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   BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02   

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BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02 (https://dejure.org/2003,27840)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02 (https://dejure.org/2003,27840)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 25 W (pat) 197/02 (https://dejure.org/2003,27840)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Selbst wenn man deshalb davon ausgehen würde, dass die angemeldete Bezeichnung - trotz der Verwendungsnachweise - nicht sprachüblich gebildet wäre, kann deshalb vorliegend - anders als in der Entscheidung "Babydry" des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (MarkenR 2001, 400) - nicht gefolgert werden, der Verkehr werde in "Effect Color" nicht ausschließlich eine Sachangabe, sondern einen betrieblichen Herkunftshinweis sehen.

    Der Annahme eines Verständnisses als Sachangabe steht auch nicht entgegen, dass sich eine Verwendung der gewählten Schreibweise für die in Rede stehenden Waren nicht lexikalisch belegen lässt (vgl auch BGH GRUR 2001, 1151, 1552 - marktfrisch; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 142), zumal der Verkehr an "grammatikalisch unrichtige" Begriffsbildungen gewöhnt ist und diese den üblichen Bezeichnungsgewohnheiten der werbemäßigen Verwendung von Sachangaben auch auf dem hier maßgeblichen Warensektor entsprechen (vgl hierzu EuGH, MarkenR 2001, 400 - Babydry; BGH MarkenR 2001, 465, 469, - Bit/Bud - mwH).

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Unterscheidungskraft im Sinne von des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo - zur GMV).

    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (zur ständigen Rspr vgl EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo; BGH MarkenR 1999, 292, 294 - HOUSE OF BLUES).

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Denn aus der Sicht des Verkehrs kann es zahlreiche - im Einzelfall zu untersuchende - Gründe geben, in einem Zeichen keinen herkunftsbezogenen Hinweis zu sehen - wie zB bei nur mittelbar beschreibenden Bezeichnungen bzw solchen mit lediglich assoziativer Verbindung zur Ware oder Dienstleistung oder bei Werbeschlagwörtern (vgl hierzu eingehend BPatG MarkenR 2002, 201, 205-207 - BerlinCard - mwH).

    Denn auch die mit einer verallgemeinernden Aussage einher gehende Unbestimmtheit einer Angabe oder die Unkenntnis der durch den Begriff im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte muss einem Verständnis als bloße Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltebedürftiger Sachbegriff - nicht entgegenstehen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332; ferner BPatG MarkenR 2002, 201, 207 - BerlinCard - mwH).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof auch klargestellt, dass die Formulierung des Fehlens "jeglicher" Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Lichte der Anforderungen an die Unterscheidungskraft als Marke zu beurteilen ist und nicht auf die (geringeren) Anforderungen an die Unterscheidungskraft abzustellen ist, wie sie für Werktitel gelten (BGH MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten - mwN).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Unterscheidungskraft im Sinne von des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo - zur GMV).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Der Annahme eines Verständnisses als Sachangabe steht auch nicht entgegen, dass sich eine Verwendung der gewählten Schreibweise für die in Rede stehenden Waren nicht lexikalisch belegen lässt (vgl auch BGH GRUR 2001, 1151, 1552 - marktfrisch; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 142), zumal der Verkehr an "grammatikalisch unrichtige" Begriffsbildungen gewöhnt ist und diese den üblichen Bezeichnungsgewohnheiten der werbemäßigen Verwendung von Sachangaben auch auf dem hier maßgeblichen Warensektor entsprechen (vgl hierzu EuGH, MarkenR 2001, 400 - Babydry; BGH MarkenR 2001, 465, 469, - Bit/Bud - mwH).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Denn auch die mit einer verallgemeinernden Aussage einher gehende Unbestimmtheit einer Angabe oder die Unkenntnis der durch den Begriff im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte muss einem Verständnis als bloße Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltebedürftiger Sachbegriff - nicht entgegenstehen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332; ferner BPatG MarkenR 2002, 201, 207 - BerlinCard - mwH).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Im Ergebnis ist demnach festzustellen, dass der angemeldeten Wortfolge zu Recht von der Markenstelle in dem mit der Beschwerde angegriffenen Umfang die Eintragung wegen des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG versagt worden ist, auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist und es zur Begründung von Unterscheidungskraft keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses bedarf (vgl zur ständigen Rechtsprechung des BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH MarkenR 1999, 349, 351 - YES; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuG GRUR Int 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Im Ergebnis ist demnach festzustellen, dass der angemeldeten Wortfolge zu Recht von der Markenstelle in dem mit der Beschwerde angegriffenen Umfang die Eintragung wegen des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG versagt worden ist, auch wenn grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist und es zur Begründung von Unterscheidungskraft keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses bedarf (vgl zur ständigen Rechtsprechung des BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH MarkenR 1999, 349, 351 - YES; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuG GRUR Int 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 27.02.2003 - 25 W (pat) 197/02
    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (zur ständigen Rspr vgl EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo; BGH MarkenR 1999, 292, 294 - HOUSE OF BLUES).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

  • BPatG, 30.08.2021 - 26 W (pat) 591/20
    Die angemeldete Schreibweise stellt lediglich ein in der Werbung gebräuchliches Mittel dar, um zusätzliche Aufmerksamkeit zu erregen (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; BPatG 24 W (pat) 522/16 - MILK BITS; 26 W (pat) 152/09 - Info Network; 25 W (pat) 197/02 - Effect Color; 25 W (pat) 9/09 - Winter Apfel; 32 W (pat) 20/05 - Der Frauen Versteher).
  • BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 518/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ColorDERM (Wort-Bild-Marke)/DERMACOLOR

    Der englischsprachige und romanische Zeichenbestandteil "COLOR", der im Hinblick auf deutsche Lehnwörter wie "kolorieren" oder "Koloration" ohne weiteres in seiner Bedeutung Farbe verstanden wird, ist seit langem auch Gegenstand umfangreicher inländischer Verwendung insbesondere für kosmetische Mittel zum Färben von Haaren bzw. zur Veränderung der Hautfarbe, z. B. als Puder, Rouge oder Lippenstift (vgl. Anlagen 1 - 3 zum gerichtlichen Hinweis vom 21. Januar 2015: "Face Color", "Lip Color" oder Hair Color"; s. BPatG, Beschl. v. 24.1.2001, 24 W (pat) 117/99 - GLOSS COLOR; Beschl. v. 27.2.2003, 25 W (pat) 197/02 - Effect Color).
  • BPatG, 15.12.2010 - 26 W (pat) 152/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Info Network" - Unterscheidungskraft -kein

    Die Getrenntschreibung beider Wortbestandteile hat dabei lediglich die Funktion eines werbeüblichen Stilmittels und führt nicht dazu, dass der Sinngehalt der angemeldeten Wortkombination über die Bedeutung der Summe seiner Bestandteile "Info" und "Network" hinausginge (vgl. BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 20/05 - Der Frauen-Versteher; BPatG 32 W (pat) 4/04 - Knusper Allerlei; BPatG 25 W (pat) 197/02 - Effect Color, jeweils PAVIS PROMA).
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