Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen wegen behaupteter Falschaussage eines Zeugen in einem Vorprozess
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen knapp begründeter gerichtlicher Entscheidungen auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Willkürlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Notwendigkeit eines nachweislichen Beruhens einer Entscheidung auf sachfremden Erwägungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.08.2010 - 34 O 20011/08
- OLG München, 27.12.2010 - 18 U 4216/10
- OLG München, 17.01.2011 - 18 U 4216/10
- VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch gerichtliche Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie etwa das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011). - VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 73-VI-10
Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1999 = VerfGH 52, 29/31; VerfGH vom 16.5.2011 Vf. 73-VI-10). - VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und eindeutig ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 47-VI-11).
- VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/32; VerfGH vom 5.10.2011). - VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
Keine Verletzung des Willkürverbots durch behördliche bzw fachgerichtliche …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 20.2.2008; VerfGH vom 21.6.2010 = BayVBl 2011, 336/337). - VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 20.2.2008; VerfGH vom 21.6.2010 = BayVBl 2011, 336/337). - VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 47-VI-11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen im …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11
Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und eindeutig ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 47-VI-11).
- VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig
Die gegen diese Entscheidungen zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 12-VI-11 wurde durch Entscheidung vom 21. November 2011 als unbegründet abgewiesen.Letztlich erschöpfen sich die Vorwürfe des Beschwerdeführers darin, dass er die Beweiswürdigung angreift, die mehrere Zivilgerichte im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an der Karussellbar vorgenommen haben (vgl. VerfGH vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris).
- VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17
Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4;… vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33;… vom 26.6.2014 BayVBl 2015, 247 Rn. 25;… vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25). - VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14
Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im …
Die gegen die abschließenden Entscheidungen in diesem Verfahren zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 12-VI-11 wurde durch Entscheidung vom 21. November 2011 als unbegründet abgewiesen.Letztlich erschöpfen sich die Vorwürfe des Beschwerdeführers jedoch darin, dass er die Beweiswürdigung angreift, die mehrere Zivilgerichte im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an der Karussellbar vorgenommen haben (vgl. VerfGH vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris).
- VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 107-VI-14
Klageerzwingungsverfahren gegen Richter nach abgewiesener Amtshaftungsklage
Die gegen die abschließenden Entscheidungen in diesem Verfahren zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 12-VI-11 wurde durch Entscheidung vom 21. November 2011 als unbegründet abgewiesen.Letztlich erschöpfen sich die Vorwürfe des Beschwerdeführers jedoch darin, dass er die Beweiswürdigung angreift, die mehrere Zivilgerichte im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an der Karussellbar vorgenommen haben (vgl. VerfGH vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris).
- VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO; …
Die gegen die abschließenden Entscheidungen in diesem Verfahren zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 12-VI-11 wurde durch Entscheidung vom 21. November 2011 als unbegründet abgewiesen. - VerfGH Bayern, 22.10.2018 - 74-VI-17
Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens …
Die gegen die abschließenden Entscheidungen in diesem Verfahren zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 12-VI-11 wurde durch Entscheidung vom 21. November 2011 abgewiesen. - VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der …
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4;… vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33;… vom 26.6.2014 BayVBl 2015, 247 Rn. 25). - VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14
Klageerzwingungsverfahren
Die gegen die abschließenden Entscheidungen in diesem Verfahren zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 12-VI-11 wurde durch Entscheidung vom 21. November 2011 als unbegründet abgewiesen. - VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13
Gebühren in Beratungshilfesache
Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4;… vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33).
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