Rechtsprechung
| EuGH, 04.07.1985 - 247/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Ambrosetti / Kommission
1 . BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - GEHALTSABRECHNUNG , MIT DER DIE GELTENDE REGELUNG ÜBER DIENSTBEZUEGE ANGEWANDT WIRD
- EU-Kommission
Ambrosetti / Kommission
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Beamten auf Zinsen auf Nachzahlungen von Gehalt; Gehaltsabrechnung eines Beamten als Gegenstand einer Beschwerde oder Klage; Durchführung eines Vorverfahrens als Voraussetzung der Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Klage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - GEHALTSABRECHNUNG , MIT DER DIE GELTENDE REGELUNG ÜBER DIENSTBEZUEGE ANGEWANDT WIRD
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuGH, 04.07.1985 - 247/83
- EuGH, 30.09.1986 - 247/83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 21.02.1974 - 15/73
Kortner u.a. / Rat u.a.
Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 247/83
A. ( R. KORTNER , SLG. 1974, 177 ) DIE KLAGE GEGEN GEHALTSABRECHNUNGEN FÜR ZULÄSSIG ERKLÄRT. - EuGH, 22.10.1975 - 9/75
Meyer-Burckhardt / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 247/83
18 WIE DER GERICHTSHOF IN DEM URTEIL VOM 22. OKTOBER 1975 IN DER RECHTSSACHE 9/75 ( MEYER-BURCKHARDT/KOMMISSION , SLG. 1975, 1171 ) ENTSCHIEDEN HAT , LIEGT JEDOCH AUCH EIN IM DIENSTVERHÄLTNIS WURZELNDER SCHADENSERSATZPROZESS ZWISCHEN EINEM BEAMTEN UND DEM ORGAN , DEM ER ANGEHÖRT , IM RAHMEN DES ARTIKELS 179 EWG-VERTRAG SOWIE DER ARTIKEL 90 UND 91 BEAMTENSTATUT. - EuGH, 06.10.1982 - 59/81
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 247/83
5 DURCH SEIN URTEIL VOM 6. OKTOBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 59/81 ( KOMMISSION/RAT , SLG. 1982, 3329 ) ERKLÄRTE DER GERICHTSHOF DIE VERORDNUNG NR.
- EuGH, 19.01.1984 - 262/80
Andersen u.a. / Parlament
Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 247/83
13 WIE DER GERICHTSHOF MEHRFACH , ZULETZT IN SEINEM URTEIL VOM 19. JANUAR 1984 IN DER RECHTSSACHE 262/80 ( ANDERSEN U. A./PARLAMENT , SLG. 1984, 195 ), AUSGEFÜHRT HAT , IST DIE GEHALTSABRECHNUNG EINE BESCHWERENDE MASSNAHMEN , DIE FOLGLICH GEGENSTAND EINER KLAGE SEIN KANN. - EuGH, 04.10.1979 - 48/79
Ooms / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 247/83
DIE KOMMISSION HABE SELBST GEGEN EINE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG EINER RATSVERORDNUNG EINE EINREDE DER UNZULÄSSIGKEIT ERHOBEN , DER DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 4. OKTOBER 1979 IN DER RECHTSSACHE 48/79 ( OOMS/KOMMISSION , SLG. 1979, 3121 ) UND VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 532/79 U. A. ( AMESZ U. A./KOMMISSION UND RAT , SLG. 1981, 2569 ) STATTGEGEBEN HABE. - EuGH, 10.11.1981 - 532/79
Amesz u.a. / Kommission und Rat
Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 247/83
DIE KOMMISSION HABE SELBST GEGEN EINE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG EINER RATSVERORDNUNG EINE EINREDE DER UNZULÄSSIGKEIT ERHOBEN , DER DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 4. OKTOBER 1979 IN DER RECHTSSACHE 48/79 ( OOMS/KOMMISSION , SLG. 1979, 3121 ) UND VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 532/79 U. A. ( AMESZ U. A./KOMMISSION UND RAT , SLG. 1981, 2569 ) STATTGEGEBEN HABE.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und …
(40) - Diese Entscheidungen fügen sich in eine Reihe anderer paralleler Rechtssachen ein: Vgl. die Urteile vom 4. Juli 1975 in der Rechtssache 174/83 (Ammann u. a./Rat, Slg. 1985, 2133); in der Rechtssache 176/83 (Allo/Kommission, Slg. 1985, 2155); in der Rechtssache 233/83 (Agostini/Kommission, Slg. 1985, 2163); in der Rechtssache 247/83 (Ambrosetti/Kommission, Slg. 1985, 2171); in der Rechtssache 264/83 (Delhez /Kommission, Slg. 1985, 2179).
