Rechtsprechung
| FG Hamburg, 17.07.2003 - I 256/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; HGB § 161
Mitunternehmerschaft bei einer Treuhandkommanditistin - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mitunternehmerschaft bei einer Treuhandkommanditistin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellungsbescheid über einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Mitunternehmereigenschaft einer fremdnützigen Treuhand
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 17.07.2003 - I 256/01
- BFH, 30.06.2005 - IV R 40/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Hamburg, 17.07.2003 - I 256/01
Dies ist nur derjenige Gesellschafter, der kumulativ Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (BFH, Beschluss vom 25.06.1984 GrS IV/82, BFHE 141, 405, 440; BStBl II 1984, 751 ).Ausreichend ist aber schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschaftsrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll-, oder Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen oder die den Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB entsprechen (BFH, Beschluss vom 25.06.1984 a. a. O.).
Unter Mitunternehmerrisiko ist die Teilhabe am Gewinn und Verlust der Gesellschaft zu verstehen (BFH, Beschluss vom 25.06.1984 GR S 4/82, BFHE 141, 405 , BStBl II 1984, 751, 769).
- BFH, 12.10.1999 - VIII R 67/98
Mitunternehmerschaft bei Treuhandkommanditisten
Auszug aus FG Hamburg, 17.07.2003 - I 256/01
Zum Bestehen einer Mitunternehmerschaft eines TK habe der BFH in seinem Urteil vom 12.10.1999 (BFH/NV 2000, 427 ) festgestellt, dass bei einer rein fremdnützigen Treuhand der TK nicht als Mitunternehmer anzusehen sei, da Mitunternehmerrisiko und -initiative ausschließlich in der Person des Treugebers verwirklicht werde.Für den Fall einer fremdnützigen Treuhand hat der BFH im Urteil vom 12.10.1999 (VIII R 67, 98, BFH/NV 2000, 427 ) entschieden, dass ein fremdnütziger TK kein Mitunternehmer ist.
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …
Auszug aus FG Hamburg, 17.07.2003 - I 256/01
Dies werde in der Rechtssprechung jedoch damit begründet, dass die TK in Fällen dieser Art. weder Mitunternehmerinitiative entfalte noch Mitunternehmerrisiko trage (BFH, Urteil vom 16.05.1995 in DB 1995, 1943 ). - BFH, 24.05.1977 - IV R 47/76
Erlassen eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides - …
Auszug aus FG Hamburg, 17.07.2003 - I 256/01
Ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft Gegenstand eines Treuhandverhältnisses, so schließt der Treuhänder den Gesellschaftsvertrag in eigenem Namen ab; er allein wird Gesellschafter und Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag, während der Treugeber zivilrechtlich in keiner Beziehung Gesellschafter ist, unmittelbare Rechtsbeziehungen nicht zwischen ihm und der Gesellschaft, sondern auf schuldrechtlicher Grundlage, nämlich dem Treuhandvertrag, lediglich mit dem Treuhänder bestehen (BFH, Urteil vom 21.05.1977, IV R 47/76, BFHE 122, 400, 404, BStBl II 1977, 737, 739 m. w. N.).
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