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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2014 - 232 C 267/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23996
AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2014 - 232 C 267/13 (https://dejure.org/2014,23996)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03.01.2014 - 232 C 267/13 (https://dejure.org/2014,23996)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2014 - 232 C 267/13 (https://dejure.org/2014,23996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 BGB, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004
    Luftbeförderungsvertrag: Haftung einer Fluggesellschaft bei Flugverspätung durch verzögertes Einchecken der Passagiere wegen eines Streiks des Flughafen-Sicherheitspersonals

  • reise-recht-wiki.de

    Streik des Flughafenpersonals ist kein Schadensersatzgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie …

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2014 - 232 C 267/13
    Der Europäische Gerichtshof hat zur Frage des außergewöhnlichen Umstands im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausgeführt, dass dieser sich nur auf ein einzelnes Flugzeug an einem bestimmten Tag beziehen dürfe, so dass es kein außergewöhnlicher Umstand sei, wenn die Flüge infolge von solchen Umständen umorganisiert werden, die einen vorhergehenden Flug betreffen (EuGH NJW 2013, 361).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 146/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2014 - 232 C 267/13
    Ähnlich dem Kriterium der höheren Gewalt gehe es um ein jedenfalls in der Regel von außen kommendes Ereignis (BGH v. 21.08.2012 -X ZR 146/11-).
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