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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37203
VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484 (https://dejure.org/2007,37203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2007 - 24 CE 07.484 (https://dejure.org/2007,37203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 24 CE 07.484 (https://dejure.org/2007,37203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 a Abs. 2; VwGO § 123
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, Suizidgefahr, Amtsarzt, fachärztliche Stellungnahme, Refugio, ärztliche Begleitung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.10.2007 - 24 CE 07.2403
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484
    Auch eine konkrete, ernstliche Suizidgefährdung mit Krankheitswert kann zu einem solchen Abschiebungshindernis führen (BayVGH vom 9.10.2007 Az. 24 CE 07.2403 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 24 ZB 07.367
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484
    Hinzu kommt, dass auch nach der Rechtsprechung des Senats einem amtsärztlichen Gutachten grundsätzlich ein höherer Beweiswert zuzuschreiben ist als einem Privatgutachten (BayVGH vom 27.2.2007 Az. 24 ZB 07.367 m.w.N.).
  • VG München, 31.01.2007 - M 10 E 07.48
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484
    24 CE 07.484 M 10 E 07.48.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des …

    Eine Untersuchung durch einen Arzt am Tage der Abschiebung, für die praktisch nur eine beschränkte Zeit zur Verfügung stehen dürfte, ist dagegen im Hinblick auf die erforderliche Intensität der Exploration und eine hinreichende Fundierung regelmäßig kein taugliches Mittel, um Hinweise auf eine Suizidgefährdung als Folge einer psychischen Erkrankung so abzuklären, dass eine Abschiebung mit dem möglichen Risiko lebensbedrohlicher Folgen verantwortet werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2007 - 19 B 352/07 - juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen …

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - Juris).

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (BayVGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - Juris).

  • VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12

    Abschiebung: Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Rn. 7 Eine Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne und damit ein Vollstreckungshindernis im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG kann einmal vorliegen bei einer konkreten, ernsthaften Suizidgefährdung mit Krankheitswert (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 02.11.2011 - 2 M 164/11 - juris - und Beschl. v. 27.11.2009 - 2 M 212/09 - juris - VGH München, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris - und Beschl. v. 09.10.2007 - 24 CE 07.2403 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 B 211/09 - juris - und Beschl. v. 21.04.2009 - 1 B 144/09 - juris -).

    Für die Bejahung eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses kann aber auch ausreichen, wenn zu befürchten ist, dass sich durch den Abschiebevorgang eine psychische Erkrankung wesentlich verschlechtert (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.02.2012 - 2 M 29/12 - AuAS 2012, 136 und Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390; VGH München, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris -).

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