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BPatG, 18.02.2009 - 26 W (pat) 39/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
WHESSKEY
§ 8 MarkenG
Erforderliche Unterscheidungskraft - openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01
"Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine …
Auszug aus BPatG, 18.02.2009 - 26 W (pat) 39/08
Aus der von der Markenabteilung zitierten Kommentarstelle bei Ströbele/Hacker (…Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 271) ergebe sich, dass der BGH offenbar doch von einem möglichen Freihaltebedürfnis an beschreibenden Angaben ausgehe (vgl. z. B. GRUR 2003, 882, 883 -Lichtenstein).In der von der Antragstellerin aufgegriffenen Entscheidung "Lichtenstein" des BGH (vgl. GRUR 2003, 882) bestand demgegenüber eine klangliche Identität mit der geografischen Angabe "Liechtenstein", die vorliegend nicht gegeben ist.
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 18.02.2009 - 26 W (pat) 39/08
Soweit der Europäische Gerichtshof im Jahre 2004 entschieden hat, dass solche Abwandlungen nur dann die erforderliche Unterscheidungskraft aufweisen, wenn sie sich von der zugrunde liegenden beschreibenden Angabe sowohl in visueller als auch in akustischer Hinsicht deutlich abheben (EuGH MarkenR 2004, 99, 109, Nr. 99 -Postkantoor), dies ist vorliegend zu bejahen. - BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01
"AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei …
Auszug aus BPatG, 18.02.2009 - 26 W (pat) 39/08
Sie hat überdies in zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass der Schutzbereich der angegriffenen Marke "WHESSKEY" im Kollisionsfall aus Rechtsgründen nicht die beschreibende Verwendung der beschreibenden Begriffe "Whisky/ Whiskey" umfasst (vgl. BGH WRP 2003, 1353, 1355 -AntiVIR/AntiVirus; BPatG GRUR 2004, 873 -FRISH). - BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
Auszug aus BPatG, 18.02.2009 - 26 W (pat) 39/08
Sie hat überdies in zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass der Schutzbereich der angegriffenen Marke "WHESSKEY" im Kollisionsfall aus Rechtsgründen nicht die beschreibende Verwendung der beschreibenden Begriffe "Whisky/ Whiskey" umfasst (vgl. BGH WRP 2003, 1353, 1355 -AntiVIR/AntiVirus; BPatG GRUR 2004, 873 -FRISH).