Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 29.03.2012 - O 237/10 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.03.2012 - O 237/10
- LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
- OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 43/12
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 17.08.2010 - O 237/10 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.08.2010 - O 237/10
- LG Frankfurt/Main, 17.08.2010 - 6 O 237/10
- OLG Frankfurt, 02.11.2011 - 6 W 128/10
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Rechtsprechung
| RG, 22.05.1911 - Rep. I. 237/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schiffszusammenstoß; Primafacie-Beweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- opus-bayern.de
, S. 149 (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)
Keine Beweisvereitelung, wenn Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes durch das schadenbegründende Ereignis selbst herbeigeführt wurde
Papierfundstellen
- RGZ 76, 295
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83
Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …
Soweit dies überhaupt einen Schuldvorwurf gegenüber dem Beklagten rechtfertigt, darf es ihm aber nicht gleichzeitig als beweisvereitelndes Verhalten angelastet werden, weil es das Verhalten darstellt, das auch den Schaden ausgelöst hat (vgl. dazu RGZ 76, 295, 297; RG JW 1938, 2152; OLG Bamberg VersR 1971, 769;… Stein-Jonas/Schumann/Leipold aaO;… Stürner a.a.O. S. 171). - BGH, 14.02.1957 - II ZR 332/55
Rechtsmittel
Eine Änderung der Beweislage kann sich ergeben, wenn ein Schiffsführer gegen eine ein bestimmtes Verhalten gebietende oder verbietende Rechtsvorschrift, die die Vermeidung von Schiffsunfällen bezweckt, verstößt; aus der Verletzung einer solchen Vorschrift kann der Schluß gerechtfertigt sein, daß den Schiffsführer ein ursächliches Verschulden an dem Unfall trifft (RGZ 76, 295 [297]; 97, 13; vgl. auch RGZ 128, 320 [329]; BGHZ 7, 198 [204 ff]).
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