Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.03.2007 - 24 C 07.164 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,77683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Niedersachsen, 01.02.2018 - 13 ME 289/17
§ 50 Abs. 5 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Anordnung der …
Die allgemeine Regelung über die Verpflichtung zur Vorlage, Aushändigung und vorübergehenden Überlassung eines Passes oder Passersatzes nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG wird durch speziellere Regelung des § 50 Abs. 5 AufenthG in deren Anwendungsbereich verdrängt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.3.2007 - 24 C 07.164 -, juris Rn. 5; OVG Berlin, Beschl. v. 15.10.1999 - 8 S 37.39 -, InfAuslR 2000, 27, 29;… Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., AufenthG § 50 Rn. 19). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2010 - 2 S 76.10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung der …
Beide Streitgegenstände sind gemäß § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen, weil es sich bei § 50 Abs. 6 AufenthG um eine außerhalb des vierten Kapitels des Aufenthaltsgesetzes stehende ordnungsrechtliche Spezialvorschrift zu § 48 AufenthG handelt mit der Folge, dass die Inverwahrnahme des Nationalpasses im Verhältnis zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels einen eigenen Streitgegenstand darstellt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 C 07.164 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund für die Herausgabe eines von der …
Wie die Vorinstanz bestimmt auch der Senat den Streitwert nach der Empfehlung in Nr. 8.4 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, der bei ausländerrechtlichen Streitigkeiten um einen Pass/Passersatz den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000,00 EUR benennt (vgl. auch VGH BW…, Beschluss vom 16. November 2010 - 11 S 2328/10 - juris Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 C 07.164 - juris Rn. 5).
- VG München, 08.10.2013 - M 24 S 13.3872
Teilweise erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Es handelt sich deshalb bei der Ausweishinterlegungsanordnung nicht um einen Bestandteil des Vollstreckungsverfahrens, sondern um eine ordnungsrechtliche Spezialvorschrift zu § 48 Abs. 1 AufenthG, der seinerseits in Kapitel 4 (ordnungsrechtliche Vorschriften) steht (so BayVGH B.v. 29.3.2007 - 24 C 07.164 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 10.07.2008 - 19 CS 08.1231
Ausweisung; Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs; Abwägung der Belange des …
Anders als etwa die Abschiebungsandrohung ist die Verpflichtung zur Passvorlage nicht Bestandteil des Vollstreckungsverfahrens und daher gesondert zu bewerten (vgl. Nr. 8.4 des Streitwertkatalogs 2004 sowie BayVGH vom 29.3.2007 Az. 24 C 07.164 - Juris-RdNr. 5). - VGH Bayern, 29.03.2007 - 23 C 07.164
D (A), Streitwert, Aufenthaltstitel, Ablehnung, Abschiebungsandrohung, Pass, …
24 C 07.164.
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.