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Weitere Entscheidungen unten: LG Frankfurt/Main, 17.08.2010 | RG, 22.05.1911

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 29.03.2012 - O 237/10   

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https://dejure.org/2012,98038
LG Düsseldorf, 29.03.2012 - O 237/10 (https://dejure.org/2012,98038)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2012 - O 237/10 (https://dejure.org/2012,98038)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2012 - O 237/10 (https://dejure.org/2012,98038)
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 17.08.2010 - O 237/10   

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https://dejure.org/2010,81546
LG Frankfurt/Main, 17.08.2010 - O 237/10 (https://dejure.org/2010,81546)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.08.2010 - O 237/10 (https://dejure.org/2010,81546)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. August 2010 - O 237/10 (https://dejure.org/2010,81546)
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   RG, 22.05.1911 - Rep. I. 237/10   

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https://dejure.org/1911,19
RG, 22.05.1911 - Rep. I. 237/10 (https://dejure.org/1911,19)
RG, Entscheidung vom 22.05.1911 - Rep. I. 237/10 (https://dejure.org/1911,19)
RG, Entscheidung vom 22. Mai 1911 - Rep. I. 237/10 (https://dejure.org/1911,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schiffszusammenstoß; Primafacie-Beweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • opus-bayern.de PDF, S. 149 (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Beweisvereitelung, wenn Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes durch das schadenbegründende Ereignis selbst herbeigeführt wurde

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 295
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …

    Soweit dies überhaupt einen Schuldvorwurf gegenüber dem Beklagten rechtfertigt, darf es ihm aber nicht gleichzeitig als beweisvereitelndes Verhalten angelastet werden, weil es das Verhalten darstellt, das auch den Schaden ausgelöst hat (vgl. dazu RGZ 76, 295, 297; RG JW 1938, 2152; OLG Bamberg VersR 1971, 769;… Stein-Jonas/Schumann/Leipold aaO;… Stürner a.a.O. S. 171).
  • BGH, 14.02.1957 - II ZR 332/55

    Rechtsmittel

    Eine Änderung der Beweislage kann sich ergeben, wenn ein Schiffsführer gegen eine ein bestimmtes Verhalten gebietende oder verbietende Rechtsvorschrift, die die Vermeidung von Schiffsunfällen bezweckt, verstößt; aus der Verletzung einer solchen Vorschrift kann der Schluß gerechtfertigt sein, daß den Schiffsführer ein ursächliches Verschulden an dem Unfall trifft (RGZ 76, 295 [297]; 97, 13; vgl. auch RGZ 128, 320 [329]; BGHZ 7, 198 [204 ff]).
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