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| VGH Bayern, 03.05.2005 - 24 B 04.1735 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung …
Eine Geeignetheit zur Förderung kann zumindest in Konstellationen ausgeschlossen werden, in denen es sich um erwartete Straftaten (z.B. Gewaltdelikte) ausschließlich im sozialen Nahbereich handelt und der Betroffene ohne Weiteres als potentieller Täter herangezogen wird (BayVGH, Urteil vom 3. Mai 2005 - 24 B 04.1735 -, BeckRS 2005, 16510, Rn. 18 ff.;… Ritzert, in: BeckOK StPO, 27. Edition, Stand: 1. Januar 2017, § 81b, Rn. 5d). - VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von …
Eine Geeignetheit zur Förderung kann zumindest in Konstellationen ausgeschlossen werden, in denen es sich um erwartete Straftaten (z.B. Gewaltdelikte) ausschließlich im sozialen Nahbereich handelt und der Betroffene ohne Weiteres als potentieller Täter herangezogen wird (VGH München, Urteil vom 3. Mai 2005 - 24 B 04.1735 -, BeckRS 2005, 16510, Rn. 18 ff.;… Ritzert, in: BeckOK StPO, 27. Edition, Stand: 1. Januar 2017, § 81b, Rn. 5d). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - 3 O 26/12
Beschuldigteneigenschaft als Voraussetzung der Anordnung der …
Rn. 12 Schließlich ist weder aus den Akten ersichtlich noch von dem Kläger substanziiert vorgetragen worden, dass aufgrund der Eigenart sämtlicher der von dem Kläger in der Vergangenheit verwirklichten bzw. ihm vorgeworfenen Delikte eine Identitätsfeststellung mittels erkennungsdienstlicher Unterlagen offensichtlich nicht geeignet wäre, einen Beitrag zur Aufklärung zukünftiger Straftaten zu leisten (z. B. bei sog. Beziehungstaten im häuslichen Bereich: BayVGH, Beschl. v. 31.01.2005 - 24 CS 04.2816 - und Urt. v. 03.05.2005 - 24 B 04.1735 - beide zit. nach juris; oder SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238 hinsichtlich der Verletzung einer Unterhaltspflicht i. S. d. § 170 StGB). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu generalpräventiven …
Rn. 14 Schließlich ist weder aus den Akten ersichtlich noch von der Klägerin substanziiert vorgetragen worden ist, dass aufgrund der Eigenart sämtlicher der von der der Klägerin in der Vergangenheit verwirklichten Delikte - nicht nur Beleidigungsverfahren, sondern auch Vermögensdelikte - eine Identitätsfeststellung mittels erkennungsdienstlicher Unterlagen offensichtlich nicht geeignet wäre, einen Beitrag zur Aufklärung zukünftiger Straftaten zu leisten (z. B. bei sog. Beziehungstaten im häuslichen Bereich: BayVGH, Beschl. v. 31.01.2005 - 24 CS 04.2816 - und Urt. v. 03.05.2005 - 24 B 04.1735 - beide zit. nach juris; oder SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238 hinsichtlich der Verletzung einer Unterhaltspflicht i. S. d. § 170 StGB). - VG Aachen, 17.02.2010 - 6 K 224/09
Unbestimmtheit einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund …
Rn. 66 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 3. Mai 2005 - 24 B 04.1735 -, juris.
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