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Rechtsprechung
| EuGH, 30.09.1986 - 247/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Ambrosetti / Kommission
BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - JÄHRLICHE ANGLEICHUNG - GEHALTSNACHZAHLUNGEN - VERZUGSZINSEN - KEIN ANSPRUCH MANGELS EINER BESTIMMTEN ODER BESTIMMBAREN FORDERUNG
- EU-Kommission
Ambrosetti / Kommission
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Zinsen aus Gehaltsnachzahlungen.
Verfahrensgang
- EuGH, 04.07.1985 - 247/83
- EuGH, 30.09.1986 - 247/83
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 01.06.1994 - C-136/92
Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.
53 Hierzu geht aus den Urteilen vom 30. September 1986 in der Rechtssache 174/83 (Amman u. a./Rat, Slg. 1986, 2647, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 175/83 (Culmsee u. a./WSA, Slg. 1986, 2667, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 176/83 (Allo u. a./Kommission, Slg. 1986, 2687, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 233/83 (Agostini u. a./Kommission, Slg. 1986, 2709, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 247/83 (Ambrosetti u. a./Kommission, Slg. 1986, 2729, Randnrn. 19 und 20) und in der Rechtssache 264/83 (Delhez u. a./Kommission, Slg. 1986, 2749, Randnrn. 20 und 21) hervor, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen nur dann in Betracht kommen kann, wenn die Höhe der Hauptforderung bestimmt oder zumindest anhand feststehender objektiver Faktoren bestimmbar ist. - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13
Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit …
{FN:37} - Vgl. Urteile Amman u. a./Rat (…174/83, EU:C:1986:339, Rn. 19 und 20), Culmsee u. a./WSA (175/83, EU:C:1986:340, Rn. 19 und 20), Allo u. a./Kommission (176/83, EU:C:1986:341, Rn. 19 und 20), Agostini u. a./Kommission (233/83, EU:C:1986:342, Rn. 19 und 20), Ambrosetti u. a./Kommission (247/83, EU:C:1986:343, Rn. 19 und 20) und Delhez u. a./Kommission (264/83, EU:C:1986:344, Rn. 20 und 21), die Anträge von Beamten der Gemeinschaft auf Zahlung von Verzugszinsen auf geschuldete Gehaltsnachzahlungen im Anschluss an den in Durchführung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem eine vorhergehende Verordnung für nichtig erklärt worden war, erfolgten Erlass einer Verordnung zur rückwirkenden Angleichung der Dienstbezüge und der Berichtigungskoeffizienten betrafen; der Gerichtshof führt aus, dass eine bestimmte oder bestimmbare Forderung erst durch das Inkrafttreten der letztgenannten Verordnung begründet worden sei, da der Rat über einen Ermessensspielraum verfüge, so dass keine Gewissheit über die Höhe der Angleichungen bestehe, solange er seine Befugnisse nicht ausgeübt habe.
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Rechtsprechung
| AG Wittmund, 11.08.1983 - M 247/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 788; KostO § 155
Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Beitreibung einer notariellen Kostenforderung - juris (Volltext/Leitsatz)
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