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   VGH Bayern, 19.05.2003 - 25 CE 03.949   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,63985
VGH Bayern, 19.05.2003 - 25 CE 03.949 (https://dejure.org/2003,63985)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2003 - 25 CE 03.949 (https://dejure.org/2003,63985)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 25 CE 03.949 (https://dejure.org/2003,63985)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 27.09.2010 - M 8 K 09.1924

    Nachbarklage

    Übergangs- oder Notunterkünfte - wie hier die streitgegenständliche Einrichtung - sind aufgrund des überwiegenden Heimcharakters (sie sind z.B. gekennzeichnet durch Belegungsdichte, Gemeinschaftsräume, Hausmeister, Sicherheitsdienst, Hausausweise, Verpflichtung zur Aufenthaltsnahme, vgl. hierzu BayVGH vom 19.5.2003, Az: 25 CE 03.949 - juris) keine Wohnnutzungen, sondern Anlagen für soziale Zwecke (…Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. V, § 3 RdNr. 52, vgl. auch BVerwG vom 4.6.1997, Az: 4 C 2/96 - juris) i.S.d. § 3 BauNVO, da hier ein selbstbestimmtes Wohnen nicht möglich ist.
  • VG Regensburg, 29.08.2014 - RN 6 E 14.1432

    Nachbareilantrag gegen Asylunterbringung im Wohngebiet (abgelehnt)

    Für die Frage der Abgrenzung, die für den Fall einer Unterbringung von 45 Asylbewerbern vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof offen gelassen wurde (BayVGH, B.v. 19.5.2003 - 25 CE 03.949 - juris) kann die von der Antragstellerseite vorgebrachte Entscheidung des VG München (U. v. 27.9.2010 - M 8 K 09.1924 - juris) nicht herangezogen werden, da diese den Fall eines mit 230 Personen belegten Asylbewerberheims betraf.
  • VG Gera, 16.12.2015 - 4 E 1073/15

    Gebietsverträglichkeit einer Gemeinschaftsunterkunft für 100 Flüchtlinge

    Denn § 15 Baunutzungsverordnung gewährt grundsätzlich keinen Milieuschutz (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 25 CE 03.949 - ; VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2012 - 2 B 409/12 - jeweils m.w.N. und zitiert nach Juris).
  • VG München, 23.01.2012 - M 8 K 10.6225

    Keine Unbestimmtheit eines Vorbescheidsantrages hinsichtlich Zulässigkeit einer …

    41 untergebrachte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ist anders als eine Erstaufnahmeeinrichtung tendenziell als Wohnnutzung anzusehen (vgl. zur Abgrenzung VGH Baden-Württemberg vom 11.5.1999 Az: 8 S 220/90; BayVGH vom 19.5.2003 Az: 25 CE 03.949 und vom 25.8.2009 Az: 1 CS 09.287;… BVerwG vom 4.6.1997 Az: 4 C 2/96 sowie Jäde/Dirnberger/Weiss, Kommentar zur BauNVO, 4. Auflage, § 3 RdNr. 6 bis 8), allenfalls aber als Anlage für soziale Zwecke, die im Allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich, im Gewerbegebiet aber nur ausnahmsweise zulässig ist.
  • VG Regensburg, 29.08.2014 - 6 E 14.1432

    Nachbareilantrag gegen Asylunterbringung im Wohngebiet (abgelehnt); Zur …

    Für die Frage der Abgrenzung, die für den Fall einer Unterbringung von 45 Asylbewerbern vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof offen gelassen wurde (BayVGH, B. v. 19.5.2003 - 25 CE 03.949 - juris) kann die von der Antragstellerseite vorgebrachte Entscheidung des VG München (U. v. 27.9.2010 - M 8 K 09.1924 - juris) nicht herangezogen werden, da diese den Fall eines mit 230 Personen belegten Asylbewerberheims betraf.
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