Kostenordnung
| Zweiter Teil - Kosten der Notare (§§ 140 - 157) |
(1) 1Werden an den Notar Zahlungen geleistet, so erhält er für die Auszahlung oder Rückzahlung bei Beträgen
| bis zu 2 500 Euro einschließlich | 1 vom Hundert, |
| von dem Mehrbetrag bis zu 10 000 Euro einschließlich | 0,5 vom Hundert, |
| von dem Mehrbetrag über 10 000 Euro | 0,25 vom Hundert. |
Unbare Zahlungen stehen baren Zahlungen gleich. 2Der Notar kann die Gebühr bei der Ablieferung an den Auftraggeber entnehmen.
(2) Ist Geld in mehreren Beträgen gesondert ausgezahlt oder zurückgezahlt, so wird die Gebühr von jedem Betrag besonders erhoben.
(3) Die Mindestgebühr beträgt 1 Euro.
(4) Für die Ablieferung oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten erhält der Notar die in den Absätzen 1 bis 3 bestimmte Gebühr nach dem Wert.
(5) Die Gebühr wird im Fall des § 51 Abs. 3 auf die Protestgebühr, nicht jedoch auf die Wegegebühr, angerechnet.
erklärungen und Bescheinigungen in besonderen Fällen § 149Erhebung, Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten § 150Bescheinigung § 151Zuziehung eines zweiten Notars § 151aUmsatzsteuer § 152Weitere Auslagen des Notars, dem die Gebühren selbst zufließen § 153Reisekosten § 154Einforderung der Kosten § 154aVerzinsung des Kostenanspruchs § 155Beitreibung der Kosten und Zinsen § 156Einwendungen gegen die Kostenberechnung § 157Zurückzahlung, Schadensersatz
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 149 KostO
139 Entscheidungen zu § 149 KostO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.09.2011 - V ZB 161/11
Notargebühren: Überwachung des vollständigen Kaufpreiseingangs auf dem Anderkonto
- OLG Celle, 29.09.2004 - 8 W 294/04
Voraussetzungen einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO (Kostenordnung); ...
- OLG Celle, 10.08.2004 - 8 W 249/04
Einholung der Löschungsbewilligungen für Grundpfandrechte und deren ...
- OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 209/01
Hebegebühr bei notarieller Auszahlungsanweisung auf ein abstraktes ...
- OLG Frankfurt, 26.08.2002 - 20 W 490/01
Notarvergütung: Gebührenentstehung wegen einer versehentlichen Einzahlung auf ein ...
- OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07
Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines ...
- BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07
- OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 115/99
Verdrängung der Betreuungsgebühr im Abgeltungsbereich der Hebegebühr
- BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08
Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 8 W 435/06
Notarkosten: Gesonderte Betreuungsgebühr für die Prüfung der Voraussetzungen der ...
- OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 8 W 435/06