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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 25 W 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10967
OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 25 W 54/03 (https://dejure.org/2003,10967)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2003 - 25 W 54/03 (https://dejure.org/2003,10967)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2003 - 25 W 54/03 (https://dejure.org/2003,10967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO, § 890 Abs 1 S 1 ZPO
    Streitwertbemessung im Verfahren zur Erzwingung von Unterlassungen in Wettbewerbssachen

  • Judicialis

    ZPO § 890 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 3; ; GKG § 25 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890 Abs. 1 S. 1; ZPO § 3; GKG § 25 Abs. 3
    Festlegung des Streitwerts des Verfahrens über Ordnungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert des Verfahrens über Ordnungsmaßnahmen nach § 890 Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) / Bestrafungsverfahren; Abstellen auf das Interesse des auf die Ordnungsmaßnahme Antragenden

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 25 W 54/03
    Der Streitwert des Ordnungsmaßnahmen-Verfahrens nach § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann weder direkt an den Streitwert des Hauptsacheverfahrens - hier das Verfahren der einstweiligen Verfügung - gebunden werden, noch schematisch auf einen Bruchteil des Hauptsachestreitwertes festgelegt werden (vgl. BGH NJW 1994, 45), wie es gelegentlich geschieht (OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2000, 430, s. a. Hans OLG Hamburg WRP 1994, 42).

    Zur Bezifferung dieses Interesses kann zunächst von der im Antrag etwa enthaltenen Bezifferung für das beantragte Ordnungsgeld ausgegangen werden (vgl. OLG München NJW E-WettbR 2000, 147 = Juris KORE 54782290), sofern sich die Höhe der Bezifferung durch die Angaben des Gläubigers zu den (ohne die Ordnungsmaßnahme) befürchteten eigenen Nachteilen aus den Verstößen gegen den Unterlassungstitel - hier: aus den Wettbewerbsverstößen des Schuldners - rechtfertigt, wobei die Schwere, Zahl, Vorwerfbarkeit, insbesondere aber die Gefährlichkeit der Verstöße für den Umsatz des Gläubigers von Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 1994, 45; siehe auch OLG München am angegebenen Ort sowie OLG Dresden WRP 1999, 1204 = Juris KORE 118 39900 und Hans. OLG Hamburg InVO 1998, 264).

  • OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98

    Verbotsumfang eines auf Einstellung von auf einen nicht ordnungsgemäß …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 25 W 54/03
    Zur Bezifferung dieses Interesses kann zunächst von der im Antrag etwa enthaltenen Bezifferung für das beantragte Ordnungsgeld ausgegangen werden (vgl. OLG München NJW E-WettbR 2000, 147 = Juris KORE 54782290), sofern sich die Höhe der Bezifferung durch die Angaben des Gläubigers zu den (ohne die Ordnungsmaßnahme) befürchteten eigenen Nachteilen aus den Verstößen gegen den Unterlassungstitel - hier: aus den Wettbewerbsverstößen des Schuldners - rechtfertigt, wobei die Schwere, Zahl, Vorwerfbarkeit, insbesondere aber die Gefährlichkeit der Verstöße für den Umsatz des Gläubigers von Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 1994, 45; siehe auch OLG München am angegebenen Ort sowie OLG Dresden WRP 1999, 1204 = Juris KORE 118 39900 und Hans. OLG Hamburg InVO 1998, 264).
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 32/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    LAG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 10 Ta 245/07, zitiert nach juris, Tz. 28. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, RVG, 18. Aufl., § 25 Rdn. 13. AnwKRVG/Wolf, 3. Aufl., § 25 Rdn. 18. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., 49. Kap. Rdn. 40. Harte/Henning/Retzer, UWG, § 12 Rdn. 885. anders offenbar OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2003 - 25 W 54/03, OLGR Frankfurt 2004, 121, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2024 - 7 WF 25/24

    Erhöhung des Ordnungsgeldes bei mehrfachen Verstößen gegen Pflicht zu Herausgabe …

    Schließlich wird auch vertreten, dass der Wert der Hauptsache völlig außer Acht zu bleiben habe und sich der Wert ausschließlich an den Umständen des Einzelfalles zu orientieren habe, wobei Schwere des Verstoßes, Bedeutung der Angelegenheit für den Gläubiger und das Ausmaß des Verschuldens als Kriterien genannt werden (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.09.2003 - 25 W 54/03 = BeckRS 2004, 3063).
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 33/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    LAG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 10 Ta 245/07, zitiert nach juris, Tz. 28. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, RVG, 18. Aufl., § 25 Rdn. 13. AnwKRVG/Wolf, 3. Aufl., § 25 Rdn. 18. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., 49. Kap. Rdn. 40. Harte/Henning/Retzer, UWG, § 12 Rdn. 885. anders offenbar OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2003 - 25 W 54/03, OLGR Frankfurt 2004, 121, zitiert nach juris, Tz. 8).
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