Rechtsprechung
| BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.06.1995 - II ZR 282/93
Fortbestehen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit nach Aufgabe der …
Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
Die Beschwerde der Antragstellerin ist sachlich unbegründet, weil die Antragstellerin als juristische Person nachträglich im Laufe des Beschwerdeverfahrens rechtlich untergegangen und damit für sie die in jeder Lage des Löschungsverfahrens - auch in der Beschwerdeinstanz - von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung der Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit weggefallen ist mit der Folge, dass der Löschungsantrag unzulässig geworden ist (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 56 Abs. 1, 50 ZPO;… vgl. hierzu Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 50 Rdn. 13 und 14;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 54 Rdn. 15; BGH VersR 1995, 945 f.; BGH WM 1976, 686 f.; BGH NJW 2004, 2523 f.).Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (…vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR.
- BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03
Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
Die Beschwerde der Antragstellerin ist sachlich unbegründet, weil die Antragstellerin als juristische Person nachträglich im Laufe des Beschwerdeverfahrens rechtlich untergegangen und damit für sie die in jeder Lage des Löschungsverfahrens - auch in der Beschwerdeinstanz - von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung der Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit weggefallen ist mit der Folge, dass der Löschungsantrag unzulässig geworden ist (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 56 Abs. 1, 50 ZPO;… vgl. hierzu Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 50 Rdn. 13 und 14;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 54 Rdn. 15; BGH VersR 1995, 945 f.; BGH WM 1976, 686 f.; BGH NJW 2004, 2523 f.). - BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56
Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer …
Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
Nachdem Gegenstand des Löschungs-Beschwerdeverfahrens damit nur noch die Existenz und Beteiligtenfähigkeit der Antragstellerin ist, ist die Antragstellerin jedoch für dieses Verfahren bis zu dessen Erledigung als parteifähig anzusehen, weshalb der Wegfall ihrer Beteiligtenstellung nicht zur Unzulässigkeit der Beschwerde führt (vgl. BGHZ 24, 91, 94).
- BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74
Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit …
Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
Die Beschwerde der Antragstellerin ist sachlich unbegründet, weil die Antragstellerin als juristische Person nachträglich im Laufe des Beschwerdeverfahrens rechtlich untergegangen und damit für sie die in jeder Lage des Löschungsverfahrens - auch in der Beschwerdeinstanz - von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung der Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit weggefallen ist mit der Folge, dass der Löschungsantrag unzulässig geworden ist (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 56 Abs. 1, 50 ZPO;… vgl. hierzu Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 50 Rdn. 13 und 14;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 54 Rdn. 15; BGH VersR 1995, 945 f.; BGH WM 1976, 686 f.; BGH NJW 2004, 2523 f.). - BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (…vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR. - BGH, 28.03.2006 - X ZR 59/04
Parteifähigkeit im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (…vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR. - BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (…vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR.
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 114/17
Kaffeekapsel II - Markenlöschungsverfahren: Verwerfung des Löschungsantrags als …
Verliert der Löschungsantragsteller seine Beteiligtenfähigkeit, ist der Löschungsantrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 24 W [pat] 59/02, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Juni 2008 - 25 W [pat] 21/06, juris Rn. 12). - BPatG, 15.04.2026 - 29 W (pat) 35/23 Rn. 84 a. Ist die Rechtspersönlichkeit eines Antragstellers endgültig erloschen, so wird der Antrag auf Erklärung des Verfalls unzulässig, weil dadurch die von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung der Partei - und Beteiligtenfähigkeit entfallen ist (…BGH, GRUR 2023, 1561 Rn. 14 f. - Kaffeekapsel II; BPatG, Beschluss vom 10.03.2021, 28 W (pat) 22/19 - Kfz-Ersatzteile; Beschluss vom 26.02.2013, 33 W (pat) 134/08 - SUPERFUND; Beschluss vom 19.06.2008, 25 W (pat) 21/06 - SpeedDating; Beschluss vom 12.02.2008, 24 W (pat) 59/02 - 24translate; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 14. Auflage, § 53 Rn. 85).
Verliert der Antragsteller diese, ist der Löschungsantrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Februar 2008, 24 W (pat) 59/02 - 24translate; Beschluss vom 19. Juni 2008, 25 W (pat) 21/06 - SpeedDating).
- BPatG, 26.02.2013 - 33 W (pat) 134/08
Löschungsantrag nach endgültigem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des …
Ist die Rechtspersönlichkeit des Löschungsantragstellers endgültig erloschen, so wird der Löschungsantrag unzulässig, weil dadurch die Beteiligtenfähigkeit und somit eine Verfahrensvoraussetzung weggefallen ist (BPatG vom 12.2.2008, 24 W (pat) 59/02 - 24translate; BPatG vom 19.6.2008, 25 W (pat) 21/06 - Speed- Dating;… Kirschneck in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 54 Rn. 24). - BPatG, 15.01.2013 - 33 W (pat) 134/08
Markenbeschwerdelöschungsverfahren "SUPERFUND" - Unzulässigkeit des …
Rn. 18 Ist die Rechtspersönlichkeit des Löschungsantragstellers endgültig erloschen, so wird der Löschungsantrag unzulässig, weil dadurch die Beteiligtenfähigkeit und somit eine Verfahrensvoraussetzung weggefallen ist (BPatG vom 12.2.2008, 24 W (pat) 59/02 - 24translate; BPatG vom 19.6.2008, 25 W (pat) 21/06 - SpeedDating;… Kirschneck in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 54 Rn. 24).
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