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   LG Köln, 27.01.2011 - 24 O 198/10   

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https://dejure.org/2011,69678
LG Köln, 27.01.2011 - 24 O 198/10 (https://dejure.org/2011,69678)
LG Köln, Entscheidung vom 27.01.2011 - 24 O 198/10 (https://dejure.org/2011,69678)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 24 O 198/10 (https://dejure.org/2011,69678)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96

    Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2011 - 24 O 198/10
    Hat der Vermieter diese Sachverhalt dargelegt und gegebenenfalls bewiesen, muss nunmehr der Mieter - Beweislastumkehr - beweisen, dass die Schadenursache nicht in seinem Gefahrenbereich gesetzt worden ist oder er sie nicht zu vertreten hat (BGH, Urteil vom 26.11.1997, -XII ZR 28/96-; zu recherchieren über JURIS, vgl. zum Ganzen auch Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Auflage 2007, § 538 BGB, Rz. 4 ff.).

    Denn es ist nach der hier anwendbaren Rechtsprechung des BGH im Verhältnis Vermieter/Mieter erforderlich, dass der Vermieter konkret aufzeigt, worin ein Pflichtenverstoß des Mieters gelegen haben soll (BGH vom 26.11.1997, -XII ZR 28/96-; im dortigen sog. "Nutschenfilterfall" hat der Vermieter behauptet, der Hydraulikschlauch sei nicht ordnungsgemäß verlegt worden, hat also konkret einen möglichen Pflichtenverstoß aufgezeigt; von dem sich der Mieter dann entlasten musste).

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2011 - 24 O 198/10
    Im Verhältnis von Vermieter zum Mieter hat der BGH wiederholt entschieden, dass im Bereich des Mietrechts (§ 538 BGB) unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur hinsichtlich des Verschuldens sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtverletzung eine Umkehr der Beweislast stattfinde (so z.B. BGH, Urteil vom 03.11.2004, -VIII ZR 28/04-, zu recherchieren über JURIS).
  • BGH, 27.01.2010 - IV ZR 129/09

    Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2011 - 24 O 198/10
    Es ist anerkannt, dass auf Grundlage genannter Vorschriften der aufgrund eines Versicherungsfalles eintrittspflichtige Gebäudeversicherer vom Haftpflichtversicherer hälftigen Ausgleich verlangen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass ein Verschulden des haftpflichtversicherten Mieters zu einem Schaden geführt hat (BGH, Urteil vom 27.01.2010, -IV ZR 129/09-, zu recherchieren über JURIS).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2011 - 24 O 198/10
    Danach muss der Vermieter zunächst beweisen, dass es zu einem Schaden gekommen ist und er muss weiter beweisen, dass der Schaden aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt (BGH, Urteil vom 18.05.1994, -XII ZR 188/92-, zu recherchieren über JURIS), d.h. es muss - Beweislast beim Vermieter - auszuschließen sein, dass die Schadensursache aus seinem, des Vermieters, Pflichtenkreis entstammt oder durch Dritte oder andere Mieter gesetzt worden ist.
  • OLG Köln, 22.06.1988 - 13 U 24/88

    Schuldvorwurf; Wohnungsbrand; Fernseher; Wohnungsbrand durch Implosion des

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2011 - 24 O 198/10
    Mit Recht hat das OLG Köln (Urteil vom 22.06.1988, -13 U 24/88-, zu recherchieren über JURIS) entschieden, dass für übliche Röhrenfernseher regelmäßig keinerlei Überwachungspflichten bestünden.
  • OLG Köln, 06.09.2011 - 9 U 40/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden an der Mietsache durch das Verhalten des

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.01.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 198/10 - wird zurückgewiesen.
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