Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 27.10.2008 - 25-VI-08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliches Berufungsurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.10.2008 - 25-VI-08
Wird dies versäumt, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend zu machen (vgl. VerfGH vom 11.4.2004 = VerfGH 57, 39/42).Es muss aufgrund der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Tatsachen zumindest die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung bestehen (vgl. VerfGH vom 11.5.2004 = VerfGH 57, 39/42).
Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung, d. h. ihre Ausstrahlungswirkung, verkannt hat (vgl. VerfGH vom 11.5.2004 = VerfGH 57, 39/43).
- VGH Bayern, 19.04.2007 - 23 B 06.3179
Gesetzeswidrige zinslose Stundung einer Beitragsforderung und Zusage deren …
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.10.2008 - 25-VI-08
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2007 Az. 23 B 06.3179. - VerfGH Bayern, 12.05.1989 - 6-VII-87
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.10.2008 - 25-VI-08
Sein Schutzbereich wird erst berührt, wenn schwerwiegende, in den Kern der menschlichen Persönlichkeit greifende Beeinträchtigungen vorliegen (vgl. VerfGH vom 12.5.1989 = VerfGH 42, 72/77 f.). - VerfGH Bayern, 20.06.1990 - 34-VI-89
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.10.2008 - 25-VI-08
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt damit voraus, dass der Beschwerdeführer zumindest in groben Zügen darstellt, inwiefern eine von ihm angegriffene Entscheidung seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt (VerfGH vom 20.6.1990 = VerfGH 43, 86/89 m. w. N.; VerfGH vom 9.2.2006).
- VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde
Ihre insoweit erstmals im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobenen Rügen sind daher unzulässig (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 27.10.2008 -Vf. 25-VI-08 - juris Rn. 20; vom 15.9.2009 VerfGHE 62, 178/187 f.;… vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 43). - VerfGH Bayern, 02.05.2017 - 64-VI-15
Verfassungsbeschwerde gegen behauptete nicht ordnungsgemäße Verbescheidung einer …
Diese Bestimmungen räumen dem Beschwerdeführer keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte im Sinn des Art. 120 BV ein (vgl. zu Art. 97 BV VerfGH vom 15.1.1965 VerfGHE 18, 9/11;… vom 10.4.1997 - Vf. 57-VI-94 - juris Rn. 7; vom 27.10.2008 - Vf. 25-VI-08 - juris Rn. 22; zu Art. 153 BV VerfGH vom 4.11.1949 VerfGHE 2, 127/141; vom 2.1.1968 VerfGHE 21, 1/10;… vom 23.11.2016 - Vf. 1-VII-15 - juris Rn. 122).
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