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   OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22   

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https://dejure.org/2022,25580
OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22 (https://dejure.org/2022,25580)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.09.2022 - 24 W 3/22 (https://dejure.org/2022,25580)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. September 2022 - 24 W 3/22 (https://dejure.org/2022,25580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 128a Abs. 1 ZPO; § 337 S. 1 ZPO; § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO
    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen Vertagungsbeschluss; Beurteilung von technischen Störungen bei einer Bild- und Tonübertragung

  • IWW

    § 128a Abs. 1 ZPO
    Verfahrensrecht

  • JurPC

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung

  • rewis.io

    Notwendigkeit der Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO

  • RA Kotz

    Vertagung Gerichtsverhandlung; Gescheiterte Bild- und Tonübertragung

  • Betriebs-Berater

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 Abs. 1
    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen Vertagungsbeschluss; Beurteilung von technischen Störungen bei einer Bild- und Tonübertragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vertagung und kein Versäumnisurteil wenn eine Partei aus ungeklärten technischen Gründen nicht an mündlicher Verhandlung per Videokonferenz nach § 128a ZPO teilnehmen kann

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 128a ZPO: Keine Säumnis trotz Panne bei Videoverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verbindung zum Gericht: Säumnis? (IMR 2022, 466)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 307
  • NJW-RR 2022, 1653
  • MDR 2022, 1561
  • MDR 2023, 152
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es dabei, die Sorgfaltsanforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679 und Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 21).

    Eröffnet das Gericht die Nutzung technischer Kommunikationsmedien und bedient sich ein Verfahrensbeteiligter derselben, so dürfen die aus deren technischen Gegebenheiten herrührenden besonderen Risiken nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt werden (BGH, Urteil vom 25. November 2004 aaO zur Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax).

  • BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es dabei, die Sorgfaltsanforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679 und Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 21).

    Gleiches gilt für nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage (BGH, Beschluss vom 22. November 2017 aaO Rn. 23 mwN).

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass nach § 333 ZPO auch bei physischer Anwesenheit im Gerichtssaal das Nichtverhandeln einer Partei dem Nichterscheinen gleichsteht; dieser Grundsatz gilt auch für die Beurteilung der Säumnis im Rahmen des § 337 Satz 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 25/15, NJW 2016, 3248 Rn. 14 ff).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    aa) Die Frage, ob die Partei ein Verschulden trifft, ist im Rahmen des § 337 Satz 1 ZPO nicht anders zu beurteilen als bei § 233 ZPO (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 409/97, NJW 1998, 3125 und Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 59/03, NJW 2004, 2309, 2311, insofern in BGHZ 159, 153 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Entscheidend ist der Maßstab der üblichen, von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernden Sorgfalt (BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724 mwN).
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Bei der Auslegung ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass eine Partei mit ihrem Rechtsmittel im Zweifel dasjenige anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 6/91, NJW 1992, 243 und vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 16).
  • OLG Hamburg, 20.05.2022 - 7 W 57/22

    Erlass eines Versäumnisurteils: Anforderungen an die Zeitplanung des

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Da ein Vertagungsbeschluss nach § 337 Satz 1 ZPO nach der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (OLG München, MDR 1956, 684; OLG Nürnberg aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 703; OLG Hamburg, NJW-RR 2022, 1073; Büscher aaO Rn. 28 mwN) mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, ist unter Berücksichtigung der Interessenlage des Klägers anzunehmen, dass er auch diesen Beschluss einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterstellen wollte.
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Wegen der geringen Formstrenge reicht es dabei aus, wenn die Schrift bei großzügiger Auslegung den Beschwerdeführer, die angefochtene Entscheidung und das Anliegen der Überprüfung derselben durch die höhere Instanz hinreichend klar erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112, 1113).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Bei der Auslegung ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass eine Partei mit ihrem Rechtsmittel im Zweifel dasjenige anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 6/91, NJW 1992, 243 und vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 16).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 409/97

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für eine

  • BGH, 12.10.1993 - XI ZB 14/93

    Rückzahlung von Beträgen im Transferrubel-Zahlungsverkehr

  • LG Bonn, 02.03.2022 - 1 O 347/20
  • OLG Braunschweig, 21.01.1992 - 2 W 5/92

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss über die Zurückweisung

  • OLG Dresden, 28.08.1995 - 2 U 921/95
  • OLG Hamm, 14.02.1991 - 6 W 43/90
  • LAG Hessen, 16.07.1963 - 5 Ta 36/63
  • LG Essen, 20.03.1963 - 1 S 58/62
  • OLG München, 11.01.1956 - 8 W 520/56

    Antrag auf Versäumnisurteil ; Vertagung ; Auflage; Sofortige Beschwerde;

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