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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,37059
FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97 (https://dejure.org/1998,37059)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.1998 - I 233/97 (https://dejure.org/1998,37059)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - I 233/97 (https://dejure.org/1998,37059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 221
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.02.1992 - VI R 93/90

    Aufwendungen für Klassenfahrt als Werbungskosten

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97
    Insoweit hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß die konkrete Gestaltung des Reiseprogramms keine für den Werbungskostenabzug schädliche private Mitveranlassung begründen kann, wenn es sich um die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung handelt und zum Gegenstand der Dienstpflicht des Steuerpflichtigen gehört (vgl. z. B. Niedersächsisches Finanzgericht EFG 1982, 560 zu Wanderfahrten eines Lehrers, Finanzgericht Baden Württemberg EFG 1984, 16 zu Auslandsklassenfahrten eine Lehrers, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1991, 726 [FG Saarland 02.07.1991 - 1 K 345/90] zu Auslandsexkursionen eines Sparkassenangestellten als verpflichtende Fortbildungsmaßnahme, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1997, 61 zur verpflichtenden Teilnahme eines Vikars an einer ökumenischen Exkursion nach Malta im Rahmen eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses; ebenso für Ausbildungsdienstverhältnisse BFH BStBl. II 1992, 531, für Klassenfahrten BFH/NV 1993, 723, 724 mittlere Spalte).

    Würde eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht allein vom Steuerpflichtigen, sondern auf Grund dienstlicher Anweisung durch ein Zusammenwirken des Arbeitgebers (Landeskirche) und Arbeitnehmers (Pfarrer) herbeigeführt, so wäre darin nach Meinung des Senats eine unbeachtliche, rechtsmißbräuchliche Gestaltung zur Erlangung ungerechtfertigter steuerlicher Vorteile zu sehen (vgl. Urteil des BFH vom 07.02.1992 VI R 93/90 BStBl. II 1992, 531 unter Ziff. 4).

  • BFH, 09.06.1993 - I B 13/93

    Abgrenzung von Aufwendungen für private Lebensführung und berufsbedingter …

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97
    Hierzu habe der BFH in seinem Beschluß vom 09.06.1993 (BFH/NV 1993, 723) entschieden, daß die Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen eines Pfarrers nach den allgemeinen zu § 12 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätzen zu prüfen sei.

    Insoweit hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß die konkrete Gestaltung des Reiseprogramms keine für den Werbungskostenabzug schädliche private Mitveranlassung begründen kann, wenn es sich um die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung handelt und zum Gegenstand der Dienstpflicht des Steuerpflichtigen gehört (vgl. z. B. Niedersächsisches Finanzgericht EFG 1982, 560 zu Wanderfahrten eines Lehrers, Finanzgericht Baden Württemberg EFG 1984, 16 zu Auslandsklassenfahrten eine Lehrers, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1991, 726 [FG Saarland 02.07.1991 - 1 K 345/90] zu Auslandsexkursionen eines Sparkassenangestellten als verpflichtende Fortbildungsmaßnahme, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1997, 61 zur verpflichtenden Teilnahme eines Vikars an einer ökumenischen Exkursion nach Malta im Rahmen eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses; ebenso für Ausbildungsdienstverhältnisse BFH BStBl. II 1992, 531, für Klassenfahrten BFH/NV 1993, 723, 724 mittlere Spalte).

  • FG Saarland, 05.06.1996 - 1 K 257/95

    Lohnsteuer; Kosten einer Studienfahrt im Rahmen des Predigerseminars als …

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97
    Insoweit hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß die konkrete Gestaltung des Reiseprogramms keine für den Werbungskostenabzug schädliche private Mitveranlassung begründen kann, wenn es sich um die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung handelt und zum Gegenstand der Dienstpflicht des Steuerpflichtigen gehört (vgl. z. B. Niedersächsisches Finanzgericht EFG 1982, 560 zu Wanderfahrten eines Lehrers, Finanzgericht Baden Württemberg EFG 1984, 16 zu Auslandsklassenfahrten eine Lehrers, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1991, 726 [FG Saarland 02.07.1991 - 1 K 345/90] zu Auslandsexkursionen eines Sparkassenangestellten als verpflichtende Fortbildungsmaßnahme, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1997, 61 zur verpflichtenden Teilnahme eines Vikars an einer ökumenischen Exkursion nach Malta im Rahmen eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses;… ebenso für Ausbildungsdienstverhältnisse BFH BStBl. II 1992, 531, für Klassenfahrten BFH/NV 1993, 723, 724 mittlere Spalte).
  • FG Hamburg, 26.02.1982 - VI 167/79
    Auszug aus FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97
    Insoweit hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß die konkrete Gestaltung des Reiseprogramms keine für den Werbungskostenabzug schädliche private Mitveranlassung begründen kann, wenn es sich um die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung handelt und zum Gegenstand der Dienstpflicht des Steuerpflichtigen gehört (vgl. z. B. Niedersächsisches Finanzgericht EFG 1982, 560 zu Wanderfahrten eines Lehrers, Finanzgericht Baden Württemberg EFG 1984, 16 zu Auslandsklassenfahrten eine Lehrers, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1991, 726 [FG Saarland 02.07.1991 - 1 K 345/90] zu Auslandsexkursionen eines Sparkassenangestellten als verpflichtende Fortbildungsmaßnahme, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1997, 61 zur verpflichtenden Teilnahme eines Vikars an einer ökumenischen Exkursion nach Malta im Rahmen eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses;… ebenso für Ausbildungsdienstverhältnisse BFH BStBl. II 1992, 531, für Klassenfahrten BFH/NV 1993, 723, 724 mittlere Spalte).
  • FG Saarland, 02.07.1991 - 1 K 345/90

    Lohnsteuer; Reisekosten bei Ausbildung

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97
    Insoweit hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß die konkrete Gestaltung des Reiseprogramms keine für den Werbungskostenabzug schädliche private Mitveranlassung begründen kann, wenn es sich um die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung handelt und zum Gegenstand der Dienstpflicht des Steuerpflichtigen gehört (vgl. z. B. Niedersächsisches Finanzgericht EFG 1982, 560 zu Wanderfahrten eines Lehrers, Finanzgericht Baden Württemberg EFG 1984, 16 zu Auslandsklassenfahrten eine Lehrers, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1991, 726 [FG Saarland 02.07.1991 - 1 K 345/90] zu Auslandsexkursionen eines Sparkassenangestellten als verpflichtende Fortbildungsmaßnahme, Finanzgericht des Saarlandes EFG 1997, 61 zur verpflichtenden Teilnahme eines Vikars an einer ökumenischen Exkursion nach Malta im Rahmen eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses;… ebenso für Ausbildungsdienstverhältnisse BFH BStBl. II 1992, 531, für Klassenfahrten BFH/NV 1993, 723, 724 mittlere Spalte).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-150/97

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Die Portugiesische Republik übermittelte dem Gerichtshof am 23. Oktober 1997 das Decreto-Lei Nr. 278/97 zur Änderung des Decreto-Lei Nr. 186/90 vom 6. Juni 1990 (Diário da República Nr. 233/97, I Serie A, vom 8. Oktober 1997) sowie das Decreto regulamentar Nr. 42/97 zur Änderung des Decreto regulamentar Nr. 38/90 vom 27. November 1990 (Diário da República Nr. 235/97, I Serie B, vom 10. Oktober 1997).
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