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Rechtsprechung
   VG Berlin, 31.03.2004 - 25 V 58.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62974
VG Berlin, 31.03.2004 - 25 V 58.03 (https://dejure.org/2004,62974)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2004 - 25 V 58.03 (https://dejure.org/2004,62974)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2004 - 25 V 58.03 (https://dejure.org/2004,62974)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher …

    Nach wohl überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann allerdings eine Bindung an die familiengerichtliche Feststellungsentscheidung ausnahmsweise entfallen, wenn diese an einem so offensichtlichen und schwerwiegenden rechtlichen Mangel leidet, dass sie wegen greifbarer Rechtswidrigkeit als unwirksam zu behandeln ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg StAZ 2012, 210, 211; OVG Hamburg StAZ 2007, 86, 87 f.;… MünchKommBGB/Helms 6. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn 79 mit Fn. 210;… BeckOGK/Markwardt AdWirkG [Stand: Januar 2015] § 4 Rn. 17;… Weitzel AdWirkG 2. Aufl. § 4 Rn. 5; aA VG Berlin Urteil vom 31. März 2004 - 25 V 58.03 - juris Rn. 23).
  • KG, 11.12.2012 - 1 W 404/12

    Adoptionssache: Wirksamkeit einer deutschen familiengerichtlichen …

    Rn. 14 3. Es kann vorliegend dahinstehen, ob diese Bindungswirkung all umfassend anzunehmen ist (in diesem Sinne VG Berlin, Urteil vom 31.März 2004 - 25 V 58.03 -, zitiert nach juris), mithin auch den erkennenden Senat ohne Weiteres bindet, da es hierauf im vorliegenden Fall aus den nachfolgenden Gründen nicht ankommt.
  • BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12

    Auslandsadoption; Bindungswirkung

    Selbst wenn also die Rechtsfrage, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen greifbarer Rechtswidrigkeit eine Ausnahme von der Bindungswirkung anzuerkennen wäre (dagegen VG Berlin, Urteil vom 31. März 2004 - 25 V 58.03 -), im Sinne der Beklagten zu entscheiden wäre, bezögen sich die weiteren Einwendungen der Beklagten auf die einzelfallbezogene Anwendung dieses Rechtssatzes durch das Berufungsgericht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 2.11

    Visum; Kindernachzug zu Adoptiveltern; ausländische Adoption (hier: Kosovo); …

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts an einem so offensichtlichen und schwerwiegenden rechtlichen Mangel leidet, dass sie wegen greifbarer Rechtswidrigkeit als wirkungslos zu behandeln ist (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 3 Bf 275/04 - InfAuslR 2007, 301; eine Ausnahme von der Bindungswirkung grundsätzlich ablehnend dagegen: VG Berlin, Urteil vom 31. März 2004 - 25 V 58.03 - juris).
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