Rechtsprechung
AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2005 - 236 C 282/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 97 Abs. 1 UrhG
100,00 EUR Abmahnpauschale auch bei Urheberrechtsverstößen durch Unternehmen - stroemer.de
Stadtplanauschnitte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtsverletzung durch Herunterladen und Veröffentlichen von Kartenmaterial; Geltendmachung von Abmahnkosten am Gerichtsstand der deliktischen Handlung; Schutzfähigkeit von Landkarten und Straßenkarten; Fahrlässigkeitsvorwurf bei Rechtsverletzungen im Internet; ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- online-und-recht.de
- dr-bahr.com
Stadtpläne-Abmahnungen
- neubauer-law.de
- dr-bahr.com
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Für Stadtpläne-Abmahnungen nur 100,- EUR Abmahnkosten
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Billiges Kartenmaterial
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Für Stadtpläne-Abmahnungen nur 100,- EUR Abmahnkosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur unberechtigten Nutzung von Stadtplänen im Internet - Gericht kürzt überhöhte "Straflizenzen" und Abmahnkosten
Besprechungen u.ä. (2)
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Kosten bei Abmahnung
- law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Schaden- und Aufwendungsersatz bei Massenabmahnungen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2005 - 236 C 282/04
- LG Berlin, 08.12.2005 - 16 S 6/05
Papierfundstellen
- ZUM 2005, 578
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82
Anwaltsabmahnung
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2005 - 236 C 282/04
Daher erfolgt die Beauftragung des Rechtsanwaltes nicht mehr im Interesse der beklagten Urheberrechtsstörerin und ist daher von dieser auch nicht mehr zu ersetzen, sondern alleine im Interesse der Klägerin (für alle BGH GRUR 1984, Seite 691, 692 für den Fall der Anwaltsabmahnung). - BGH, 28.05.1998 - I ZR 81/96
Stadtplanwerk
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2005 - 236 C 282/04
Land- und Straßenkartenkarten sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG grundsätzlich urheberrechtsfähig, weil sie eine geistige Leistung des Erstellers enthalten, denn dieser verwertet das bereits vorhandene Material und bringt es zumindest in eine neue Form und oftmals auch in einen neuen Nutzungszusammenhang (so auch für alle BGH GRUR 1998, Seite 916 mit weiteren Nennungen) Zwar ist der Raum für die Entfaltung schöpferischer Leistung in Bezug auf die Erstellung von Karten aus der Natur der Sache her gering, weil der Schöpfer an die topographischen Gegebenheiten gebunden ist, wenn das Kartenmaterial seinen Zweck erfüllen soll.
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.09.2005 - 213 C 279/05
Abmahngebühren
Die Berufung war zuzulassen, da angesichts der beim Amtsgericht Charlottenburg zur Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten vertretenen verschiedenartigen Auffassungen (insbesondere in der Sache 236 C 282/04, bezüglich derer das Berufungsverfahren bereits läuft) die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert ( § 511 Abs. 4 ZPO ).