Rechtsprechung
BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 516/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "aloe to go" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung der Anmeldung der Wortmarke "aloe to go" für Zucker und Kakao wegen fehlender Unterscheidungskraft
- kanzlei.biz
"aloe to go" eintragungsfähig
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "aloe to go" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wortmarke "aloe to go" eintragungsfähig
Wird zitiert von ... (7)
- BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14 Da der Handel mit "Mineralwässern" in Deutschland durch die vorgenannte, seit 1984 geltende Verordnung reglementiert worden ist, haben die Endverbraucher schon zum Anmeldezeitpunkt keine Veranlassung gehabt anzunehmen, dass diese Produkte mit Saft oder Aromen der Prosecco-Traube versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer; 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
- BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14 Da der Handel mit "Mineralwässern" in Deutschland durch die vorgenannte, seit 1984 geltende Verordnung reglementiert worden ist, haben die Endverbraucher schon zum Anmeldezeitpunkt keine Veranlassung gehabt anzunehmen, dass diese Produkte mit Saft oder Aromen der Prosecco-Traube versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer; 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
- BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 513/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Popcorn" - Unterscheidungskraft - …
Da der Handel mit "Mineralwässern" und "Fruchtsäften" in Deutschland durch die oben genannten Verordnungen reglementiert wird, haben die Endverbraucher keine Veranlassung anzunehmen, dass diese Produkte mit Popcorn oder entsprechenden Geschmacksstoffen versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).
- BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16
Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft - …
Da der Handel mit "Mineralwässern" in Deutschland durch die vorgenannte Verordnung reglementiert wird, haben die Endverbraucher keine Veranlassung anzunehmen, dass diese Produkte mit frischem Obst- oder Gemüsesaft versetzt und angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer). - BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Hopfentraum" - Unterscheidungskraft - kein …
Da der Handel mit "Mineralwässern" und "Fruchtsäften" in Deutschland durch die oben genannten Verordnungen reglementiert wird, haben die Endverbraucher keine Veranlassung anzunehmen, dass diese Produkte mit Inhalts- oder Geschmacksstoffen von Hopfen versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer). - BPatG, 25.10.2021 - 26 W (pat) 1/20 b) Da der Handel mit "Mineralwässern" und "Fruchtsäften" in Deutschland durch die oben genannten Verordnungen reglementiert wird, haben die Endverbraucher weder am 5. August 2015 noch gegenwärtig angenommen, dass diese Produkte mit Wein oder einem entsprechenden Geschmacksstoff versetzt oder angeboten werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).
- BPatG, 03.06.2015 - 26 W (pat) 552/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Venezianischer Spritzer" - zur Unterscheidungskraft …
Da der Handel mit "Mineralwässern" und "Fruchtsäften" in Deutschland durch die oben genannten Verordnungen reglementiert wird, haben die hier angesprochenen allgemeinen Endverbraucher keine Veranlassung anzunehmen, dass diese Produkte mit Inhalts- oder Geschmacksstoffen eines alkoholhaltigen Mischgetränks versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne).