Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.09.2004 - 25 NE 04.2003 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 09.05.2025 - 23 CS 25.335
Keine Erledigung einer Anordnung zur Auflösung des Tierbestands durch Abschluss …
Die einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist als zulässiger Antrag auf Feststellung des Eintritts der Erledigung auszulegen (BayVGH, B.v. 22.9.2004 - 25 NE 04.2003 - juris Rn. 2).Rn. 19 Der Antragsteller hat auch ein schützenswertes Interesse an der begehrten Feststellung, da er im Falle einer tatsächlichen Erledigung nur durch die entsprechende Erledigungserklärung eine Ablehnung seines Antrags wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses vermeiden kann (BayVGH, B.v. 22.9.2004 - 25 NE 04.2003 - juris Rn. 2;… vgl. auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 6 und OVG NRW, B.v. 25.4.2022 - 5 MB 3/22 - juris Rn. 16).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2014 - 1 K 17/14
Kostenregelung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen und außergerichtlich …
Rn. 1 Das mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Mai 2014 gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 251 ZPO zum Ruhen gebrachte Verfahren haben die Kläger mit Schriftsatz vom 4. November 2014 rechtswirksam wieder aufgenommen; ausreichend war insoweit der einseitige Antrag eines Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. August 2002 - 4 WF 74/02 -, juris; Bayr. VGH, Beschluss vom 22. September 2004 - 25 NE 04.2003 -, juris). - VG Augsburg, 21.06.2010 - Au 6 S 10.30166
Einseitige Erledigungserklärung im vorläufigen Rechtschutz
Die einseitige Erledigungserklärung ist vielmehr entsprechend auszulegen (VGH vom 22.09.2004, Az. 25 NE 04.2003).
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