.a.O. Rn. 22); auf die Gründe der Vernachlässigung oder ein Verschulden kommt es hierbei nicht an (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 9;… Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Auflage 2019, § 16a Rn. 20).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1717

    Zur ausreichenden Darlegung von Zulassungsgründen, Tierhaltungs- und …

    Im Sicherheitsrecht, zu dem das Tierschutzrecht gehört, geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris R 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Eine solche Bindungswirkung an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG ist daher stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen vorzunehmen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Die Unschuldsvermutung steht daher weder bei Einstellung des Strafverfahrens noch bei einem Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1720

    Tierhaltung, Verwaltungsgericht, Berufungszulassung, Duldungsanordnung, …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 180 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1725

    Duldungsanordnung, Tierschutzrecht, Fortsetzungsfeststellungsklage, Veräußerung …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 170 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1726

    Anfechtungsklage, Duldungspflicht, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 171 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716

    Klageabweisung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsantrag, …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 83 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, sodass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719

    Duldungsanordnung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsgesuch, …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 170 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1718

    Katzenhaltung, Verwaltungsgericht, Schadensersatz, Berufungszulassung, …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 77 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1723

    Berufungszulassung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Duldungspflicht, …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 80 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1721

    Berufungszulassung, Schadensersatzanspruch, Feststellungsklage, Unzulässigkeit, …

    Im Sicherheitsrecht geht es nicht um die repressive Ahndung strafbaren Unrechts, sondern um präventive Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 20;… B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris Rn. 8).

    Rn. 77 Eine Bindung der Verwaltungsbehörden und -gerichte an die strafgerichtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist im Tierschutzrecht - anders als etwa im Fahrerlaubnisrecht (vgl. § 3 Abs. 4 StVG) oder im Beamtendisziplinarrecht (vgl. § 14 Abs. 2 BDG, Art. 15 Abs. 2 BayDG) - gesetzlich gerade nicht angeordnet, so dass diese stets eine eigene Beurteilung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 TierSchG vorzunehmen haben (BayVGH, B.v. 21.6.2023 - 23 ZB 23.100 - juris Rn. 8).

    Daher steht die Einstellung eines Strafverfahrens oder ein Freispruch der Berücksichtigung eines Sachverhalts bei Anordnung einer tierschutzrechtlichen Maßnahme nicht entgegen (BayVGH, B.v. 21.6.2023 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 1855/23

    Verpflichtungsklage; im Verfahrensverlauf eingeschränkter Streitgegenstand; …

  • VG Koblenz, 29.01.2024 - 3 K 374/23

    Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig

  • VGH Bayern, 02.08.2023 - 24 ZB 23.1119

    Keine Zulassung der Berufung - Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen …

  • VGH Bayern, 30.08.2023 - 23 C 23.1045

    Erfolglose PKH-Beschwerde: Artgerechte Haltung von Hunden

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