Rechtsprechung
| EuGH, 24.06.1986 - 236/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 2746/72 Art. 1 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 217/81 Art. 1 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 974/71 Art. 1
- EU-Kommission
Malt / Hauptzollamt Düsseldorf
1 . LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ANWENDUNG BEI EINFUHREN AUS DRITTLÄNDERN - VORAUSSETZUNGEN - KEINE SCHUTZWIRKUNG - GEFAHR DER STÖRUNG IM INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL - ERMESSEN DER KOMMISSION - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN
- EU-Kommission
Malt / Hauptzollamt Düsseldorf
- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Währungsausgleichsbetrages ; Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch ; Eröffnung eines Gemeinschaftszollkontingents ; Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ANWENDUNG BEI EINFUHREN AUS DRITTLÄNDERN - VORAUSSETZUNGEN - KEINE SCHUTZWIRKUNG - GEFAHR DER STÖRUNG IM INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL - ERMESSEN DER KOMMISSION - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN - [VERORDNUNG NR. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Währungsausgleichsbeträge - Frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch - "Hilton Beef".
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 22.01.1976 - 55/75
Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof
Auszug aus EuGH, 24.06.1986 - 236/84
15 WAS DIE MÖGLICHKEIT VON STÖRUNGEN IM INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN ANGEHT , SO HANDELT ES SICH HIERBEI UM DIE BEURTEILUNG EINES KOMPLEXEN WIRTSCHAFTLICHEN SACHVERHALTS , BEI DER DIE KOMMISSION NACH DER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ÜBER EINEN WEITEN ERMESSENSSPIELRAUM VERFÜGT ( URTEIL VOM 22. JANUAR 1976 IN DER RECHTSSACHE 55/75 , BALKAN-IMPORT-EXPORT , SLG. 1976, 19 ; URTEIL VOM 12. DEZEMBER 1985 IN DER RECHTSSACHE 208/84 , VONK ' S KAAS , SLG. 1985, 4025 ). - EuGH, 28.10.1982 - 52/81
Faust / Kommission
Auszug aus EuGH, 24.06.1986 - 236/84
481/82 DER KOMMISSION WEGEN DES BESONDE REN CHARAKTERS DIESES HANDELS VON WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGEN BEFREIT SEIEN , SO IST ZUNÄCHST FESTZUSTELLEN , DASS ES NACH DER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES WEDER EINEN ALLGEMEINEN GRUNDSATZ GIBT , WONACH DIE GEMEINSCHAFT VERPFLICHTET WÄRE , IN IHREN AUSSENBEZIEHUNGEN DIE DRITTLÄNDER IN JEDER HINSICHT GLEICH ZU BEHANDELN , NOCH EIN RECHT DER MARKTTEILNEHMER , SICH AUF DAS DISKRIMINIERUNGSVERBOT ZU BERUFEN , WENN IHRE UNTERSCHIEDLICHE BEHANDLUNG DIE ZWANGSLÄUFIGE FOLGE DER UNTERSCHIEDLICHEN BEHANDLUNG VON DRITTLÄNDERN IST ( URTEIL VOM 22. JANUAR 1976 , A. A. O., UND URTEIL VOM 28. OKTOBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 52/81 , FAUST/KOMMISSION , SLG. 1982, 3745 ). - EuGH, 15.10.1980 - 4/79
Providence agricole de la Champagne
Auszug aus EuGH, 24.06.1986 - 236/84
FÜR DIESEN SCHUTZ DES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELS IST ES ERFORDERLICH , DASS DIE WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE NICHT NUR AUF ERZEUGNISSE ANGEWANDT WERDEN , DIE GEGENSTAND DIESES HANDELS , SONDERN AUCH AUF DIE , DIE GEGENSTAND DES HANDELS MIT DRITTLÄNDERN SIND ( URTEIL VOM 15. OKTOBER 1980 IN DER RECHTSSACHE 4/79 , PROVIDENCE AGRICOLE DE LA CHAMPAGNE , SLG. 1980, 2823 ).
