Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SprengG §§ 27, 34 Abs. 2; SprengG § 8a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, 371, 400
Offene Erfolgsaussichten der Hauptsache, Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit, Abweichen von der Regelvermutung der fehlenden Zuverlässigkeit bei strafrechtlicher Verurteilung, Steuerhinterziehung, lang andauerndes Ermittlungsverfahren, misslungene Selbstanzeige, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Erfolgsaussichten der Hauptsache; Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit; Abweichen von der Regelvermutung der fehlenden Zuverlässigkeit bei strafrechtlicher Verurteilung; Steuerhinterziehung; lang andauerndes Ermittlungsverfahren; misslungene Selbstanzeige; ...
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Offene Erfolgsaussichten der Hauptsache; Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit; Abweichen von der Regelvermutung der fehlenden Zuverlässigkeit bei strafrechtlicher Verurteilung; Steuerhinterziehung; lang andauerndes Ermittlungsverfahren; misslungene Selbstanzeige; ...
Verfahrensgang
- VG München, 12.03.2025 - M 7 S 24.3318
- VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2025 - 6 S 929/24
Widerlegung der Regelvermutung des WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 1 Buchst. a
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Rn. 19 bb) Ein Abweichen von der Regelvermutung ist ebenfalls in Betracht zu ziehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, aber die Tat bei Erlass des Bescheids sehr lange zurückliegt, weil das Ermittlungs- und Strafverfahren sehr lange gedauert hat, und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat (…vgl. für das Waffenrecht BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56.89 - juris Rn. 18: "zehn oder mehr Jahre"; VGH BW, U.v. 1.7.2025 - 6 S 929/24 - juris Rn. 31 m.w.N.).Das setzt regelmäßig die Beiziehung der einschlägigen Ermittlungs- und Strafakten voraus (vgl. VGH BW, U.v. 1.7.2025 - 6 S 929/24 - juris Rn. 33).
Es ist insoweit ein Unterschied, ob die Verfahrensdauer der Komplexität des Verfahrens geschuldet ist, andere durch die Ermittlungsbehörden zu verantwortende Gründe hat oder auf das Verteidigungs- und Prozessverhalten des Betroffenen zurückzuführen ist (vgl. hierzu VGH BW, U.v. 1.7.2025 - 6 S 929/24 - juris Rn. 34 f.;… zur Verfahrensdauer als Strafzumessungsfaktor von Heintschel-Heinegg in v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, BeckOK StGB, Stand 1.5.2025, § 46 Rn. 75 m.w.N.).
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89
Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Rn. 19 bb) Ein Abweichen von der Regelvermutung ist ebenfalls in Betracht zu ziehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, aber die Tat bei Erlass des Bescheids sehr lange zurückliegt, weil das Ermittlungs- und Strafverfahren sehr lange gedauert hat, und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat (vgl. für das Waffenrecht BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56.89 - juris Rn. 18: "zehn oder mehr Jahre";… VGH BW, U.v. 1.7.2025 - 6 S 929/24 - juris Rn. 31 m.w.N.).Entscheidend sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles; erforderlich wird typischerweise ein Zeitraum von etwa zehn Jahre sein (für das Waffenrecht BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56.89 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Die Vermutung fehlender Zuverlässigkeit setzt ferner nicht voraus, dass außer der Verurteilung weitere nachteilige Umstände über den Erlaubnisinhaber bekanntgeworden sind (vgl. für das Waffenrecht BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24.91 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten Nebenanordnungen (für das Waffenrecht vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737
Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Besitz der Sprengstoffe und der Möglichkeit ihrer entsprechenden Nutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (…vgl. für das insoweit vergleichbare Waffenrecht BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 28.09.2023 - 24 CS 23.1196
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Besitz der Sprengstoffe und der Möglichkeit ihrer entsprechenden Nutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (vgl. für das insoweit vergleichbare Waffenrecht BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17;… BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
Unzuverlässigkeit im Sinne von § 8a Abs. 1 Nr. 2b SprengG
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Rn. 26 3. Die Beschwerde kann aber keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - wie hier in § 34 Abs. 5 SprengG angeordnet - die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der - hier lediglich offenen - Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (…vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.; VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
Widerruf und Rückgabe einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Rn. 26 3. Die Beschwerde kann aber keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - wie hier in § 34 Abs. 5 SprengG angeordnet - die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der - hier lediglich offenen - Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (…vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 06.08.2025 - 24 CS 25.1307
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Rn. 18 aa) Mit Blick auf die gesetzgeberische Entscheidung, die Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz bestimmten Straftätern grundsätzlich vorenthalten zu wollen, kommt ein Abweichen von der Vermutung fehlender Zuverlässigkeit - und damit das Absehen von einem Widerruf der erteilten Erlaubnis - vor allem in Betracht, wenn die Umstände der Tatbegehung die Straftat in einem derart milde(re) n Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers durch eine solche Tat in der Regel begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen nicht gerechtfertigt sind (für das vergleichbare Waffenrecht siehe BayVGH, B.v. 6.8.2025 - 24 CS 25.1307 - Rn. 17 m.w.N. - zur Veröffentlichung vorgesehen). - VGH Bayern, 19.01.2022 - 24 CS 21.3067
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei unterster Grenze der Regelvermutung
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664
Rn. 26 3. Die Beschwerde kann aber keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - wie hier in § 34 Abs. 5 SprengG angeordnet - die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der - hier lediglich offenen - Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 16.12.2024 - 24 CS 24.1585
Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Drittes …
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2026 - 6 S 758/25
Absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Weitergabe des Zugangscodes zum …
Rn. 74 Für den Widerruf der nicht-gewerblichen Erlaubnis nach § 27 SprengG ist der Auffangstreitwert anzusetzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.08.2025 - 24 CS 25.664 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 22.12.2020 - 20 A 2997/18 -, NWVBl 2021, 220 ). - VGH Bayern, 29.01.2026 - 24 CS 25.2477
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Anordnung der …
Die Vermutung fehlender Zuverlässigkeit setzt ferner nicht voraus, dass außer der Verurteilung weitere nachteilige Umstände über den Erlaubnisinhaber bekanntgeworden sind (…vgl. für das Waffenrecht BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24.91 - juris Rn. 7; für das Sprengstoffrecht BayVGH, B.v. 20.8.2025 - 24 CS 25.664 - juris Rn. 14).Mit Blick auf die gesetzgeberische Entscheidung, Erlaubnisse nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz bestimmten Straftätern grundsätzlich vorenthalten zu wollen, kommt ein Abweichen von der Vermutung fehlender Zuverlässigkeit - und damit das Absehen von einem Widerruf der erteilten Erlaubnis - vor allem in Betracht, wenn die Umstände der Tatbegehung die Straftat in einem derart milde(re) n Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers durch eine solche Tat in der Regel begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen nicht gerechtfertigt sind (…vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2025 - 24 CS 25.1307 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 20.8.2025 - 24 CS 25.664 - juris Rn. 18 ff.).
- VGH Bayern, 18.12.2025 - 24 ZB 25.1424
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, unzulässige Dauerausleihe
Für die Sprengstofferlaubnis ist der Auffangstreitwert anzusetzen (BayVGH, B.v. 20.8.2025 - 24 CS 25.664 - juris Rn. 29).
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