Kostenordnung
Zweiter Teil - Kosten der Notare (§§ 140 - 157) |
erklärungen und Bescheinigungen in besonderen Fällen § 149Erhebung, Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten § 150Bescheinigung § 151Zuziehung eines zweiten Notars § 151aUmsatzsteuer § 152Weitere Auslagen des Notars, dem die Gebühren selbst zufließen § 153Reisekosten § 154Einforderung der Kosten § 154aVerzinsung des Kostenanspruchs § 155Beitreibung der Kosten und Zinsen § 156Einwendungen gegen die Kostenberechnung § 157Zurückzahlung, Schadensersatz
Rechtsprechung zu § 141 KostO
326 Entscheidungen zu § 141 KostO in unserer Datenbank:
- BGH, 16.10.2014 - V ZB 223/12
Zurückbehaltungsrecht des Urkundsnotars: Verweigerung weiterer Amtstätigkeit ...
- KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20
Beurkundungsauftrag durch schlüssiges Verhalten
- BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11
Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und ...
- OLG Hamm, 05.06.2012 - 15 W 246/11
Ermessen des Notars bei der Ausfüllung des Bewertungsrahmens für die Bemessung ...
- BGH, 14.02.2012 - II ZB 18/10
Divergenzvorlage zu Notargebühren: Anfall der Betreuungsgebühr für die Erstellung ...
- BGH, 14.02.2012 - II ZB 19/10
Anspruch eines eine Gesellschaftsgründung beurkundenden Notars auf ...
- LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
Voraussetzungen für das Entstehen einer notariellen Entwurfsgebühr
- OLG Frankfurt, 15.10.2012 - 20 W 318/12
Keine Notar-Gebühr für Umwandlung von Schriftstücken in elektronische Form
- OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05
Anfall der Notargebühr nach Kostenordnung - unrichtige Sachbehandlung bei ...
- OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12
Notarkosten: Gebührenfreiheit der Beurkundung einer Verpflichtung zur Zahlung von ...
§ 141 KostO in Nachschlagewerken
- § 141 KostO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
Unterschriftsbeglaubigung