- EuGH, 09.03.1978 - 79/77
Kühlhaus Zentrum / Hauptzollamt Hamvurg-Harburg
Auszug aus EuGH, 24.06.1986 - 236/84
16 IN DIESEM ZUSAMMENHANG IST AUF DIE RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( URTEIL VOM 9. MÄRZ 1978 IN DER RECHTSSACHE 79/77 , KÜHLHAUS ZENTRUM , SLG. 1978, 611 , UND URTEIL VOM 15. OKTOBER 1980 , A. A. O.) HINZUWEISEN , WONACH DIE KOMMISSION IMMER DAFÜR SORGE TRAGEN MUSS , DASS DIE ANWENDUNG DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE SICH AUF DAS BESCHRÄNKT , WAS UNBEDINGT NOTWENDIG IST , UM DIE AUSWIRKUNGEN DER WÄHRUNGSSCHWANKUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN AUSZUGLEICHEN , INSBESONDERE WENN ES SICH UM AUS EINEM DRITTLAND IM RAHMEN EINES ABSCHÖPFUNGSFREIEN KONTINGENTS EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE HANDELT. - EuGH, 15.10.1985 - 125/84
Continental Irish Meat / Minister for Agriculture
Auszug aus EuGH, 24.06.1986 - 236/84
14 ZUR KLÄRUNG DIESES MEINUNGSSTREITS IST ZUNÄCHST DARAUF HINZUWEISEN , DASS BEIM HANDEL ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN DER ZWECK DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE DARIN BESTEHT , DIE AUSWIRKUNGEN DER SCHWANKUNGEN DER UNBESTÄNDIGEN WECHSELKURSE ZU KORRIGIEREN , DIE IN EINEM AUF GEMEINSAME PREISE GEGRÜNDETEN SYSTEM VON MARKTORGANISATIONEN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE STÖRUNGEN IM INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL HERVORRUFEN KÖNNEN ( SIEHE URTEIL VOM 15. OKTOBER 1985 IN DER RECHTSSACHE 125/84 , CONTINENTAL IRISH MEAT , SLG. 1985, 3441 ). - EuGH, 12.12.1985 - 208/84
Vonk / Minister van Landbouw en Visserij
Auszug aus EuGH, 24.06.1986 - 236/84
15 WAS DIE MÖGLICHKEIT VON STÖRUNGEN IM INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN ANGEHT , SO HANDELT ES SICH HIERBEI UM DIE BEURTEILUNG EINES KOMPLEXEN WIRTSCHAFTLICHEN SACHVERHALTS , BEI DER DIE KOMMISSION NACH DER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ÜBER EINEN WEITEN ERMESSENSSPIELRAUM VERFÜGT ( URTEIL VOM 22. JANUAR 1976 IN DER RECHTSSACHE 55/75 , BALKAN-IMPORT-EXPORT , SLG. 1976, 19 ; URTEIL VOM 12. DEZEMBER 1985 IN DER RECHTSSACHE 208/84 , VONK ' S KAAS , SLG. 1985, 4025 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-272/15
Swiss International Air Lines - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den …
Vgl. auch Urteil vom 24. Juni 1986, Malt (236/84, EU:C:1986:254, Rn. 21). - BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
Forderung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr getrockneter Sultaninen …
Auch kann es unerläßlich sein, pauschale Bewertungen vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1985 VII R 59/84, BFHE 145, 262, 264, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch EuGH-Urteil vom 24. Juni 1985 Rs. 236/84, EuGHE 1986, 1939, 1945). - Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1989 - 195/87
Cehave NV gegen Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten. - …
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Währungsausgleichsbeträge, wie wir wissen, eine Regulierungsfunktion haben und die Kommission "dafür Sorge tragen muß, daß die Anwendung der Währungsausgleichsbeträge sich auf das beschränkt, was unbedingt notwendig ist, um die Auswirkungen der Währungsschwankungen zwischen den Mitgliedstaaten auszugleichen" (siehe insbesondere das Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 236/84, Malt, Slg. 1986, 1923).
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Rechtsprechung
| RG, 28.01.1885 - Rep. V. 236/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Revenüenhypothek an sich im vollen Eigentum des Verpfänders befindlichen Grundstücken
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 13, 233
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Malt GmbH gegen Hauptzollamt Düsseldorf.
