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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.05.2005 - 25 CS 05.813   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,73567
VGH Bayern, 09.05.2005 - 25 CS 05.813 (https://dejure.org/2005,73567)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2005 - 25 CS 05.813 (https://dejure.org/2005,73567)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 25 CS 05.813 (https://dejure.org/2005,73567)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 23 CS 20.1087

    Prekäre Rinderhaltung

    Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit sind insoweit durch höherrangige Gemeinwohlbelange, insbesondere durch den im Grundgesetz verankerten Tierschutz nach Art. 20a GG gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 25 CS 05.813 - juris Rn. 8;… B.v. 29.1.2007 - 25 CS 06.2206 - juris Rn. 4;… B.v. 4.7.2019 - 23 CS 19.754 - juris Rn. 8;… OVG des Saarlandes, B.v. 12.11.2019 - 2 B 274/19 - juris Rn. 48).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 23 ZB 21.351

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot

    Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sind insoweit zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt, zumal die durch § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG geschützten Gemeinwohlbelange selbst im Verfassungsrang (Art. 20a GG, Art. 141 Abs. 1 Satz 2 BV) stehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 25 CS 05.813 - juris Rn. 8;… B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1285

    Erfolglose Beschwerde gegen sofort vollziehbare Untersagung der Rinderhaltung

    Zum anderen erweist sich - selbst wenn man in der Anordnung des Haltungs- und Betreuungsverbots wegen fehlender Zuverlässigkeit eine die subjektive Berufswahlfreiheit tangierende Regelung erblicken möchte - diese als verhältnis- und rechtmäßig, da Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG insoweit zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt sind, zumal die durch § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG geschützten Gemeinwohlbelange selbst Verfassungsrang (Art. 20a GG, Art. 141 Abs. 1 Satz 2 BV) haben (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 25 CS 05.813 - juris Rn. 8;… B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 10;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455

    Berufungszulassungsantrag; Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern; …

    Denn hier geht es um die Abwehr konkreter Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, was schon daraus erkennbar wird, dass die durch diese Regelung zu schützenden Gemeinwohlbelange des Tierschutzes selbst im Verfassungsrang stehen (vgl. Art. 141 Abs. 1 Satz 2 BV, Art. 20a GG; vgl. insoweit auch die ständige Rechtsprechung des Senats, so etwa BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 25 CS 05.813 - juris).
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1286

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot nach dem Tierschutzgesetz

    Zum anderen erweist sich - selbst wenn man in der Anordnung des Haltungs- und Betreuungsverbots wegen fehlender Zuverlässigkeit eine die subjektive Berufswahlfreiheit tangierende Regelung erblicken möchte - diese als verhältnis- und rechtmäßig, da Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG insoweit zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt sind, zumal die durch § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG geschützten Gemeinwohlbelange selbst Verfassungsrang (Art. 20a GG, Art. 141 Abs. 1 Satz 2 BV) haben (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 25 CS 05.813 - juris Rn. 8;… B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 10;… B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 23 CS 19.754

    Tierschutzrechtliche Einzelfallanordnungen zur Rinderhaltung

    Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sind insoweit durch höherrangige Gemeinwohlbelange gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 25 CS 05.813 - juris Rn. 8;… B.v. 29.1.2007 - 25 CS 06.2206 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 06.03.2024 - B 1 S 24.171

    Unmittelbarer Zwang, Fortnahme, Bestandsauflösung, Wiedergestattungsverfahren, …

    Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sind insoweit zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt, zumal die durch § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG geschützten Gemeinwohlbelange selbst im Verfassungsrang (Art. 20a GG, Art. 141 Abs. 1 Satz 2 BV) stehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 25 CS 05.813 - juris Rn. 8;… B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 10), vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 23 ZB 21.351, BeckRS 2021, 12534 Rn. 30, beck-online).
  • VG Augsburg, 20.08.2009 - Au 5 K 09.554

    Landwirt; Haltungsuntersagung für Tiere jeglicher Art; Betreuungsverbot; …

    Dass der Schutz der Tiere vor einem derart grob tierschutzwidrigem Verhalten, wie es sich aus den vorgelegten Unterlagen und nach der Beweisaufnahme darstellt, ein derartiges Gut darstellt, wird nicht nur aus der in § 1 TierSchG formulierten Verantwortung des Menschen für Leben und Wohlbefinden des Tieres als seines Mitgeschöpfes deutlich, sondern auch daraus, dass dieses Schutzgut in Art. 141 Abs. 1 Satz 2 BV sogar Verfassungsrang erreicht hat (vgl. BayVGH vom 24.3.1998 Az. 25 CS 96.578; BayVGH vom 9.5.2005 Az. 25 CS 05.813; BayVGH vom 28.4.2004 Az. 1 S 756/04; BayVGH vom 28.7.2003 Az. 25 CS 03.908).
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