Rechtsprechung
AG Bremen, 20.01.2011 - 25 C 278/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§§ 19 Abs. 3, 2, 1 AGG
Zum Schmerzensgeldanspruch wegen Benachteiligung aufgrund dunkler Hautfarbe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
"Du kommst hier nicht rein”: 300 Euro Schmerzensgeld bei Diskriminierung (Update)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vom Diskotheken-Türsteher abgewiesen - Dunkelhäutiger Besucher verklagt den Inhaber wegen Diskriminierung auf Schmerzensgeld
- anwalt24.de (Kurzinformation)
300 Euro Schmerzensgeld wegen verweigertem Einlass in Disco
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diskriminierung an der Discotür: Schadensersatz für verwehrten Eintritt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Türsteher diskriminiert Besucher - Diskothek muss Schadensersatz zahlen - Zurückweisung wegen der Hautfarbe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässig
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 675
Wird zitiert von ...
- AG Neumünster, 18.11.2022 - 39 C 305/22
Fitnessstudio: verstoßende Benachteiligung gegen Gleichbehandlung
Insoweit ist der in Rede stehende Sachverhalt mit dem Sachverhalt, der der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Urt. v. 20.02.2011, Az. 25 C 0278/10 - zitiert nach juris ) zugrunde lag, nicht vergleichbar.