Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217
Für die Rechtfertigung eines Versammlungsverbots wegen polizeilichen Notstands fehlen hinreichend konkrete Anhaltspunkte (vergl. BVerfG vom 24.3. 2001 NJW 2001, 2069/2072 [BVerfG 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01] ). - BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217
Bereits das Verwaltungsgericht hat im übrigen darauf hingewiesen, dass es der Antragsgegnerin unbenommen ist, durch entsprechende Auflagen sicherzustellen, dass in der Versammlung jeder Bezug zu Rudolf Heß unterbleibt (…vgl. dazu auch BVerfG vom 18.08.2005 a.a.O. S. 3056; BVerfG vom 5.09.2003 NVwZ 2004, 90/92). - BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.08.2000 NJW 2000, 3053/3055 [BVerfG 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00] ) kann die Annahme einer getarnten Veranstaltung nur zur Grundlage eines Versammlungsverbots genommen werden, wenn die Versammlungsbehörde konkrete, auf diese Versammlung bezogene Indizien der Tarnabsicht hat und unter Berücksichtigung möglicher Gegenindizien begründet, warum diesen kein maßgebendes Gewicht beizumessen ist. - BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217
Dies hat letztlich auch zur Verschärfung des Volksverhetzungstatbestands in § 130 Abs. 4 StGB und zum darauf gestützten Verbot der 2005 geplanten Veranstaltung in Wunsiedel geführt (vgl. BayVGH vom 10.08.2005 Az. 24 CS 05.2053 und BVerfG vom 16.08.2005 Az. 1 BvQ 25/05 ). - VGH Bayern, 10.08.2005 - 24 CS 05.2053
Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel bleibt verboten
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217
Dies hat letztlich auch zur Verschärfung des Volksverhetzungstatbestands in § 130 Abs. 4 StGB und zum darauf gestützten Verbot der 2005 geplanten Veranstaltung in Wunsiedel geführt (vgl. BayVGH vom 10.08.2005 Az. 24 CS 05.2053 und BVerfG vom 16.08.2005 Az. 1 BvQ 25/05 ).
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2811
"Gedenkmarsch für Jürgen Rieger" in Wunsiedel darf - unter Beschränkungen - …
Die Feststellung fehlender Glaubwürdigkeit bedarf auch im Eilverfahren konkreter Anhaltspunkte, etwa des Hinweises auf frühere Täuschungen durch die Antragstellerseite (vgl. auch BayVGH vom 19.8.2005 Az. 24 CS 05.2217 und vom 3.11.2006 Az. 24 CS 06.2930). - VG Gera, 16.08.2007 - 1 E 666/07
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Demonstrationsfreiheit; Versammlungsverbot; …
Die Tatsachenfeststellung fehlender Glaubwürdigkeit bedarf auch im Eilverfahren konkreter Anhaltspunkte, etwa des Hinweises auf frühere Täuschungen durch die Antragstellerseite (BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, BayVGH, Beschluss vom 19. August 2005 - 24 CS 05.2217 - jeweils zit. nach juris).Jena nicht herstellbar (vgl. - für Nürnberg - BayVGH, Beschluss vom 19.8.2005 - 24 CS 05.2217 -, zit. nach juris).
- VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November …
Die Tatsachenfeststellung fehlender Glaubwürdigkeit bedarf auch im Eilverfahren konkreter Anhaltspunkte, etwa des Hinweises auf frühere Täuschungen durch die Antragstellerseite (vgl. auch BayVGH vom 19.8.2005 Az. 24 CS 05.2217). - VG Gera, 15.08.2006 - 1 E 736/06 Die Tatsachenfeststellung fehlender Glaubwürdigkeit bedarf auch im Eilverfahren konkreter Anhaltspunkte, etwa des Hinweises auf frühere Täuschungen durch die Antragstellerseite ( BVerfG, Beschluss vom 18.8.2000 - 1 BvQ 23/00 -, BayVGH, Beschluss vom 19.8.2005 - 24 CS 05.2217 - jeweils zit. nach juris).
Derartige spezifische Bezüge sind in Jena nicht herstellbar (vgl. -für Nürnberg - BayVGH, Beschluss vom 19.8.2005 - 24 CS 05.2217 -, zit. nach juris).
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