Rechtsprechung
BPatG, 29.10.2008 - 25 W (pat) 78/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14
BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen …
Darüber hinaus ist es aber auch gerechtfertigt, die prägende und damit kollisionsbegründende Wirkung eines schutzunfähigen Bestandteils einer angegriffenen Wort-Bild-Marke anzunehmen, wenn dieser Bestandteil zwar vom Verkehr als beschreibend erkannt, aufgrund der besonderen graphischen Gestaltung jedoch als das dominierende Element wahrgenommen wird und weitere schutzfähige Bestandteile in dem angegriffenen Zeichen nicht vorhanden sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 25 W (pat) 78/05, juris Rn. 30 f.). - BPatG, 17.08.2020 - 26 W (pat) 509/20 aaa) Der Wille, die Benutzung der Widerspruchsmarke zu bestreiten, muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden (BPatGE 25, 53; BPatG Mitt. 1987, 56 f. - Joker; 24 W (pat) 54/08 - well! gifts & more/Wella; 25 W (pat) 78/05 - ELCH GRAPHICS/ELCH; 26 W (pat) 100/05 - SCHUTZENGEL).