Währungsausgleichsbeträge - Frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch - "Hilton Beef"
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 03.09.1984 - IV 221/83
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84
- EuGH, 24.06.1986 - 236/84
- FG Düsseldorf - IV 221/83 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 15.10.1980 - 4/79
Providence agricole de la Champagne
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84
Sie habe aber im vorliegenden Fall die Grenzen dieses Ermessens, jedenfalls die seit dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 4/79 (ONIC, Slg. 1980, 2823) enger gezogenen Grenzen des Ermessens, offenkundig überschritten.Da sich die Klägerin bei ihrer Argumentation vor allem auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 4/79 stützt, durch das nach ihrer Auslegung das Ermessen der Kommission erheblich eingeschränkt wird, halte ich es für wichtig, die Teile dieses Urteils kurz zu prüfen, die in der vorliegenden Rechtssache unter Umständen einschlägig sein könnten.
In Randnummer 27 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 4/79 hat der Gerichtshof im übrigen den weiten Ermessensspielraum bekräftigt, über den die Kommission auf diesem Gebiet, "insbesondere im Hinblick auf bestehende oder drohende Störungen des Handelsverkehrs", verfügt.
Die Klägerin verweist dann auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich auf das bereits genannte Urteil in der Rechtssache 4/79.
In der von der Klägerin des Ausgangsverfahrens so oft zitierten Rechtssache 4/79 hat der Gerichtshof in Randnummer 25 der Entscheidungsgründe folgendes ausgeführt: "Durch die Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge auf einem Niveau, das den Abstand zwischen den in nationaler Währung ausgedrückten Preisen und den unter Anwendung der repräsentativen Wechselkurse (grüne Kurse der nationalen Währungen) in Rechnungseinheiten ausgedrückten Preisen offensichtlich überkompensieren würde, würden der Charakter der Währungsausgleichsbeträge als vorübergehender Notbehelf und das als Voraussetzung ihrer Rechtmäßigkeit aufgestellte Erfordernis der unbedingten Notwendigkeit ihrer Einführung angetastet.".
"Ein Währungsausgleichsbetrag darf nur eingeführt werden, wenn dies unbedingt notwendig ist, und auch seine Höhe muß diesem Kriterium entsprechen." Wann aber ist ein Währungsausgleichsbetrag unbedingt notwendig? Dies sagt uns die in Randnummer 24 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 4/79 zitierte sechste Begründungserwägung der Verordnung Nr. 974/71 des Rates: "nur in den Fällen ..., in denen diese Inzidenz [die der Währungsmaßnahmen auf die Preise der Grunderzeugnisse] zu Schwierigkeiten führen würde".
Der Währwigsausgleichsbetrag Der Gerichtshof hat mehrfach, insbesondere in der Rechtssache 4/79, entschieden, daß "die Währungsausgleichsbeträge nicht den durch die Abschöpfungen und Erstattungen im Handel mit dritten Ländern begründeten Schutz erhöhen", sondern "unter Ausschluß jedes Schutzelements das System der einheitlichen Agrarpreise innerhalb des Gemeinsamen Marktes" absichern sollen (Randnr. 38 der Entscheidungsgründe).
In der Rechtssache 4/79 handelte es sich aber um landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, auf die in allzu pauschaler Weise berechnete Währungsausgleichsbeträge angewandt worden waren, so daß ein zusätzlicher Schutz geschaffen wurde.
- EuGH, 09.03.1978 - 79/77
Kühlhaus Zentrum / Hauptzollamt Hamvurg-Harburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84
Unter diesen Umständen sei sie nicht verpflichtet, das Bestehen konkreter Störungen oder einer besonderen Gefahr von Störungen in jedem Einzelfall nachzuweisen, da sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Währungsausgleichsbeträge "in pauschaler und allgemeiner Weise für Erzeugnisse oder Gruppen von Erzeugnissen" festsetzen dürfe (Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 79/77, Kühlhaus Zentrum/Hauptzollamt Hamburg, Slg. 1978, 611).Der Gerichtshof selbst habe in seinem Urteil in der Rechtssache 79/77 (…a. a. O., Randnr. 8 der Entscheidungsgründe) Zweifel daran geäußert, ob es zweckmäßig sei, das System der Währungsausgleichsbeträge bei einem abschöpfungsfreien Kontingent anzuwenden, das gegenüber einem Drittland eröffnet worden sei.
