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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - I-24 W 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6697
OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - I-24 W 48/06 (https://dejure.org/2006,6697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2006 - I-24 W 48/06 (https://dejure.org/2006,6697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2006 - I-24 W 48/06 (https://dejure.org/2006,6697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG §§ 66 Abs. 3 Satz 2, 68 Abs. 1 Satz 5, 41 Abs. 2
    Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiges Gericht für Entscheidung über Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung durch Landgericht als Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung des Gebührenstreitwerts bei Räumungsbegehren; Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung; Begriff des "nächsthöheren Gerichts" im Sinne der Rechtsmittelvorschriften des Kostenrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05

    Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06
    Der Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens bemisst sich nach der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Nebenkosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern auf Grund einer Abrechnung ermittelt werden (Bestätigung von Senat ZMR 2006, 516).

    § 41 Abs. 2 GKG meint mit Entgelt dasselbe wie § 41 Abs. 1 GKG (vgl. Senat ZMR 2006, 516).

  • OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06
    Die Richtigkeit dieser Sichtweise bestätigt sich im Rückschluss aus § 66 Abs. 3 S. 2 GKG: Bei Übereinstimmung des Begriffs "nächsthöheres Gericht" mit dem im Instanzenzug übergeordneten Gericht wäre diese Norm überflüssig (ebenso: OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 270 ff.; Thüringer OLG, JurBüro 2005, 479 f.;… Meyer, GKG 7. Aufl., § 66 Rn. 42 und § 68 Rn. 1; a.A.: OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 191 f.;… Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., zu § 32 RVG dort Rn. 80 - auf § 567 Abs. 3 ZPO a.F. verweisend).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 24 U 66/04

    Rechtsanwaltsvergütung - Wert der außergerichtlichen Beratungs- und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06
    Die Richtigkeit dieser Sichtweise bestätigt sich im Rückschluss aus § 66 Abs. 3 S. 2 GKG: Bei Übereinstimmung des Begriffs "nächsthöheres Gericht" mit dem im Instanzenzug übergeordneten Gericht wäre diese Norm überflüssig (ebenso: OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 270 ff.; Thüringer OLG, JurBüro 2005, 479 f.;… Meyer, GKG 7. Aufl., § 66 Rn. 42 und § 68 Rn. 1; a.A.: OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 191 f.;… Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., zu § 32 RVG dort Rn. 80 - auf § 567 Abs. 3 ZPO a.F. verweisend).
  • OLG Celle, 15.11.2005 - 11 W 87/05

    Unzulässigkeit einer Streitbeschwerde zum Oberlandesgericht gegen Wertfestsetzung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06
    Die Richtigkeit dieser Sichtweise bestätigt sich im Rückschluss aus § 66 Abs. 3 S. 2 GKG: Bei Übereinstimmung des Begriffs "nächsthöheres Gericht" mit dem im Instanzenzug übergeordneten Gericht wäre diese Norm überflüssig (ebenso: OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 270 ff.; Thüringer OLG, JurBüro 2005, 479 f.;… Meyer, GKG 7. Aufl., § 66 Rn. 42 und § 68 Rn. 1; a.A.: OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 191 f.;… Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., zu § 32 RVG dort Rn. 80 - auf § 567 Abs. 3 ZPO a.F. verweisend).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 24 W 16/09

    Streitwert eines nicht anhängige Streitgegenstände miterledigenden …

    Der Senat hat bereits entschieden (vgl. OLGR Düsseldorf 2007, 127 .
  • KG, 28.09.2009 - 22 W 47/09

    Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und …

    Das Kammergericht ist für die Entscheidung über die Beschwerde, die sich gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht richtet, als "nächst höheres" Gericht im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 4 GKG in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG auch zuständig, obwohl das Kammergericht als Oberlandesgericht im Instanzenzug in der Hauptsache nicht zur Entscheidung befugt wäre (…vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdn. 4955 m. w. N.; OLG Koblenz - Beschluss vom 16. April 2009 - 5 W 220/09 sowie die Anmerkungen Mummenhoff hierzu in jurisPR-MietR 16/2009 Anm. 6; OLG Koblenz Beschluss vom 12. Februar 2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405; OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270 ff; OLG Düsseldorf Beschluss vom 04. September 2006 -24 W 48/06 - OLGR Düsseldorf 2007, 127).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht …

    Der Senat hat entschieden (vgl. OLGR Düsseldorf 2007, 127 m. w. Nachw.), dass auch gegen Wertfestsetzungen des Landgerichts als Berufungsgericht der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet ist.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08

    Erhöhung des Streitwerts durch eine noch nicht zugestellte Klageerhöhung

    Die Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren bemisst sich gemäß § 41 Abs. 2 GKG nach dem zwölffachen Wert der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer unter Außerachtlassung der gesondert abzurechnenden Nebenkosten, für die der Beklagte zu 1. Vorauszahlungen zu leisten hatte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2007, 127 f.; ZMR 2006, 516).
  • OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09

    Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren über den Streitwert des …

    OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 127.
  • OLG München, 15.07.2009 - 20 W 1804/09

    Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung: Wertbestimmung eines Antrags auf …

    Der Begriff des "nächst höheren Gerichts" im Sinne der Rechtsmittelvorschriften des Kostenrechts lehnt sich nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht an den Instanzenzug der Hauptsache an, sondern meint das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht, mithin für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts das Oberlandesgericht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2007, 127; OLG Celle OLGR Celle 2006, 270 und 2007, 198).
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