Kostenordnung
| Zweiter Teil - Kosten der Notare (§§ 140 - 157) |
erklärungen und Bescheinigungen in besonderen Fällen § 149Erhebung, Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten § 150Bescheinigung § 151Zuziehung eines zweiten Notars § 151aUmsatzsteuer § 152Weitere Auslagen des Notars, dem die Gebühren selbst zufließen § 153Reisekosten § 154Einforderung der Kosten § 154aVerzinsung des Kostenanspruchs § 155Beitreibung der Kosten und Zinsen § 156Einwendungen gegen die Kostenberechnung § 157Zurückzahlung, Schadensersatz
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Rechtsprechung zu § 141 KostO
336 Entscheidungen zu § 141 KostO in unserer Datenbank:
- BGH, 16.10.2014 - V ZB 223/12
Zurückbehaltungsrecht des Urkundsnotars: Verweigerung weiterer Amtstätigkeit ...
- BGH, 26.02.2025 - IV ZB 37/24
Unerkannt geschäftsunfähig: Notarkosten sind zu zahlen
Zum selben Verfahren:
- KG, 19.03.2024 - 9 W 59/22
Nichtigkeit eines Rechtsanwaltsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit des Mandanten
- KG, 27.03.2024 - 9 W 59/22
Ausschluss der Kostenhaftung wegen Geschäftsunfähigkeit; Erhebung einer Gebühr ...
- KG, 19.03.2024 - 9 W 59/22
- KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20
Beurkundungsauftrag durch schlüssiges Verhalten
- BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11
Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und ...
- OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05
Anfall der Notargebühr nach Kostenordnung - unrichtige Sachbehandlung bei ...
- OLG Frankfurt, 14.01.2002 - 20 W 328/01
Zur Kostenberechung einer Notarsgebühr nach §§ 141 , 36 Abs. 2 KostO und dem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 328/01
Notarkostenrecht: Notarkostenbeschwerde bei Anweisung, einen höheren ...
- OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 328/01
- OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in ...
§ 141 KostO in Nachschlagewerken
- § 141 KostO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
Unterschriftsbeglaubigung