Kostenordnung
Zweiter Teil - Kosten der Notare (§§ 140 - 157) |
1Die Kosten und die auf diese entfallenden Zinsen werden auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel des Notars versehenen Ausfertigung der Kostenberechnung (§ 154) nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung beigetrieben; § 798 der Zivilprozeßordnung gilt entsprechend. 2Die Vollstreckungsklausel, die zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen einen zur Duldung der Zwangsvollstreckung Verpflichteten erteilt wird, hat den Ausspruch der Duldungspflicht zu enthalten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) vom 05.05.2004
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2004 | Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) | 05.05.2004 |
erklärungen und Bescheinigungen in besonderen Fällen § 149Erhebung, Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten § 150Bescheinigung § 151Zuziehung eines zweiten Notars § 151aUmsatzsteuer § 152Weitere Auslagen des Notars, dem die Gebühren selbst zufließen § 153Reisekosten § 154Einforderung der Kosten § 154aVerzinsung des Kostenanspruchs § 155Beitreibung der Kosten und Zinsen § 156Einwendungen gegen die Kostenberechnung § 157Zurückzahlung, Schadensersatz
Rechtsprechung zu § 155 KostO
88 Entscheidungen zu § 155 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 433/17
Rechte eines Notars bei Nichtbegleichung seiner Kostenberechnung
- BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
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- OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 131/09
Anforderungen an die Erstellung vollstreckbarer Ausfertigungen von mehreren ...
- OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01
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- BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09
Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit ...
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Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar
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Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der ...
- OLG Frankfurt, 26.11.2012 - 20 W 154/11
Notarrecht: Unwirksamkeit einer Vereinbarung unentgeltlichen Tätigwerdens
- LG Berlin, 11.03.1983 - 82 T 360/82
Beitreibung von Verzugszinsen im Verfahren nach § 155 KostO
- OLG Düsseldorf, 05.03.1992 - 10 W 30/91
Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 155 KostO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 794 (Weitere Vollstreckungstitel)