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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14688
VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04 (https://dejure.org/2005,14688)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2005 - 23-III-04 (https://dejure.org/2005,14688)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2005 - 23-III-04 (https://dejure.org/2005,14688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Richtervorlage zu der Frage, ob § 25 Abs. 1 Satz 1 KomWG i.V.m. § 38 KomWG und § 112 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie § 1 Abs. 4 SächsLKrO mit Art. 89 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen vereinbar sind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 22 (Leitsatz)

    §§ 25, 38 KomWG; § 112 SächsGemO; § 1 SächsLKrO; Art. 89 Abs. 1 Sächs. Verf.
    Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden durch Landratsamt

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Übertragung der Rechtsaufsicht auf Landratsämter verfassungskonform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungültigkeit einer Wiederwahl zum Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt; Staatlich-kommunale Doppelnatur der sächsischen Landratsämter; Verfahren der konkreten Normenkontrolle vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen zur Prüfung der Vereinbarkeit landesrechtlicher ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 329 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    Notwendiges Gegenstück des Selbstverwaltungsrechts ist - bereits nach der grundgesetzlichen Ordnung - die staatliche Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der kommunalen Träger der Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 6, 104 [118]; 78, 331 [341]).

    Überträgt der Gesetzgeber dem Landratsamt die Rechtsaufsicht, muss gewährleistet sein, dass Einflussnahmen, denen das Landratsamt gerade wegen der Eigenständigkeit der Legitimationszüge unterliegt, etwa Einflussnahmen von Seiten des Kreistages, durch eine Ausgestaltung der Einflussnahmerechte der unmittelbaren Staatsverwaltung hinreichend entgegengewirkt werden kann, so dass keine Legitimationsstörungen eintreten können (vgl. BVerfGE 78, 331 [342 f.]).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nicht in jedem Fall, in dem sich die Gemeinde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gesetzeswidrig verhält, zum Einschreiten verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 122 [137]; 78, 331 [342]).

    Eine solche Beschränkung ergibt sich auch nicht aus dem Recht der Landkreise aus Art. 82 Abs. 2 Satz 2 SächsVerf, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung zu regeln, da die Rechtsaufsicht über kommunale Träger der Selbstverwaltung keine von der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung erfasste Angelegenheit ist (vgl. BVerfGE 78, 331 [343]).

  • VG Chemnitz, 20.01.2004 - 8 K 358/02

    Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden als untere …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20. Januar 2004 - 8 K 358/02.

    Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 20. Januar 2004, beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangen am 27. Februar 2004, das Verfahren 8 K 358/02 betreffend die Ungültigkeit einer Bürgermeisterwahl gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und die Sache dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob § 25 Abs. 1 Satz 1 KomWG in Verbindung mit § 38 KomWG und § 112 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie § 1 Abs. 4 SächsLKrO insoweit mit Art. 89 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen vereinbar sind, als sie vorsehen, dass Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde ist (veröffentlicht in: SächsVBl. 2004, 132 ff.).

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    Dem entspricht es, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nicht in jedem Fall, in dem sich die Gemeinde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gesetzeswidrig verhält, zum Einschreiten verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 122 [137]; 78, 331 [342]).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    Notwendiges Gegenstück des Selbstverwaltungsrechts ist - bereits nach der grundgesetzlichen Ordnung - die staatliche Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der kommunalen Träger der Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 6, 104 [118]; 78, 331 [341]).
  • StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Verlagerung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    Dies freilich nicht aufgrund einer vorgegebenen Formentypik, sondern nur deshalb und nur solange, wie aufgrund der Ausgestaltung des Beleihungsverhältnisses sichergestellt ist, dass der Beliehene in den Legitimations- und Kontrollzusammenhang der unmittelbaren Staatsverwaltung eingebunden ist (ausführlich BremStGH NVwZ 2003, 81 ff.).
  • VG Chemnitz, 05.06.1996 - 3 K 1443/95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    1998, 188 f.; VG Chemnitz LKV 1997, 261 [262]; VG Dresden LKV 2000, 83; VG Leipzig, SächsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.1993 - 1 S 606/92
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    Hieraus wurde eine staatlichkommunale Doppelnatur der Landratsämter abgeleitet (vgl. SächsOVG, SächsVBl. 1993, 161; Belz, SächsVBl. 1993, 226 f.;… Reiners, Kommunalverfassungsrecht in den neuen Bundesländern, 1991, Rn. 282, 288 und 291; Schmidt-Eichstaedt/Petzold/Melzer/Penig/Plate/ Richter, KomV-DDR, 1990, § 71 Anm. 1).
  • VG Dresden, 18.02.1999 - 7 K 1745/96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 23-III-04
    1998, 188 f.; VG Chemnitz LKV 1997, 261 [262]; VG Dresden LKV 2000, 83; VG Leipzig, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 25.04.2006 - 4 B 637/05

    kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigungsbedürftigkeit, Feststellungsklage, …

    Nachdem der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 18.8.2005 - Vf. 23-III-04 - (SächsVBl. 2005, 274) auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20.1.2004 (SächsVBl. 2004, 132) die Vereinbarkeit der Übertragung der Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden auf die Landkreise mit Art. 89 Abs. 1 SächsVerf festgestellt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12.9.2005 - 4 B 516/04 - die Berufung gegen das Urteil vom 3.2.2004 wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 4 B 46/06

    Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal ist unwirksam

    Zuvor hatte der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 28.8.2005 - Vf.23-III-04 - aufgrund der Vorlage des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht - Beschl. v. 20.1.2004, 8 K 358/02 - entschieden, dass die Regelung in § 112Abs.
  • OVG Sachsen, 12.09.2005 - 4 BS 449/04
    Die gemeindliche Personalhoheit ist jedoch nicht etwa absolut geschützt, sondern unterliegt der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber, der sich - verfassungsrechtlich unbedenklich - dazu entschieden hat, für kreisangehörige Gemeinden eine Rechtsaufsicht durch das Landratsamt vorzusehen (zur allgemein verbindlich festgestellten Verfassungsmäßigkeit des § 112 Abs. 1 SächsGemO: SächsVerfGH, Beschl. v. 18.8.2005 - Vf. 23-III-04 -).
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