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   AG Nürnberg, 11.12.2020 - 240 C 8633/19   

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https://dejure.org/2020,44432
AG Nürnberg, 11.12.2020 - 240 C 8633/19 (https://dejure.org/2020,44432)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 11.12.2020 - 240 C 8633/19 (https://dejure.org/2020,44432)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 240 C 8633/19 (https://dejure.org/2020,44432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EG) Nr. 261/2004 Art. 5 Abs. 1 lit c, Art. 7 Abs. 1 lit a
    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung aufgrund einer Anordnung der Flugsicherheit

  • IWW

    Fluggastrechte

  • rewis.io

    Berufung, Anordnung, Annullierung, Ermessen, Zulassung, Kostenentscheidung, Verfahren, Flug, Bedeutung, Beklagte, EuGH, Zuteilung, Fluggastrechteverordnung, Hinweis, billigem Ermessen, Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verspätung aufgrund Anordnung der Flugsicherheitsbehörde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung

    Auszug aus AG Nürnberg, 11.12.2020 - 240 C 8633/19
    Außergewöhnliche Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH Vorkommnisse, "die ihrer Natur oder Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens sind und von ihm nicht tatsächlich beherrschbar sind" (EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-195/17 -, juris Rn. 32 mwN).
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 115/12

    Keine Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei Verspätung wegen

    Auszug aus AG Nürnberg, 11.12.2020 - 240 C 8633/19
    Der BGH hat mit Urteil vom 13.11.2013, Az. X ZR 115/12, in: NJW 2014, 859, entschieden, dass die Verweigerung oder verzögerte Erteilung einer Landeerlaubnis grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, weil das Luftverkehrsunternehmen keinen Einfluss darauf hat, ob ihm tatsächlich auch der Abflug bzw. die Landung zur vorgegebenen Zeit gestattet werde.
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Nürnberg, 11.12.2020 - 240 C 8633/19
    Eine Verspätung von über 3 Stunden ist einer Annullierung gleichzustellen (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, C-402/07, Celex-Nr. 62007CJ0402).
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