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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10577
OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05 (https://dejure.org/2006,10577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2006 - 25 U 67/05 (https://dejure.org/2006,10577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 25 U 67/05 (https://dejure.org/2006,10577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; ; StBG § 68; ; ZPO § ... 68; ; ZPO § 71; ; ZPO § 524; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; KStG § 14; ; KStG § 17; ; WPO § 51 b; ; AO § 122 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 203 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 S. 6; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 6; ; BGB § 204 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Streitverkündung im Notarhaftungsprozess gegen einen vorrangig wegen fehlerhafter Steuerberatung haftenden Schädiger - Verjährungshemmung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberatung im Falle einer Verletzung der Hinweispflicht bezüglich der fehlenden Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung; Pflicht des Steuerberaters zur Überwachung der Tätigkeit des Notars und zur Überprüfung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass im Falle einer Vollabtretung, anders als bei einer bloßen Einziehungsermächtigung (…vgl. dazu Palandt a.a.O. Rz. 9, 21; BGH NJW 1972, 1580; NJW 1985, 1826) die Offenlegung der Abtretung für die Hemmungswirkung einer Streitverkündung nicht erforderlich ist (…Palandt a.a.O.; ähnlich BGH BB 1983, 1687 für den Fall einer Verjährungsunterbrechung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Die Geltendmachung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht der Gesellschafter ist demgegenüber erstmals im Kammertermin vom 10.03.2005 (Bl. 105) erfolgt, so dass auch erst von diesem Zeitpunkt an eine Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Ziff. 1 BGB eintreten konnte (BGH NJW 1996, 117).
  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass im Falle einer Vollabtretung, anders als bei einer bloßen Einziehungsermächtigung (…vgl. dazu Palandt a.a.O. Rz. 9, 21; BGH NJW 1972, 1580; NJW 1985, 1826) die Offenlegung der Abtretung für die Hemmungswirkung einer Streitverkündung nicht erforderlich ist (…Palandt a.a.O.; ähnlich BGH BB 1983, 1687 für den Fall einer Verjährungsunterbrechung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens).
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 283/80

    Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Eine weitere Verjährung aufgrund einer sog. sekundären Pflichtverletzung kommt nach der insoweit zutreffenden Feststellung des angefochtenen Urteils nicht in Betracht, da die Klägerin rechtzeitig, nämlich jedenfalls mit der Aufnahme des Mandates durch ihren neuen Prozessbevollmächtigten am 25.04.2003, also vor Ablauf der primären Verjährungsfrist anwaltlich vertreten war (vgl. BGH NJW 1982, 1288).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Denn aufgrund der diesem Schreiben beigefügten Unterlagen musste die Beklagte in ihrer Eigenschaft als Steuerberaterin der Klägerin erkennen, dass diese für die steuerrechtlich wirksame Anerkennung des Gewinnabführungsvertrages nach §§ 14, 17 KStG nicht ausreichten, weil zum einen die erforderliche Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister fehlte und zum anderen auch die für die Wirksamkeit der Gewinnabführungsverpflichtung zwingend erforderliche notarielle Beurkundung der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 27.11.1998 nicht vorlag (vgl. dazu BGHZ 105, 324; Herrmann/Heuer/Raupach/ Pache, Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuergesetz, KStG § 17 Anm. 19 m.w.N.;… Blümich/Danelsing, KStG, § 17 Rn. 7 ff).
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>, …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der mit einem Steuerberater geschlossene Beratungsvertrag hat Schutzwirkung zugunsten eines Dritten, soweit dieser typischerweise nicht nur zufällig mit der Leistung des Steuerberaters in Berührung kommt und der Mandant an der sorgfältigen Ausführung der Beratung nicht nur ein eigenes, sondern auch ein schutzwürdiges Interesse zugunsten des Dritten hat, was für den Steuerberater auch erkennbar und für das Risiko seiner Arbeit kalkulierbar sein muss (BGHZ 49, 350 = NJW 1968, 885; BGH NJW 1976, 1844; BGHZ 69, 86 = NJW 1977, 1916; BGH NJW 1984, 355; WM 1985, 415, 450;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberatung, 3. A., Rz. 435 ff m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der mit einem Steuerberater geschlossene Beratungsvertrag hat Schutzwirkung zugunsten eines Dritten, soweit dieser typischerweise nicht nur zufällig mit der Leistung des Steuerberaters in Berührung kommt und der Mandant an der sorgfältigen Ausführung der Beratung nicht nur ein eigenes, sondern auch ein schutzwürdiges Interesse zugunsten des Dritten hat, was für den Steuerberater auch erkennbar und für das Risiko seiner Arbeit kalkulierbar sein muss (BGHZ 49, 350 = NJW 1968, 885; BGH NJW 1976, 1844; BGHZ 69, 86 = NJW 1977, 1916; BGH NJW 1984, 355; WM 1985, 415, 450;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberatung, 3. A., Rz. 435 ff m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Diese Auffassung entspricht nicht der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (u.a. BGH NJW 1993, 1137; NJW 1995, 218, 219;… vgl. auch Gräfe a.a.O. Rz. 876 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Die hierin liegende Klageänderung (vgl. dazu BGH NJW 99, 1407) war jedenfalls als sachdienlich zuzulassen.
  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der mit einem Steuerberater geschlossene Beratungsvertrag hat Schutzwirkung zugunsten eines Dritten, soweit dieser typischerweise nicht nur zufällig mit der Leistung des Steuerberaters in Berührung kommt und der Mandant an der sorgfältigen Ausführung der Beratung nicht nur ein eigenes, sondern auch ein schutzwürdiges Interesse zugunsten des Dritten hat, was für den Steuerberater auch erkennbar und für das Risiko seiner Arbeit kalkulierbar sein muss (BGHZ 49, 350 = NJW 1968, 885; BGH NJW 1976, 1844; BGHZ 69, 86 = NJW 1977, 1916; BGH NJW 1984, 355; WM 1985, 415, 450;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberatung, 3. A., Rz. 435 ff m.w.N.).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung …

  • BGH, 19.11.1987 - VII ZR 39/87

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

  • BGH, 29.09.1982 - IVa ZR 309/80

    Tätigkeit als Berater in Steuersachen für eine Gesellschaft mit beschränkter …

  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 250/85

    Gesamtschuldnerische Haftung einer Sozietät wegen zu spät gestellter …

  • OLG München, 20.01.2025 - 19 U 2746/24

    Einzelner Wohnungseigentümer, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Vertrag mit …

    Bereits daraus ergibt sich, dass die Wohnungseigentümerin nicht nur zufällig mit der vertraglichen Hauptleistung der Beklagten in Berührung kommt (vgl. z.B. OLG Hamm, Urteil v. 19.05.2006, Az. 25 U 67/05, juris Rz. 21;… KG, Urteil v. 21.08.2003, Az. 27 U 338/02, juris Rz. 32;… Mäsch in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.10.2024, § 328 BGB Rz. 178), sondern nach Sinn und Zweck des Vertrages der Parteien den gleichen Gefahren des Vertrages ausgesetzt ist wie die Klägerin als Gläubigerin dieser Leistung.
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