Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zivilgerichtliche Abweisung einer Klage auf Zahnarzthonorar verletzt nicht das Grundrecht auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichenGegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungengenügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4).Ein Abweichen vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm, bei der dasWillkürverbot verlangt, dass sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine eigene Auffassung begründet (vgl.VerfGH 57, 1/4), ist nicht ersichtlich.
- VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04
Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07
In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhenund in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletztwurde, das, wie zum Beispiel das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistetist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 17.7.2007). - VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03
Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07
Die Entscheidung müsste vielmehr schlechthinunhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 16.2.2005 = VerfGH 58, 50/55).
- VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07
Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann bei einer gerichtlichen Entscheidung nur dann festgestellt werden, wenn die Entscheidungbei Würdigung der die Verfassung beherrschenden Grundsätze nicht mehr verständlich wäre und sich der Schluss aufdrängte, sieberuhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64 m. w. N.). - VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07
Nur wenn sich aus den besonderen Umständendes Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oderbei seiner Entscheidung ersichtlich nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständigeRechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66). - VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.02.2008 - 24-VI-07
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erheblichesVorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es nicht aus verfahrensrechtlichenoder materiellrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleiben kann oder muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.4.2005= VerfGH 58, 108/110).
- VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17
Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213;… vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33;… vom 26.6.2014 BayVBl 2015, 247 Rn. 25;… vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25). - VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der …
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213;… vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33;… vom 26.6.2014 BayVBl 2015, 247 Rn. 25). - VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13
Gebühren in Beratungshilfesache
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213;… vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33).
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