Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.06.2007 - 24 C 07.1315 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 05.11.2009 - 10 C 09.2122
Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Abgrenzung zwischen Maßnahmen der …
Insoweit ist zu unterschieden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17b Abs. 2 GVG sind, und den Kosten des in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (vgl. BayVGH vom 27.6.2007 24 C 07.1315 ). - OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
Rechtsweg: zuständiges Gericht bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus einer …
Insoweit ist zu unterscheiden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17 b Abs. 2 GVG sind und den Kosten eines in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (…entsprechend OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.07.2007, 12 W 25/07, Juris Rn. 20; OLG Köln, Beschl. v. 25.01.1999, 5 W 132/98, OLGR 1999, 145; BayVGH, Beschl. v. 27.06.2007, 24 C 07.1315, Juris Rn. 10; anderer Ansicht OLG Köln, Beschl. v. 08.12.1992, 2 W 160/92, NJW-RR 1993, 639, 640;… Thomas-Putzo-Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19;… Kissel-Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rn. 27). - VGH Bayern, 05.02.2026 - 10 C 26.159
Beschwerde gegen Rechtswegverweisungsbeschluss, zulässiger Rechtsweg bei Antrag …
Insoweit ist zu unterschieden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17b Abs. 2 GVG sind, und den Kosten des in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2007 - 24 C 07.1315 - juris Rn. 10).
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