Rechtsprechung
| LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Rechtliche Betreuung: Einsichtsrecht des gesetzlichen Erben des Betreuten in die gerichtliche Betreuungsakte
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuungsakte, Akteneinsicht, Erben des Betreuten
- RA Kotz
Einsichtsrecht des gesetzlichen Erben des Betreuten in gerichtliche Betreuungsakte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gesetzlicher Erbe des Betreuten: Einsichtsrecht in die gerichtliche Betreuungsakte? ...
- rabüro.de (Kurzinformation)
Erben haben Anspruch auf Akteneinsicht in die gerichtliche Betreuungsakte des Erblassers
Verfahrensgang
- AG Stendal, 04.10.2018 - 63 XVII 942/09
- LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 212/11
Nachlasssache: Akteneinsicht durch ein Kind des nichtehelichen Sohnes des …
Auszug aus LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18
Als solche haben sie ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG, da ihr künftiges Verhalten im Hinblick auf die Durchsetzung möglicher Rechtsansprüche durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (vgl. z.Bsp. BayObLG NJW-RR 1998, 294; KG, NJW-RR 2006, 1294; OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263; OLG Stuttgart, BWNotZ 1993, 173). - KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht
Auszug aus LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18
Als solche haben sie ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG, da ihr künftiges Verhalten im Hinblick auf die Durchsetzung möglicher Rechtsansprüche durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (vgl. z.Bsp. BayObLG NJW-RR 1998, 294; KG, NJW-RR 2006, 1294; OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263; OLG Stuttgart, BWNotZ 1993, 173). - OLG Stuttgart, 06.09.1993 - 8 W 346/92
Erteilung von Akteneinsicht in das beendete Pflegschaftsverfahren der …
Auszug aus LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18
Als solche haben sie ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG, da ihr künftiges Verhalten im Hinblick auf die Durchsetzung möglicher Rechtsansprüche durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (vgl. z.Bsp. BayObLG NJW-RR 1998, 294; KG, NJW-RR 2006, 1294; OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263; OLG Stuttgart, BWNotZ 1993, 173). - BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Auszug aus LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18
Als solche haben sie ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG, da ihr künftiges Verhalten im Hinblick auf die Durchsetzung möglicher Rechtsansprüche durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (vgl. z.Bsp. BayObLG NJW-RR 1998, 294; KG, NJW-RR 2006, 1294; OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263; OLG Stuttgart, BWNotZ 1993, 173).
- BayObLG, 18.09.2026 - 101 VA 135/26
Berechtigtes Interesse eines Miterben auf Akteneinsicht in eine Betreuungsakte …
Die Antragstellerin hat danach ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse zumindest wirtschaftlicher Art, Einsicht in die damalige Verwaltung des Vermögens des Erblassers während der Betreuungszeit zu erhalten (…vgl. allgemein zur Akteneinsicht des Miterben eines Betreuten OLG Köln NJW-RR 1998, 438 [juris Rn. 5]; zum Einsichtsrecht gesetzlicher Erben des Betreuten OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. September 1993, 8 W 346/92, BWNotZ 1993, 173; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. Oktober 2009, 20 W 151/09, juris Rn. 9; LG Stendal, Beschluss vom 12. November 2018, 25 T 133/18, ErbR 2019, 121 [juris Rn. 5]; zum Einsichtsrecht Pflichtteilsberechtigter LG Mainz…, Beschluss vom 23. Februar 2017, 8 T 25/17, juris Rn. 4).
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