Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 18.07.1985 - 25 T 233/85 |
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ZPO § 766
Wird zitiert von ...
- LG Neuruppin, 24.02.2021 - 2 T 30/21
Berechtigung einzelner Miterben zur Geltendmachung einer zum Nachlass gehörenden …
Es ist noch nicht abgeschlossen, weil ein unentschuldigtes Nichterscheinen zum Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO führen kann (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1985 - 25 T 233/85 -, juris; LG Bonn, Beschluss vom 26.04.2013 - 4 T 140/13, das - allein - wegen des zwischenzeitlichen Erlasses eines Haftbefehls ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung gegen die Terminsladung verneint; die Zulässigkeit der gegen die Erinnerung gerichteten sofortigen Beschwerde ohne weitere Problematisierung bejahend LG Stuttgart…, Beschluss vom 12.4.2018 - 19 T 486/17, BeckRS 2018, 36374 Rn. 14; ein Rechtsschutzbedürfnis hingegen verneinend LG Dortmund…, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 T 89/14 -, Rn. 3, juris, sowie AG Dortmund, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 245 M 1487/13 -, juris, wobei die Entscheidungsgründe so aufgefasst werden, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist).
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