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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/2001   

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https://dejure.org/2002,13927
FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/2001 (https://dejure.org/2002,13927)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26.09.2002 - I 241/2001 (https://dejure.org/2002,13927)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26. September 2002 - I 241/2001 (https://dejure.org/2002,13927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
    Betriebsausgabenabzug für Büroraum eines Verlagsbeauftragten im Kellergeschoß eines Einfamilienhauses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgabenabzug für Büroraum eines Verlagsbeauftragten im Kellergeschoß eines Einfamilienhauses.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Höhe des Abzuges von Aufwendungen für Büroraum eines Firmenbeauftragten im Einfamilienhaus ( häusliches Arbeitszimmer )

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Das Eingebundensein in die Privatsphäre wird durch die betriebliche Nutzung eines Raumes in aller Regel nicht gelöst." (vgl. Urteil des BFH vom 16.2. 1994 XI R 52/91, BStBl II 1994, 468).

    Eine andere Beurteilung mag allenfalls gerechtfertigt sein, wenn durch nach außen erkennbare Umstände die häusliche Privatsphäre zu Gunsten eines eindeutigen betrieblichen Bereichs zurücktritt (vgl. BFH-Urteil XI R 52/91 a. a. O.).

  • BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96

    Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Genau diese Konstellation, dass in der Privatwohnung liegende Räume tatsächlich ohne jegliche Kontrollmöglichkeit für die Finanzbehörden auch für andere als berufliche Zwecke genutzt werden können, sollte aber mit der ab dem Veranlagungszeitraum 1996 geltenden Neuregelung nach den Überlegungen des Gesetzgebers erfasst werden (vgl. Urteil des BFH vom 27.9. 1996 VI R 47/96 BStBl II 1997, 68, 70; ebenso Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 1 K 2165/99 vom 23.8. 2000 zu einer umgebauten Garage).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Daraus wird gefolgert, dass vom Steuerpflichtigen genutzte Büro- oder Praxisräume, die nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als (häusliche) Betriebsstätte qualifiziert werden können (vgl. Urteile des BFH vom 19.8. 1998 IX R 90/96, BFH/NV 1999, 4 und vom 23.9. 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).
  • FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00

    Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsmaklers nicht Mittelpunkt seiner

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Nach herrschender Meinung ist dieses Kriterium bei häuslichen Arbeitszimmern von Gewerbetreibenden, deren Tätigkeit wesentlich durch Beratung und Geschäftsabschlüsse im Außendienst bei Kunden geprägt ist, nicht gegeben (vgl. FG Köln EFG 1999, 223 für Vertriebsbeauftragten, FG München EFG 1998, 1315 für Handelsvertreter, FG Köln EFG 2000, 1054 für Versicherungsmakler).
  • BFH, 19.05.1998 - VII B 281/97

    Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Daraus wird gefolgert, dass vom Steuerpflichtigen genutzte Büro- oder Praxisräume, die nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als (häusliche) Betriebsstätte qualifiziert werden können (vgl. Urteile des BFH vom 19.8. 1998 IX R 90/96, BFH/NV 1999, 4 und vom 23.9. 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).
  • FG Köln, 11.11.1998 - 10 K 3377/98

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Nach herrschender Meinung ist dieses Kriterium bei häuslichen Arbeitszimmern von Gewerbetreibenden, deren Tätigkeit wesentlich durch Beratung und Geschäftsabschlüsse im Außendienst bei Kunden geprägt ist, nicht gegeben (vgl. FG Köln EFG 1999, 223 für Vertriebsbeauftragten, FG München EFG 1998, 1315 für Handelsvertreter, FG Köln EFG 2000, 1054 für Versicherungsmakler).
  • FG München, 17.06.1998 - 11 K 3220/97

    Abzugsfähigkeit von anteiliger Miete zzgl. Nebenkosten für ein häusliches Büro

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Nach herrschender Meinung ist dieses Kriterium bei häuslichen Arbeitszimmern von Gewerbetreibenden, deren Tätigkeit wesentlich durch Beratung und Geschäftsabschlüsse im Außendienst bei Kunden geprägt ist, nicht gegeben (vgl. FG Köln EFG 1999, 223 für Vertriebsbeauftragten, FG München EFG 1998, 1315 für Handelsvertreter, FG Köln EFG 2000, 1054 für Versicherungsmakler).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2000 - 1 K 2165/99

    Umgebaute Garage als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - I 241/01
    Genau diese Konstellation, dass in der Privatwohnung liegende Räume tatsächlich ohne jegliche Kontrollmöglichkeit für die Finanzbehörden auch für andere als berufliche Zwecke genutzt werden können, sollte aber mit der ab dem Veranlagungszeitraum 1996 geltenden Neuregelung nach den Überlegungen des Gesetzgebers erfasst werden (vgl. Urteil des BFH vom 27.9. 1996 VI R 47/96 BStBl II 1997, 68, 70; ebenso Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 1 K 2165/99 vom 23.8. 2000 zu einer umgebauten Garage).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 1/03

    Handelsvertreter - häusliches Arbeitszimmer

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 921 abgedruckt.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 12.12.2005 - O 241/01   

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https://dejure.org/2005,63666
LG Frankfurt/Main, 12.12.2005 - O 241/01 (https://dejure.org/2005,63666)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.12.2005 - O 241/01 (https://dejure.org/2005,63666)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - O 241/01 (https://dejure.org/2005,63666)
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Verfahrensgang

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   RG, 28.09.1901 - Rep. V. 241/01   

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https://dejure.org/1901,221
RG, 28.09.1901 - Rep. V. 241/01 (https://dejure.org/1901,221)
RG, Entscheidung vom 28.09.1901 - Rep. V. 241/01 (https://dejure.org/1901,221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Rechts- und Erwerbsfähigkeit der Gewerkschaft auf den Betrieb des verliehenen Bergwerkes und der damit zusammenhängenden Geschäfte beschränkt? 2. Ist es einer zu Recht bestehenden Gewerkschaft, deren verliehenes Bergwerk nicht betrieben wird, gesetzlich ...

  • Wolters Kluwer

    Gewerkschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 49, 292
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Rechtsprechung
   RG, 18.11.1901 - Rep. I. 241/01   

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https://dejure.org/1901,204
RG, 18.11.1901 - Rep. I. 241/01 (https://dejure.org/1901,204)
RG, Entscheidung vom 18.11.1901 - Rep. I. 241/01 (https://dejure.org/1901,204)
RG, Entscheidung vom 18. November 1901 - Rep. I. 241/01 (https://dejure.org/1901,204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Nachbildung eines von einem Anderen in gepunztem Leder ausgeführten Gegenstandes mittels geprägter Pappe des Geschmacksmusterschutzes fähig? Erfordernisse der Niederlegung des Geschmacksmusters bei der Registerbehörde.

  • Wolters Kluwer

    Geschmacksmuster.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 49, 179
 
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