Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 191/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 276 BGB
Haftung der Bank für Informationsbeschaffung: Unrichtige Information aus dritter Hand über Wertpapieremissionsbedingungen - Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Falschberatung bei Emissionsbedingungen eines Wertpapiers
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 276
Zur Frage der Haftung einer Bank für erklärtermaßen aus dritter Hand beschaffte Informationen (hier: Emissionsbedingungen) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung vertraglicher Informationspflichten ; Weiterleitung sachlich falscher Informationen über die Emissionsbedingungen von Wertpapieren; Möglichkeiten zur Überprüfung der Informationen aus eigener Sachkunde ; Verpflichtung zur Einholung einer Information aus ...
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.08.1999 - 2 O 582/98
- OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 191/99
Papierfundstellen
- MDR 2002, 770
- WM 2002, 956
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 03.05.2004 - 4 W 17/04
Kostentragung bei Klagerücknahme nach außergerichtlichem Vergleich
Angesichts dieses eindeutigen gesetzgeberischen Willens kann der entgegenstehenden Auffassung, wonach aus einer solchen materiellrechtlichen Abmachung Einwendungen erst gegen den Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt, OLGR 2002 Seite 90, 91), nicht gefolgt werden und erfordert auch keine Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 2 und 3 ZPO.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 191/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr; Streitwert bei Auseinandersetzungsvereinbarung von BGB -Gesellschaftern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 5 O 402/98
- OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 191/99
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 111/08
Bemessung der Geschäftsgebühr in Familiensachen; Begriff der vorzeitigen …
Das gilt auch dann, wenn die bereits gerichtlich anhängigen Streitteile (Trennungs- und Kindesunterhalt) und ebenso solche Streitteile unberücksichtigt bleiben, die der Kläger gar nicht angesetzt hat (z. B. Übertragung des 1/2-Miteigentumsanteils an der ETW; rechtsgeschäftlich zu begründende Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Stieftochter), sowie auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kläger beim Wertansatz des EFH-Miteigentumsanteils die auf dem Grundstück ruhenden Verbindlichkeiten abgesetzt haben, was den Grundsätzen der Streitwertbestimmung gemäß § 23 RVG, 48 Abs. 1 GKG, §§ 3 ff ZPO widerspricht und jederzeit korrigiert werden könnte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 259 sub II.2 m. w. Nachw):. - OLG München, 12.07.2017 - 15 U 4938/16
Vergütungsansprüche nach dem RVG
Diese Auffassung entspricht auch der veröffentlichten Rechtsprechung (OLG Hamm Beschluss vom 09.06.2011 - 15 Wx 519/10 = FamRZ 2011, 1975 Rz 11 bei Juris; anders als die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 05.07.2017 Bl. 158/160 d. A. auf Seite 2 vorbringt, behandelt diese Passage des Beschlusses nicht die vormundschaftliche Genehmigung, sondern ergänzende Vereinbarungen danach; LG Dessau-Roßlau Urteil vom 16.11.2012 - 1 S 127/12 Rz 14 bei Juris bezogen auf den Fall der Aufhebung eines Vertragsverhältnisses als obiter dictum unter Hinweis auf die Kommentarliteratur; OLG Düsseldorf Urteil vom 18.04.2000 - 24 U 191/99 = JurBüro 2001, 87 Rz 6 ff bei Juris zu § 23 BRAGO). - OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06
Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer …
Ein Vergleich im Sinne des § 779 BGB, dessen Zustandekommen im materiellen Sinne das Entstehen einer Vergleichsgebühr gemäß § 23 BRAGO voraussetzt (Senat OLGR Düsseldorf 2001, 259 und 2003, 242 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 33 Aufl., § 23 BRAGO Rn 4 m.w.N.), ist von dem Kläger nicht dargelegt worden. - OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 24 U 66/04
Rechtsanwaltsvergütung - Wert der außergerichtlichen Beratungs- und …
Das wäre der Fall gewesen, wenn der Transportvertrag (selbständig) rechtsbegründend gleichsam nur zufällig aus Anlass des Auflösungsvertrags oder deshalb mitverhandelt (miterledigt) worden wäre, weil auch diesbezüglich ein (selbständiger) Streit oder eine (selbständige) Ungewissheit über ein solches Recht oder Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben hätte beseitigt werden sollen (vgl. Senat JurBüro 2001, 87). - OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
Voraussetzungen für das Entstehen einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO
Der Ansatz einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ein Streit oder eine Ungewissheit über den Bestand oder den Umfang eines Rechtsverhältnisses bestand und durch einen Vertrag infolge gegenseitigen Nachgebens beseitigt wurde (Senat OLGReport 2001, 259;… Gerold/Schmidt/von Eiken, BRAGO 15. Auflage, 2002, § 23 Rn. 5).
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