Rechtsprechung
| EuGH, 27.02.1986 - 238/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VERORDNUNG NR. 337/79 ART. 36 ABS. 1 UNTERABSATZ 1 SATZ 1; ; VERORDNUNG NR. 337/79 ART. 33
- EU-Kommission
Röser
1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - INNERSTAATLICHES VERFAHREN ALS STRAFVERFAHREN ODER ANDERES VERFAHREN - UNERHEBLICH
- EU-Kommission
Röser
- Wolters Kluwer
1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - INNERSTAATLICHES VERFAHREN ALS STRAFVERFAHREN ODER ANDERES VERFAHREN - UNERHEBLICH; ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 177 ); 2. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - TEILWEISE GEGORENER TRAUBENMOST - ERHÖHUNG DES NATÜRLICHEN ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.03.1972 - 82/71
S.A.I.L.
Auszug aus EuGH, 27.02.1986 - 238/84
15 ZUNÄCHST IST ZU UNTERSTREICHEN , DASS ARTIKEL 177 , WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 21. MÄRZ 1972 IN DER RECHTSSACHE 82/71 ( ITALIENISCHE STAATSANWALTSCHAFT/SAIL , SLG. 1972, 119 ) FESTGESTELLT HAT , ' ' ( NICHT DANACH ) UNTERSCHEIDET , OB DAS INNERSTAATLICHE VERFAHREN , IN DEM DER VORABENTSCHEIDUNGSANTRAG GESTELLT WORDEN IST , EIN STRAFVERFAHREN ODER EIN ANDERES VERFAHREN IST ' ' , DA ' ' DAS GEMEINSCHAFTSRECHT... NICHT VERSCHIEDENE GELTUNG HABEN ( KANN ), JE NACHDEM AUF WELCHEM GEBIET DES INNERSTAATLICHEN RECHTS ES SEINE WIRKUNGEN ZEITIGEN KANN ' '.
- EuGH, 18.09.1986 - 48/85
Kommission / Deutschland
14 SO GEHT ARTIKEL 32 VON DEM GRUNDSATZ AUS , DER SICH , WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 27. FEBRUAR 1986 IN DER RECHTSSACHE 238/84 ( RÖSER , SLG. 1986, 795 ) FESTGESTELLT HAT , AUS DEM AUFBAU UND DER SYSTEMATIK DER VORSCHRIFTEN IN TITEL IV DER VERORDNUNG NR. - Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 48/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
All dies steht im übrigen in dem unlängst ergangenen Urteil vom 27. Februar 1986 in der Rechtssache 238/84 (Röser, Slg. 1986, 795).
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Rechtsprechung
| AG Bühl, 26.10.1984 - C 238/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1985 - 238/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Hans Röser.
Gemeinsame Marktorganisation für Wein
Verfahrensgang
- BayObLG, 30.08.1984 - RReg. 4 St 48/84
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1985 - 238/84
- EuGH, 27.02.1986 - 238/84
- BayObLG, 08.04.1986 - RReg. 4 St 48/84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.03.1972 - 82/71
S.A.I.L.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1985 - 238/84
Die Kommission läßt offensichtlich das Urteil vom 21. März 1972 in der Rechtssache 82/71 (Italienische Staatsanwaltschaft/SAIL, Slg. 1972, 119) außer acht, in dem es heißt: "Der allgemein gehaltene Artikel 177 unterscheidet nicht danach, ob das innerstaatliche Verfahren, in dem der Vorabentscheidungsantrag gestellt worden ist, ein Strafverfahren oder ein anderes Verfahren ist.
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