Meiner Meinung nach wird dieses Ergebnis nicht durch die Passage (Randnr. 8 der Entscheidungsgründe) des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 79/77 in Frage gestellt, wonach es "bei einem Kontingent von Waren aus einem Drittland, deren abschöpfungsfreie Einfuhr in die Gemeinschaft zugelassen wird, ... fraglich sein [mag], ob es zweckmäßig ist, das System der Währungsausgleichsbeträge anzuwenden".
In der Sache haben diese beiden Stellen - nebenbei gesagt - meiner Ansicht nach die richtigen Folgerungen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes gezogen, in der - insbesondere in der Rechtssache 79/77 - die im vorliegenden Fall anwendbare Verordnung dahin ausgelegt worden ist, daß bei einer solchen Einfuhr der Währungsausgleichsbetrag gerade wegen der Freistellung von der Abschöpfung nicht durch die Anwendung eines Währungskoeffizienten ermäßigt werden darf.
- EuGH, 20.10.1977 - 29/77
Roquette / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84
So hat der Gerichtshof in Randnummer 24 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 29/77 (Roquette, Slg. 1977, 1835) festgestellt, daß "die Störungen im Handel mit Agrarerzeugnissen häufig in Verkehrsverlagerungen bestehen".Diesen weiten Ennessensspielraum der Kommission hatte der Gerichtshof bereits mehrfach in früheren Urteilen anerkannt, insbesondere im Urteil in der bereits genannten Rechtssache 29/77.
- EuGH, 22.01.1976 - 55/75
Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84
Die Kommission hat jedoch auf diesen Einwand hin Belege aus der Rechtsprechung angeführt, die stichhaltig und überzeugend sind: Sowohl im Urteil in der Rechtssache 55/75 (Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19) als auch im Urteil in der Rechtssache 52/81 (Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745) wird darauf hingewiesen, daß "es im Vertrag keinen allgemeinen Grundsatz gibt, der die Gemeinschaft verpflichtet, in ihren Außenbeziehungen die verschiedenen Drittländer in jeder Hinsicht gleich zu behandeln". - EuGH, 28.10.1982 - 52/81
Faust / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84
Die Kommission hat jedoch auf diesen Einwand hin Belege aus der Rechtsprechung angeführt, die stichhaltig und überzeugend sind: Sowohl im Urteil in der Rechtssache 55/75 (Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19) als auch im Urteil in der Rechtssache 52/81 (Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745) wird darauf hingewiesen, daß "es im Vertrag keinen allgemeinen Grundsatz gibt, der die Gemeinschaft verpflichtet, in ihren Außenbeziehungen die verschiedenen Drittländer in jeder Hinsicht gleich zu behandeln". - EuGH, 12.12.1985 - 208/84
Vonk / Minister van Landbouw en Visserij
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1986 - 236/84
In seinem am 12. Dezember 1985 erlassenen Urteil in der Rechtssache 208/84 (Vonk's Kaas, Slg. 1985, 4025) hat der Gerichtshof nochmals bekräftigt, daß die Kommission "deshalb nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht [hat], ihre Regelung anzupassen, wenn sie das Bestehen oder die Gefahr mißbräuchlicher Transaktionen der vorstehend beschriebenen Art feststellt".
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Rechtsprechung
| RG, 02.07.1884 - Rep. I. 236/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- opinioiuris.de
Streit mit dem Absender
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch des Frachtführers auf Liegegelder im Fall des Streites mit dem Absender; Zeitpunkt für die Berechnung der Revisionssumme; Geltung der Rücktrittsregelungen des preußischen Allgemeinen Landrechts beim Werkvertrag (Werkverdingungsvertrag)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 272
- RGZ 15, 424
- RGZ 15, 74
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.10.1881 - I 561/81
Beeinflussung von vermögensrechtlichen Ansprüchen durch Teil-Anerkenntnisse
Auszug aus RG, 02.07.1884 - I 236/84
des R.G.'s in Civils. Bd. 5 S. 387 flg., Bd. 7 S. 385, Bd. 8 S. 416; abweichend Bd. 11 S. 388 flg., welche Entscheidung dem erkennenden Senate bei Fällung des hier abgedruckten Urteiles noch nicht bekannt war.
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