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   BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07   

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BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07 (https://dejure.org/2007,34506)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07 (https://dejure.org/2007,34506)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 26 W (pat) 26/07 (https://dejure.org/2007,34506)
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  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Die vorliegende Anmeldung erweise sich aufgrund der Entscheidung "Berlin Card" des BGH (vgl. GRUR 2005, 417 ff.) als schutzfähig.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Der jeweils beschreibende Sinngehalt von "Logistik" ist für die angesprochenen Verkehrskreise in Zusammenhang mit den konkreten Dienstleistungen auch ohne weitere gedankliche Zwischenschritte und ohne Unklarheiten direkt erfassbar (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Auch in ihrer Gesamtheit erscheint die angemeldete Marke nicht schutzfähig gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, denn sie geht nicht über die Zusammenfügung der beschreibenden Einzelelemente hinaus, sondern erschöpft sich vielmehr in deren Summenwirkung (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Auch in ihrer Gesamtheit erscheint die angemeldete Marke nicht schutzfähig gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, denn sie geht nicht über die Zusammenfügung der beschreibenden Einzelelemente hinaus, sondern erschöpft sich vielmehr in deren Summenwirkung (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Auch in ihrer Gesamtheit erscheint die angemeldete Marke nicht schutzfähig gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, denn sie geht nicht über die Zusammenfügung der beschreibenden Einzelelemente hinaus, sondern erschöpft sich vielmehr in deren Summenwirkung (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Entgegen der Auffassung der Anmelderin ergibt sich aus dem Umstand, dass das Rheinland sowohl als Dienstleistungsterritorium als auch als Firmenstandort gesehen werden kann, keine schutzbegründende Mehrdeutigkeit, da sich alle Deutungsmöglichkeiten als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; EuG GRUR Int. 2006, 44, 46 - LIVE RICHLY).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 26/07
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • EuG, 15.09.2005 - T-320/03

    Citicorp / HABM (LIVE RICHLY) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LIVE RICHLY -

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